Mitbewohner will unser Wlan nicht mehr nutzen, da die WG über uns ihn gratis mitsurfen lassen?
Gibt es da eine Möglichkeit, dass man ihn "zwingen" kann sich an den Kosten zu beteiligen?
11 Antworten
Wie ich lese, gibt es keinerlei Vereinbarung zur Nutzung des Internetanschlusses.
Folglich sehe ich keine Möglichkeit dem Mitbewohner die anteiligen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn er den Internetzugang nicht nutzen will.
Das hätte man beim Einzug in einer Mitbewohnervereinbarung regeln können.
Ist sowieso immer besser alles schriftlich festzuhalten, es gibt genug Idioten - egal wie eng man befreundet sein mag.
Wo ist das Problem, wenn er es nicht nutzt, wieso für zahlen? Ihr könntet euch ein Router system kaufen wo ihr ihn dann sperren könnt damit er es sicher nicht nutzen kann. Oder ihr wechselt das Passwort.
Nein man kann ihn nur zwingen wenns Teil des Mietvertrags ist
Nein ist es leider nicht. Wir haben ab Januar einen neuen Internetzugang. Aber er meint nun er spart sich lieber die 10 Euro und surft über die Nachbarn.
Wenn ihr das so ausgemacht, also quasi einen Vertrag geschlossen habt, dann gilt dieser auch in mündlicher Form und er kann nicht einfach mirnixdirnix aussteigen. Problem: Dafür bräuchtest du einen Zeugen.
Nun, wer sich entschlossen hat, als "Mitnutzer" den WLAN-Vertrag einzugehen, der hat sich auch für dessen Kündigungsfrist bzw. gesamte Laufzeit mit-verpflichtet. "Schönwetternutzung" ("nur wenns mir passt") war da von Anfang an nicht vorgesehen und man kann sich somit auch nicht im Nachhinein auf diese herausreden. Das sollte eindeutig sein. Das Problem ist eher, zu belegen, dass er sich wirklich zur Mitnutzung dieses Vertrages verpflichtet hat.
Das würde aber nur zutreffen wenn gemeinsam der Internetzugang beschlossen wurde.
Wenn man erst dazu zieht und es nicht Teil des mietvertages ist, hat es nichts mit schön Wetter Nutzung zu tun.
Damit ist der einzige Vertragsbestand ich nutze das Internet mal mit. Wie lange und das es zwingend Teil der Miete ist wurde nie mündlich vereinbart.
Das Spiel geht in beiden Richtungen.
Der vertag hat keine Kündigungsfrist. Weil es mündlich nicht besprochen wurde