Muss man seine Eltern bei Hartz 4/Sozialhilfe unterstützen?

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Zu Hartz IV lies dies:

Bedarfsgemeinschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

und dies:

Hartz IV: Einkommen Kinder& Bedarfsgemeinschaft

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

.

Geht es um Sozialhilfe, google mit

sozialhilfe wann kinder für eltern zahlen

so werden Dir mehrere gute Infos angezeigt.

.

Handelt es sich um Aufstockung von Rente für Rentner ab 65 J, erhalten sie Grundsicherung im Alter. In dem Fall müssen Kinder nur für die Eltern aufkommen, wenn sie im Jahr mehr als 100.000 Euro Einkommen haben. - Genauso, wenn sie Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit haben (dann nicht ab 65 J.).

Hartz IV wird im Gesetz SGB II geregelt (google dazu mit sgb 2),

und Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit wird im Gesetz SGB XII geregelt (google dazu mit sgb 12).

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Das so in kürze.

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cyracus  03.10.2016, 17:01

Danke fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

Kinder sind prinzipiell nicht unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern, wenn diese Alg 1 oder ALG II bekommen.

Bei Pflegebedürftigkeit ist das anders, aber das wird auch in einem anderen Gesetzbuch geregelt und war gar nicht die Frage.

Gern wird ja mal gesagt, dass (erwachsene) Kinder im Haushalt der Eltern, welche vorher im Hartz IV - Bezug waren (Eltern auch), bei Arbeitsaufnahme für die Eltern quasi mit aufkommen müssen, da das JC den Eltern die  Leistungen kürzt. Ja - um genau den Betrag, den die Kinder vorher als ALG II-Leistung erhalten haben (bzw. die Eltern für die Kinder). Die Eltern bekommen centgenau das gleiche Geld für sich wie vorher.

Da muss ein verdienendes Kind jetzt den Eltern auch ein Drittel der Miete geben, da die Eltern im Leistungsbezug nur noch ihre 2/3 der Miete bekommen.

Einzige Ausnahme: Eltern im Leistungsbezug und Kind (im Haushalt der Eltern) mit Ausbildungsvergütung + Kindergeld.

Wenn das Ausbildungsgeld + Kindergeld mehr ist, als das Kind zur Bedarfsdeckung braucht, dann wird der nicht benötigte Teil des Kindergeldes auf die Eltern übertragen. Aber eben auch kein Cent mehr.

Wer als Kind allerdings nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, der hat mit dem Leistungsbezug der Eltern nichts zu tun.

im alg2 gibt es den passus nicht, dass kinder für ihre eltern sorgen. kinder die einkommen haben, sorgen für sich selbst. wenn sie über bedarf einkommen haben, fallen sie aus der bg raus und müssen ihre kosten (miete, strom, lebensmittel etc.) an die eltern weitergeben.

im sozialhilfebereich der grundsicherung oder hilfe zum lebensunterhalt ist es anders. dort wird das einkommen der kinder interessant, wenn die eltern sich selbst nicht versorgen können. der selbstbehalt allerdings ist weit oben angesetzt und wird auf alle kinder verteilt, wenn sie genügend einkommen haben.

EstherNele  24.09.2016, 01:29

Nur im Falle von Leistungen des Sozialamtes für ungedeckte Pflegekosten

cyracus  25.09.2016, 06:12

@scharrvogel, hier muss unterschieden werden, ob bei Hartz IV die Kinder unter 25 J. oder älter sind und ob sie eine eigene Wohnung haben oder gemeinsam mit den Eltern in der Wohnung leben.

Bei Sozialhilfe ist es dann nochmal anders.

