Alg2 beantragen über 25 Jahre und bei Eltern wohnen?

4 Antworten

Du benötigst einen Mietvertrag und einen Nachweis, dass du Miete zahlst! (Kontoauszug)

Wenn ihr zu 3. In der Wohnung lebt, wird ein Drittel der Gesamtmiete übernommen, wenn diese angemessen ist. Aber du musst eben nachweisen, dass du Miete zahlst.

Wenn diese Zahlungen nachweisbar sind und die Angemessenheitsgrenze für Deine Räumlichkeiten nicht überschreiten, sollte das Jobcenter sie als Kosten für Unterkunft und Heizung erstatten. Ggf. wird das Jobcenter einen Untermietvertrag fordern.

Wenn die Eltern durch den Erhalt dieser Zahlungen keinen Gewinn erzielen, sehe ich keine Probleme durch das Finanzamt. Das weiß aber ein Steuerberater besser.

Warum zahlst Du Deine Miete in bar und nicht per Banküberweisung?

Ihr bewohnt zu Dritt eine Mietwohnung - warum zahlst du alleine die Hälfte der Miete?

Berechnung der Leistungen:

  • Regelbedarf
  • Grundmiete
  • Heizkosten
  • Nebenkosten

Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Hausgemeinschaft aufgeteilt.

Bei der Berechnung deiner Hartz IV-Bezüge wird das Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen (Eltern) berücksichtigt.

Du schreibst:

ich zahle jeden Monat 300€ (Hälfte der Miete) in bar an meine Eltern.

Damit ergibt sich eine Gesamtmiete inkl. aller Heiz- und Nebenkosten von 600,- EUR.

600,- EUR : 3 Personen = 200,- EUR Mietanteil pro Person

Bei gemeinschaftlicher Haushaltsführung wird auch der Regelsatz entsprechend gekürzt.

Du möchtest wissen:

Und würden meine Eltern Probleme bekommen mit dem Finanzamt?

Diese Frage überrascht mich ein wenig. Gab es in der Vergangenheit Probleme mit dem Finanzamt?

Du bezahlst doch nicht erst 300,- EUR Miete, wenn du Hartz IV beantragst - oder?

Die Formulierung deiner Frage ließe auch folgende Überlegung zu:

  • Also ich bin über 25 Jahre..... (Damit sind die Voraussetzungen für eine Mietübernahme durch das Amt erfüllt.)
  • ich zahle jeden Monat 300€ (Hälfte der Miete) in bar an meine Eltern. (Meine Eltern sind meine Vermieter.)
  • bekomme ich das Geld denn vom JC gutgeschrieben? (Bezahlt das Job Center die Miete trotzdem?)
  • Und würden meine Eltern Probleme bekommen mit dem Finanzamt? (Fällt es auf, wenn meine Eltern die monatlichen Mieteinnahmen vom Jobcenter nicht in ihrer Einkommenserklärung erwähnen, weil ich ihnen das Geld in Bar gebe?)

Keine schlechte Idee - wird aber in der Praxis eher nicht funktionieren.

Mein Tipp: Alles was du zum Thema wissen solltest, findest du hier:

Finanziell absichern mit Arbeitslosengeld II

Informieren Sie sich, wie Sie Ihren Lebensunterhalt mit Arbeitslosengeld II sichern.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/finanziell-absichern

Viel Erfolg!

Natürlich funktioniert das in der Praxis.

Man muss es nur richtig machen und etwas Ausdauer haben und sich durchsetzen können.

Die offizielle Seite der Arbeitsagentur taugt nichts. Da wird extrem einseitig beraten.

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@HansHans355
Man muss es nur richtig machen und etwas Ausdauer haben und sich durchsetzen können.

Wäre schön gewesen, wenn du auch erklärt hättest was du meinst!

  • richtig machen?
  • Ausdauer haben?
  • sich durchsetzen können?

