Hartz 4 wenn man unter 25 ist und bei den Eltern lebt?
Ich war bis heute Verbeamtet. Und bekomme morgen mein letztes Sold.
Danach habe ich keine Einkünfte mehr.
Kann ich dann zum Jobcenter gehen und Hartz 4 beantragen, obwohl ich bei den Eltern wohne? Oder muss ich ausziehen?
Ich habe kein Anspruch auf ALG1, weil ich Verbeamtet war und nicht darein bezahlt habe.
5 Antworten
Die Frage nach der Arbeitslosenunterstützung bleibt zu klären. Eventuell hast du als ehemaliger Beamter Anspruch auf Leistungen durch den Staat selbst wenn du keine Beiträge für die Arbeitslosenkasse gezahlt hast wie die Angestellten der Privatwirtschaft. Dies wäre UNBEDINGT mit Fachkräften zu klären.
In vielen Ländern übernimmt der Staat bei ehemaligen Staatsbediensteten die Zahlungen von Arbeitslosengeld wobei weiterhin die ehemalige Lohnzahlungsstelle zuständig ist. Die Arbeitsagentur sollte aber darüber Bescheid wissen. Es scheint mir sehr unwahrscheinlich, dass hier nur Hartz 4 greift!
Unter 25 bildest du wohnhaft bei deinen Eltern mit diesen eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) , wenn du deinen eigenen Grundbedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.
Du kannst zwar ab Vollendung des 15 Lebensjahres einen ALG - 2 Antrag stellen, weil man ab da als arbeitsfähige Person gilt und erst ab da einen ALG - 2 Anspruch bei Bedarf hätte, aber du wirst dann keinen eigenständigen unabhängigen Anspruch haben.
Deine Eltern müssen dann Nachweise über Einkommen und Vermögen erbringen, so wie du auch, nur bei nicht ausreichend anrechenbarem Einkommen könnte dann ein Anspruch bestehen, also wenn der Gesamtbedarf der BG - nicht gedeckt werden könnte.
Mit einem Auszug unter 25 ist es auch nicht so einfach, wenn man gleich auf finanzielle Hilfe vom Jobcenter angewiesen wäre, weil man seinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen sichern kann.
Wenn du bei deinen Eltern lebst, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Sind deine Eltern leistungsfähig, müssten sie dich auch unterstützen.
Aber den Antrag musst du trotzdem stellen, wegen der Krankenversicherung.
Einem Antrag auf ALG 2 sollte nichts im Wege stehen.
Wie jedoch bereits geantwortet wurde - wenn die Eltern "gut" verdienen, gibt es nur wenig oder gar kein ALG 2.
Was für ein Beamtenverhältnis hattest du und warum wird es beendet?
Dann zahlt der Staat normalerweise die Sozialversicherungsbeiträge nach.
Kann ich dann wieder zur Familienversicherung zurückkehren? Oder bin ich für immer in der PKV?