Umzug Jobcenter was kann ich beantragen?

6 Antworten

Wenn das Jobcenter eine "Zusicherung oder Zustimmung für die Übernahme von Umzugskosten" gegeben hat, werden vom Jobcenter "Notwendige Umzugskosten" übernommen. Welche das sind, darüber entscheidet der Sachbearbeiter Leistung anhande der örtlichen Richtlinien, da Leistungen nach SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung von der Gemeinde übernommen werden. Dazu zählen laut Absatz 6 Umzugskosten. (Und all das gilt auch für "Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte" nach SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 3, wozu es für Berlin diese Richtlinien gibt.)

So heißt es etwa in Berlin zu den Umzugskosten:

Die Antragstellenden sind vorrangig und weitgehend auf Selbsthilfemöglichkeiten sowie auf die Inanspruchnahme von privaten Hilfeleistungen hinzuweisen.
(8) Notwendige Umzugskosten sind
a) bei Selbsthilfe die marktüblichen Kosten eines Mietfahrzeugs sowie Kosten für Beköstigung mithelfender Personen (pauschal 30 Euro pro Person bis zu maximal 4 Personen abhängig von der Haushaltsgröße) zuzüglich deren Versicherung, sowie sonstige für den Umzug notwendige Hilfsmittel (zum Beispiel Umzugskartons),
b) Kosten für den Umzug durch eine Umzugsfirma, wenn Gründe vorliegen, die die Einschaltung einer Umzugsfirma rechtfertigen (zum Beispiel Alter, Behinderung, unzureichende körperliche Konstitution, insbesondere für den Personenkreis des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie Alleinerziehenden mit Kindern). Hierbei ist die Vorlage von drei Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen durch die antragstellende Person erforderlich. Dem günstigsten Angebot ist der Vorzug zu geben, sofern die Leistungsinhalte vergleichbar sind. Mit dem Bewilligungsbescheid ist die Kostenübernahmebescheinigung unter Nennung des ausgewählten Umzugsunternehmens und unter Bezugnahme auf das entsprechende Kostenangebot auszustellen. Nach erfolgtem Umzug wird vom Umzugsunternehmen mit der Bewilligungsstelle abgerechnet.
c) durch den Umzug verursachte Kosten, beispielsweise für die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses sowie die Kosten für einen Nachsendeantrag (Bundessozialgericht – B 14 AS 58-15 R – vom 10. August 2016).

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Preiswerte Umzugskosten werden übernommen, wenn der Umzug vom zuständigen Jobcenter als erforderlich angesehen wird.

Neue Möbel gibt's nur dann, wenn vorher keine besessen wurden.

Stichwort "Erstausstattung".

Eine Erstausstattung für eine Wohnung gibt es im Regelfall nur für die erste eigene Wohnung, wenn entsprechender Bedarf besteht, sicher gibt es da wie üblich auch Ausnahmen, wie z.B. nach einer Trennung.

Würde das nicht deine erste eigene Wohnung sein, dann würde es wie gesagt im Regelfall nichts für eine Ausstattung der Wohnung geben und für einen Umzug würde man nur dann etwas bekommen, wenn man diesen vorher beim Jobcenter beantragt und bewilligt bekommen hat, was im Regelfall nur bei einem wichtigen Grund der Fall sein würde.

Das kommt darauf an, wie notwendig der Umzug ist.

Also ich bin vor zwei Jahre umgezogen ich muss den angebot an das Jobcenter schicken so schnell wie möglich, kannst auch immer dort anrufen und nachfragen ob du eine Bestätigung bekommst. Wenn ja kannst du Mietvertrag unterschreiben. Transporter muss du erst selber zahlen aber immer nach Quittung mitgeben lassen und dann an das Jobcenter schicken das du Transportkosten zurückerstattet bekommst. Dann ein Antrag auf Erstausstattung und in den brief 10 Dinge aufschreiben zb Tisch, Besteck, stühle, Lampe etc… dann dauert das ganze fast nur 1 monat das du es überwiesen bekommst. Zb Also wenn du am 1.8 den antrag stellst kommt das Geld 31.8 . Ich hoffe ich könnte dir helfen.
erstausstattung für eine person bekommt man 1500€