Die Frage sieht zwar sehr einfach aus, die Antwort müsste aber sehr komplex ausfallen.

scharrvogel  25.09.2016, 09:05
@cyracus

nein das muss ich nicht. egal ob die kids u25 oder ü25 sind, spielt im alg2 überhaupt keine rolle. die kinder stehen finanziell  im alg2 nicht für die eltern ein. ihr bedarf wird von ihren einkommen gedeckt und bei bedarfsüberdeckung fallen sie aus der bg raus.

die frage ist daher ganz einfach zu beantworten. im alg2 stehen kinder nicht für ihre eltern ein egal wo sie wohnen. im sgbxII hängt es davon ab warum sie herangezogen werden sollten: pflegeheim, pflegedientst etc. die einkommensgrenzen sind sehr hoch angesetzt so das kinder erstmal n gutes stück verdienen müssen.

die frage ist als überhaupt nicht schwer zu beantworten.

cyracus  25.09.2016, 15:34
@scharrvogel

Kinder, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gehören der Bedarfsgemeinschaft an, Das heißt, ihr Einkommen landet im gemeinsamen "Bedarfsgemeinschaftstopf" und wird bei der Berechnung entsprechend herangezogen.

Ausnahme, wenn Kinder unter 25 J. sich selbst finanzieren können, dann sind sie nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft. Ab dem 25. Geburtstag ändert sich das, sie gehören (wieder) der Bedarfsgemeinschaft an. Einziger Ausweg dann: ausziehen.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

nur wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen, oder im selben Haushalt wohnen

scharrvogel  23.09.2016, 10:56

rede weniger dummes zeug

Barolo88  23.09.2016, 11:21
@scharrvogel

ist doch kein dummes zeug


Solange Geschwister oder Eltern nicht mit dem Hartz 4 Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft oder Zweckgemeinschaft wohnen, erfolgt kein Rückgriff des Staates auf dessen Einkommen
Erst wenn Eltern oder Kinder von Hartz-IV-Beziehern mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen, werden sie zum Unterhalt ihrer Angehörigen herangezogen.  Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen  

cyracus  25.09.2016, 06:08
@Barolo88

@Barolo, Du bringst hier einiges durcheinander.

Das mit den 100.000 Euro Jahreseinkommen bezieht sich auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII.

Hier wird aber auch bezüglich Hartz IV = SGB II gefragt.

Halbwissen-Antworten helfen nicht unbedingt!

Wohnt man in einem gemeinsamen Haushalt und die Eltern brauchen finanzielle Unterstützung in Form von Sozialhilfe und die "Kinder" verdienen sehr gut, werden logischerweise erstmal die gut verdienenden Kinder herangezogen, bevor der Staat - also wie, die Allgemeinheit - zur Kasse gebeten werden. Ich halte das offen gestanden auch für selbstverständlich.

ALG1 ist eine andere Sache, da wird der Verdienst der Kinder nicht berücksichtigt.

Als meine Mutter mit Pflegestufe II in ein Heim sollte und mein Vater das finanziell nicht leisten konnte, müssen die Kinder zahlen. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass sie ein regelmäßiges Einkommen haben und sie nicht selbst sich stark finanziell einschränken müssen. Damals habe ich mit meinen Schwestern Krach bekommen, weil ich als Einzige nicht arbeite und sie der Ansicht waren, dass dann mein Mann zahlen muss. Was er natürlich nicht muss!

lg Lilo

DieKatzeMitHut  23.09.2016, 09:01

Ist ja interessant, dass gerade diejenigen, die selbst anscheinend kein Einkommen haben, der Ansicht sind, dass man ja "selbstverständlich" für die Eltern aufkommen muss....

anatollesch 
Fragesteller
 23.09.2016, 09:03

Und wie verhält sich das bei ALG2?

scharrvogel  23.09.2016, 10:55
@anatollesch

bei alg2 muss man im gegensatz zum sgbxII nicht für seine eltern aufkommen.

EstherNele  24.09.2016, 01:27

Wohnt man in einem gemeinsamen Haushalt und die Eltern brauchen finanzielle Unterstützung in Form von Sozialhilfe und die "Kinder" verdienen sehr gut, werden logischerweise erstmal die gut verdienenden Kinder herangezogen, bevor der Staat - also wie, die Allgemeinheit - zur Kasse gebeten werden. 

Das ist einfach nur falsch. 

Kinder sind ihren Eltern nicht unterhaltspflichtig!!! Dabei ist egal, ob man in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht.

Wir reden hier von ALG 1 und ALG II, im Falle von Pflegebedürftigkeit ist das ein ganz anderer Sachverhalt und andere gesetzliche Regelungen.