WG mit 25jähriger Schwester - Bedarfsgemeinschaft?

4 Antworten

Nein, ihr könnte vom Gesetz her als Geschwister keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden, es käme dann max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in Betracht, diese könnte das Jobcenter auch unterstellen, also vermuten das du von der Schwester je nach Einkommen und Vermögen unterstützt wirst.

Dieser Vermutung kann man aber schriftlich, fristgerecht und wahrheitsgemäß widersprechen, dann würdet ihr eine ganz normale WG - bilden.

Das Jobcenter möchte von dir aber sicher eine Exmatrikulation sehen.

Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft. Das heißt zumindest 50 % der Miete und Heizkosten. Ggfs. Auch noch abzgl. Unterhalt deiner Schwester. §9 Abs. 5 SGB II zum nachlesen.

Gelten wir als Bedarfsgemeinschaft?

Nein.

Falls Du unter 25 Jahren alt bist, kann das Jobcenter von Dir verlangen, wieder nach Hause zu den Eltern zu ziehen.