Gut zu wissen:

Nichts von dem wird die gesetzlichen Regelungen zum Alg 2 ändern oder außer Kraft setzen.

Du schreibst:

Die offizielle Seite der Arbeitsagentur taugt nichts. Da wird extrem einseitig beraten.

Auch diese Behauptung ist nicht nachvollziehbar.

Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.

Im Folgenden kannst du dich auf insgesamt 94 Seiten über die gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-algii_ba015397.pdf

Fazit: Natürlich wird es immer Möglichkeiten zum Sozialbetrug und Leistungserschleichung geben. Das allerdings hat auch niemand bestritten.

Hier geht es aber um einen konkreten Sachverhalt!

Es hat auch niemand behauptet, dass der Fragende keine Leistungen erhält, weil er in der Wohnung der Eltern lebt.

Was bei solchen Fragen immer gerne ausgeblendet wird ist, dass es sich bei Hartz IV um Sozialleistungen handelt, die durch Steuergelder finanziert werden.

Das diese Mittel verantwortungsvoll und sachgerecht ausgegeben werden müssen, steht wohl außer Frage. Ebenso, dass die Notwendigkeit nachvollziehbar begründet werden muss.

Die Behauptung plötzlich die Hälfte der Miete zahlen zu müssen, erfüllt die diese Voraussetzungen nicht. Und das ist gut so!

Warum sollen Fremde für Kosten aufkommen müssen, weil die eigene Familie Geld einsparen will und deshalb nicht bereit ist ihren Sohn zu unterstützen?

Erst wenn die Eltern nicht dazu in der Lage sind, kann die Gemeinschaft der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Und genau das wird das Jobcenter prüfen.

Mein Tipp: Am besten du informierst dich einfach mal. Dann wirst du feststellen, dass das alles gar nicht so kompliziert ist.

Oder du erklärst bitte konkret, was warum anders sein sollte.

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@heurekaforyou
  • richtig machen?
  • Ausdauer haben?
  • sich durchsetzen können?

Das bedeutet einen Mietvertrag mit einer festen Pauschalmiete einzureichen, in dem es keinerlei Aufschlüsselung der einzelnen Posten gibt. Und Ausdauer und Durchsetzen bedeutet, dass das JC wahrscheinlich versuchen wird eine Kopie des Hauptmietvertrages zu bekommen und eine Aufschlüsselung der Zusammensetzung der Miete. Da muss man halt Ausdauer haben um das zu verweigern und auf das Urteil vom BSG verweisen, nachdem Pauschalmieten zulässig sind und notfalls klagen.

Nichts von dem wird die gesetzlichen Regelungen zum Alg 2 ändern oder außer Kraft setzen.

Bei ALG II gibt es einen sehr großen Spielraum. Man muss die Gesetze kennen und welche Möglichkeiten es entsprechend gibt. Und da ist sehr viel möglich, wenn man es drauf anlegt.

Die offizielle Seite der Arbeitsagentur taugt nichts. Da wird extrem einseitig beraten. Auch diese Behauptung ist nicht nachvollziehbar.

Wäre die Broschüre und Seite neutral, dann wäre dort das mit der Pauschalmiete aufgeführt und dass Verträge Dritter (Hauptmietvertrag) nicht eingereicht werden müssen.

Fazit: Natürlich wird es immer Möglichkeiten zum Sozialbetrug und Leistungserschleichung geben. Das allerdings hat auch niemand bestritten. Hier geht es aber um einen konkreten Sachverhalt!

Das hat NICHTS mit Betrug zu tun. Wenn seine Eltern ihn nicht unterstützen (sie getrennt wirtschaften) und 300€ Miete verlangen und ihm nicht den Hauptmietvertrag geben wollen, dann ist das so. Dann muss das JC das akzeptieren.

Was bei solchen Fragen immer gerne ausgeblendet wird ist, dass es sich bei Hartz IV um Sozialleistungen handelt, die durch Steuergelder finanziert werden.

