KiZ Nachzahlung Jobcenter?

2 Antworten

Dann hast Du doch gleich ein passendes Urteil und kannst das in Kopie zu deinem Widerspruch geben, sollte das Jobcenter die Nachzahlung des Kinderzuschlags als Einkommen mindernd auf den Bedarf anrechnen wollen.

Es bleibt dann auch noch die kostenlose Klage vor dem Sozialgericht.

Während des Leistungsbezuges verringert jeder Geldeingang deine "Bedürftigkeit". Ist der Betrag höher als ein Regelsatz, wird er in 6 gleichen Raten auf deine Leistung angerechnet.

Wenn es kein weiteres anrechnungsfähiges Einkommen gibt, kommt dabei monatlich eine "Versicherungspauschale" von 30 € in Anrechnung

scylla1993 
Fragesteller
 19.08.2021, 13:50

Aber das sind doch Beträge die vor der Arbeitslosigkeit entstanden sind. Ich habe auch bei Google ein Gerichtsurteil gefunden von 2016, indem stand, dass dies nicht Anrechnungsfähig ist?

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DerHans  19.08.2021, 13:51
@scylla1993

Beim Sozialgeld gilt das Zuflussprinzip. Das Geld verringert deine momentane "Bedürftigkeit"

Du musst diese Zahlungseingang auf jeden Fall angeben.

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