Hartz 4 Erstausstattung 2 mal beantragen?
Ich habe vor 5 Jahren beim Amt eine Erstausstattung erhalten für meine Wohnung, nun ziehe ich bald um und meine frage ist jetzt, würde ich erneut eine Erstausstattung erhalten? Oder würde ich andere Kosten erstattet bekommen z.b Umzugskosten etc?
9 Antworten
Eine Erstausstattung, wie der Name schon sagt, kann man bei Bedarf im Regelfall einmal in Anspruch nehmen, es sei denn man erfüllt gewisse Voraussetzungen.
Wenn man sich z.B. vom Partner trennt, dann kann es zumindest eine teileweise Erstausstattung geben, weil in der Regel der Hausstand aufgeteilt wird bzw. die zuvor erhaltene Erstausstattung für 2 Personen war und dann etwas fehlen würde.
Auch nach einem längeren Haftaufenthalt ( über 6 Monate ) wäre eine weitere Erstausstattung möglich, oder auch nach einem Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz.
Ein zumindest teilweiser Anspruch würde auch dann bestehen, wenn man vom Jobcenter zum Umzug aufgefordert würde und dadurch dann Haushaltsgegenstände unbrauchbar werden würden, also z.B. durch den Ab - und Wiederaufbau.
Ansonsten sollte man von seinem monatlichen Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder Einkommen Gelder für Ersatzbeschaffungen ansparen, in Härtefällen könnte man sicher auch ein zinsloses Darlehen beantragen.
Für den Umzug würde bzw. könnte es nur dann etwas geben, wenn der Umzug vorher beim Jobcenter beantragt und bewilligt wurde, also ein wichtiger Grund für den Umzug vorliegen würde.
Man darf mit Möbeln, Geräten und co. umziehen, das muss man nicht jedes Mal neu kaufen.
Umzugskosten werden m.W. nur erstattet, wenn man umziehen muss, z.B. weil der Arbeitsplatz sonst zu weit weg ist.
Vergiss es den das ist Dan deine 2te Wohnung!
Was Anderes ist es mit dem Umzugskosten wen das amt dir den Umzug Bewieliegt hat! Da muss du 3 Angebote Dan vorlegen!
Alles andere was du brauchst geht nur als Darlehn!
Kann man alle 10 oer 15 Jahre neu beantragen. Und ob man in ein anderes Bundesland zieht spielt dabei auch noch ne Rolle. Aber in deinem Fall kannst du eig nicht davon ausgehen.
10 Jahre ist regelmäßig. Was auch immer das Jobcenter da gesagt hat, mit der Rechtslage hat das nichts zu tun.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Konzept der ERSTausstattung sich auf JEDE einzelne Wohnung bezieht, die man... nun ja... bezieht.
Danke erstmal für die schnelle Antwort! Gibt es den vielleicht anderen kosten die das Amt übernehmen würde? Renovierungen z.b ?
wieso arbeitest du nicht um dies zu bezahlen? was sollen die denn noch alles übernehmen?
Wie kommst du auf die Idee, man könne regelmäßig eine Erstausstattung beantragen?