Lächerliches Argument. Der Staat schmeißt hunderte Milliarden am Fenster raus und in der Corona Zeit wird vorsätzlich und willkürlich die Wirtschaft zerstört. Da muss man sich über Steuergelder keine Gedanken machen.

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Wenn ihr 3 Personen seid, dann steht dir ohne eigenes Einkommen erst einmal dein derzeit voller Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 446 € zu, dazu würde dann auch noch dein KK - Beitrag übernommen und es kommt dann im Regelfall bei 3 Personen noch 1/3 der gesamten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete dazu.

Deine Eltern haben dann ja Einnahmen und die müssen dann auch angegeben werden, deshalb würde ich das ganze dann per Überweisung machen, ist auch dann als Nachweis fürs Jobcenter besser für dich.

Wenn die Eltern an ihn untervermieten und sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden, stimmt das nicht. Die Eltern können frei entscheiden, wieviel Miete sie verlangen. Offiziell muss er nichtmal wissen, wieviel Miete die Eltern zahlen und die Eltern müssen es offiziell nicht verraten.

Wenn sie getrennt wirtschaften müssen die Eltern ihre Einnahmen NICHT gegegenüber dem JC offenlegen.

Und ob das per Überweisung läuft, ist egal. Es reicht ein Mietvertrag mit einer festen Pauschalmiete (dann kann das JC keinerlei Nachweise verlangen), der schon etwas "älter" ist - also bloß nicht kurz vor ALG II Antrag abgeschlossen wurde. Und die Eltern geben ihm sicher jeden Monat eine Quittung, dass er die Miete gezahlt hat. Und er hebt sicher genug Bargeld von seinem Konto ab, dass er die 300€ Miete monatlich bar zahlen kann und zahlt zusätzlich ausreichend mit EC Karte oder hebt genug Bargeld ab, dass er eigenständig wirtschaften kann.

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@HansHans355

Ab 25 kann er mit den Eltern keine BG - mehr bilden, da stellt er seine eigene dar und das es überwiesen werden muss habe ich auch nicht behauptet, sondern nur das es dann ggf. leichter wird.

Sicher müssen die Eltern keine Angabe über Miete usw. machen, zumindest ab 25 nicht mehr und sie könnten auch einen Untermietvertrag abschließen und im Rahmen der Angemessenheit Miete vom Sohn verlangen.

Nur hätten sie dann noch mehr Einnahmen, die in der Steuererklärung angegeben und nachgewiesen werden müssten.

Spätestens wenn es mal zu einer BK - Nachzahlung kommen sollte und die Eltern den Anteil vom Sohn verlangen würden, müssten die Eltern entsprechende Nachweise fürs Jobcenter zur Verfügung stellen, sonst würde der Sohn dafür nichts bekommen.

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@isomatte

Die Eltern können eine fest Pauschalmiete (ohne Aufschlüsselung der Zusammensetzung) mit dem Sohn vereinbaren. Das hat mehrere Vorteile: Es muss nichts nachgewiesen werden, Pauschalen für Strom, Internet und Co. können enthalten sein und das JC kann garnicht prüfen, ob er 33% der Kosten oder 50% der Kosten übernimmt.

Bei einer festen Pauschalmiete kann es zu keiner BK-Nachzahlung kommen --> keine Nachweise erforderlich.

Für die Steuererklärung brauchen sie keine weiteren Nachweise. Da muss das Finanzamt die Barzahlung akzeptieren.

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@HansHans355

Ob das ausreicht kann ich nicht beurteilen und von einer Pauschalmiete war bisher auch gar nicht die Rede, dass wäre dann wieder eine andere Sache.

Er soll einen zusätzlichen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen, spätestens ab 25 hat er darauf nach dem SGB - ll einen Rechtsanspruch und dann gibt es gar keine Probleme mehr, zumindest was seine Eltern und evtl. Nachweise betrifft.

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