Alg2 beantragten während KG?

6 Antworten

Ich bin kein Experte in puncto Krankengeld, aber meines Wissens nach kann man Krankengeld auch mit ALG 2 aufstocken, sofern es zu gering ausfällt und es 6 Monate nicht überdauert.

Wegen des Krankengeldes solltest Du Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen.

Wenn Du allerdings bislang keines bezogen hast, bezweifle ich, daß Du nun welches bekommst, da Krankengeld meines Wissens nach immer an die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber anschließt.

Unabhängig vom Krankengeld solltest Du ALG 2 sofort beantragen, da die Antragsbearbeitung i.d.R. 4- 6 Wochen dauert.

Du bist derzeit krank geschreiben und wirst es über das Ende ALG I auch sein. Dann bekommst du, fall bisher noch nicht, ab 14.12. Krankengeld in Höhe des ALG I, solange du durchgehende AU- Bescheinigungen einreichst, keine Lücke darin hast, bis zum Ende der AU. Wenn du willst, kannst du jetzt schon den Antrag beim Jobcenter stellen, die werden ihn, wenn das KG zu hoch ist, jedoch erst zum Ende des KG- Bezuges bewilligen und ggf. auch erst dan bearbeiten, da sie eine Bescheinigung über das Ende des KG-Bezuges benötigen.

Da du mit dem ALG I scheinbar nicht aufstocken musstest, entfällt es dann auch für das Krankengeld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich bezweifle, dass du Anspruch auf Krankengeld hast.

Krankengeld bekommt man nur, wenn man krankgeschrieben ist.

ALG1 bekommt man, wenn man arbeitslos ist.

Ein Antrag auf ALG2 wird immer rückwirkend bis zum Letzten eines Monats bearbeitet. Das heißt, du kannst theoretisch noch am 31.12. Antrag auf ALG2 stellen, und bekommst Leistungen dann rückwirkend erstattet.

imvisier439 
Fragesteller
 07.12.2021, 22:44

Bin krankgeschrieben….. lol

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MiXXXery  07.12.2021, 22:51
@imvisier439

Dann wundert mich, wieso du ALG1 anstatt Krankengeld bekommst.

ALG1 ist eher dafür da, wenn man vom Arbeitgeber gekündigt wird und keine neue Arbeit findet.

Krankengeld ist dafür da, wenn man längere Zeit krankgeschrieben ist, und danach wieder beim gleichen Arbeitgeber weiter arbeiten kann.

Krankengeld beträgt 70% des letzten Gehalts. ALG1 beträgt 60% des letzten Gehalts. Ich glaube, da hast du dich selber benachteiligt.

Um sicher zu gehen, könntest du dich von einem Anwalt beraten lassen.

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MiXXXery  07.12.2021, 22:53
@imvisier439

Ich weiß außerdem nicht, wie lange du krankgeschrieben warst. Steht man dem Arbeitsmarkt länger als 6 Monate nicht zur Verfügung, hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Insofern man dann keinen Anspruch auf Krankengeld hat, bekommt man erstmal Grundsicherung für Erwerbsgeminderte.

Man hat nicht Anspruch auf beides. Ich denke das Jobcenter hat das geprüft?

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Wenn Du über deinen ALG - 1 Anspruch hinaus durchweg AU - geschrieben bist, musst Du im Anschluss Krankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen, dann muss es Krankengeld in Höhe des ALG - 1 weiter geben, dass bis zu max. 78 Wochen, wenn Du so lange AU - geschrieben wärst.

Dazu gibt es auch ein Urteil des BSG - Bundessozialgerichts !

Dann kannst Du mit dem Krankengeld vorrangig Wohngeld beantragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, oder dann einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen.

Wenn aber bisher weder Anspruch auf Wohngeld noch auf eine ALG - 2 Aufstockung bestanden hat, dann wird das auch beim Krankengeld nicht anders sein.

alg2 dann erst nach Krankengeld richtig?

Kommt auf die Höhe des KG an. Wenn es ergänzt, also "aufgestockt" werden muss, dann wird ALG II ab14.12 zugezahlt. Ansonsten, wie du schon vermutet hast, im Anschluss an das KG.