Kann das Jobcenter meine Mutter auffordern auszuziehen?

10 Antworten

Schauen wir doch einfach mal ins Gesetz. Da steht: Kein Jobcenter verlangt einen Auszug! SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz1 Satz 3 und 4:

Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

Ein "Wohnungswechsel" wird hier als Möglichkeit vorgeschlagen.

Wie auch andere Möglichkeiten. So auch das Übliche: Wenn die Kinder weg sind, sucht man sich nette neue Untermieter! -> "durch Vermieten".

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt beim Jobcenter Regelungen, wieviel qm bzw (noch wichtiger) wieviel Miete pro Person angemessen ist. Zieht ihr aus, wird natürlich geprüft, ob die Mietkosten dann für eine Person noch angemessen sind. Wird entschieden, dass sie deutlich zu hoch für eine Person ist und es vor Ort deutlich günstigere Wohnungen gibt, dann wird deine Mutter nur noch anteilig Miete erhalten und muss den Rest dann selber zahlen oder in eine günstigere Wohnung ziehen. Wenn sie die Wohnung aber schon zig Jahre hat und der Wohnungsmarkt bei euch angespannt ist, könnte es sein, dass sie bei einem Umzug in eine kleinere Wohnung mehr Miete zahlen würde als in der jetzigen. In dem Fall wird das Jobcenter nix machen. Ging meiner Tante so. Sie hatte ne 4-Raum-Wohnung für knapp 500€ warm. Das muss man jetzt hier für kleine 2-Raum Wohnungen mindestens hinlegen. Da brauchte sie dann nicht umziehen.

Nach einer Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten, kann auch länger sein, würde deine Mutter dann nur noch die angemessen Kosten für 1 Person bekommen.

Ausziehen müsste sie deshalb aber nicht zwingend, wenn sie die Kosten z.B.durch Untervermietung senken könnte, oder den Differenzbetrag aus ihrem Einkommen selber zuzahlen könnte.

LouPing  30.01.2022, 20:51

Wobei man unbedingt erwähnen sollte das der Vermieter einer Untervermietung zustimmen muss.

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GerdausBerlin  31.01.2022, 02:24
@LouPing

"Wobei man unbedingt erwähnen sollte das der Vermieter einer Untervermietung zustimmen muss. "

Nein. Der Vermieter muss einer Untervermietung nicht zustimmen. Erst dann, wenn ein Urteil ihn dazu zwingt, muss der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmen.

Und wenn ein Mieter an einen Untermieter vermietet, kann er dies unbeschadet so lange tun, bis der Vermieter seinem Mieter untersagt, an einen Untermieter zu vermieten.

Dann kann der Mieter sich an sein Amtsgericht wenden und den Vermieter verklagen, dass dieser einer Untervermietung zustimmt.

Das hat meist Aussicht auf Erfolg, wenn der Mieter gute Gründe für eine Untervermietung hat, etwa wenig Geld auf dem Konto.

Das Jobcenter kann sich dafür interessieren, ob eine Untermiet-Erlaubnis des Vermieters vorliegt, muss es aber nicht - fraglich ist ohnehin, ob es das darf.

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GerdausBerlin  01.02.2022, 21:38
@GerdausBerlin

Korrektur: Statt

"Nein. Der Vermieter muss einer Untervermietung nicht zustimmen. Erst dann, wenn ein Urteil ihn dazu zwingt, muss der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmen."

muss es heißen:

Nein. Der Vermieter muss einer Untervermietung nicht zustimmen. Erst dann, wenn ein Urteil ihn dazu zwingt, muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen.

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Ja, so würde das passieren (genauer gesagt, das Jobcenter würde dann nach einer Übergangsfrist von 6-12 Monaten die Miete nicht mehr zahlen).

Weil der Wohnraum für eine Person zu viel ist und vermutlich auch der Mietanteil für eine einzelne Person zu hoch ist. Als Einzelperson kommen - je nach Bundesland - im Schnitt nur 40-50qm in Frage

Oder sie verzichtet auf die Sozialgelder und könnte die Wohnung "so stemmen"

Wiesel1978  30.01.2022, 19:16
die VOLLE Miete nicht mehr zahlen).

Oder ist das falsch?

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GerdausBerlin  31.01.2022, 02:27
@Wiesel1978

So ist es. Gar keine Miete ist Unsinn. Die danach irgendwann immer noch angemessene Miete muss per Gesetz anerkannt werden als Bedarf.

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Das Jobcenter zahlt einer Einzelperson die Wohnung nur bis zu 50qm. Da deine Mutter wohl Aufstockerin ist und einen Teil selbst trägt, wird wohl eine Neuberechnung erfolgen und nur der zustehende Teil weiterhin beglichen.

Es macht wohl mehr Sinn, wenn sie sich eine günstigere und kleinere Wohnung sucht, außer sie kann die Wohnung trotzdem noch stemmen...

Aktuell seit ihr ja mit eingerechnet und sie erhält einen größeren Mietanteil von Jobcenter.