ALG 2 Antrag, Infos über Mitbewohner??

6 Antworten

Das Problem hatte ich mal vor Jahren bei einer Zweier WG gehabt.

Solange die Wohnung als Wohngemeinschaft ausgewiesen ist. Musst du keine Informationen der anderen dem Jobcenter Mitteilen. Es geht auch hier wie der Mietvertrag aufgesetzt wurde ,dafür gibt es Mehre Varianten.

  • Ein Hauptmieter ,mehre Untermieter
  • Alle Mieter sind Gleichberechtigt.
  • Eine Gruppe ( je nach Anzahl der WG Bewohner) sind Hauptmieter ,Rest Untermieter.

Da du keine Einsicht der WG Mitbewohner deren Einkünfte hast ,kannst du auch keine Auskünfte über deren Einkommen und Mietanteile machen. Das Jobcenter kann aber vom gesamt Mietvertrag Inkl. aller Beteiligten WG Mitbewohner und deinem Mietvertrag eine Kopie verlangen. Den Gesamtmietvertrag sollte der Vermieter dir eine Kopie zukommen lassen die du dem Jobcenter zusenden kannst.

du kannst denen eine korrektur schicken mit dem hinweis das du einen eigenen abgeschlossenen wohnraum besitzt und irrtümlich beschrieben hast das es sich um eine gemeinsame wohngemeinschaft handelt.

die denken du hast eine riesen große einzige gemeinschaft die den "bedarf" gemeinsam hat und teilt und darum müssen die jetzt mega viel kalkulieren da beim amt.

du solltest das richtig stellen und wenn die fragen wie viele klos ihr habt, beschreibst du das art gerecht als "gemeinschaftlich genutzte sanitäre anlage" in einem mehrzweck haus mit abgetrennten eigenen wohnräumen.

die wollen dir da einen strick drehen, die sind da nicht da um dir zu helfen sondern um dich los zu werden und zu prüfen wie die das am besten können.. wenn die feststellen das die das nicht können, geben die dir minimalste zugeständnisse und etwas geld nach geltendem recht.

ich würde da mal lieber schnell die reißleine ziehen, bevor du da schnell auf die nase fällst weil du dich versehentlich falsch ausgedrückt hast mit der wortwahl. eine WG ist etwas anderes als wenn man ein zimmer bekommt und keinen kennt dort. Das es ein dach hat und einen eingang, ist kein indiz dafür das es eine WG darstellt, wenn man sich am ende nur das klo und eine küche teilt aber seinen eigenen haushalt führt.

Wenn es sich tatsächlich nur um eine reine WG - handelt, dann teilst du das auch so schriftlich dem Jobcenter mit und gibst an das du nur in einer WG - wohnst und mit keinem von den weiteren WG - Mitbewohnern Daten bekommst, weil du mit diesen nichts zu tun hast.

Was hast du denn in deinem Antrag alles angegeben und angekreuzt ?

Wenn du da an der falschen Stelle ein Kreuz gemacht hast, dann kann ich mir auch vorstellen warum das Jobcenter Infos über die Mitbewohner haben möchte !

Dann hast du sicher angekreuzt das in deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) noch weitere Personen leben, du hättest dann ein Kreuz bei weitere Personen in deinem Haushalt und nicht weitere Personen in deiner BG - machen müssen.

Indem du angibst, dass keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, sondern eine Wohngemeinschaft. Zwei ganz unterschiedliche Dinge.

Im Antrag geht es um den Haushalt. Du bist die einzige Person deines Haushaltes. Deine Mitbewohner sind lediglich deine Nachbarn.