Zählen Gemeinschaftsräume zu Wohnfläche?
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem...
ich wohne noch bis zum 31.10. in einer WG. Mein Vermieter hat nun das WG Zimmer inseriert und 50qm angegeben. Auf diesem Umrissplan (keine Ahnung wie das heißt sorry) steht für das Zimmer nur 30qm da. Man muss dazu sagen dass ich ein Zimmer mit zwei Dachschrägen habe. Ich habe meinen Vermieter angeschrieben, und höflich nach einer Erklärung gebeten. In meinem Mietvertrag steht folgender Wortlaut: "Zur Benutzung als WG werden im Hause xy… vermietet: Dachgeschoss, links mit Bad, bestehend aus 1 Zimmer, Bad/WC inkl. Mitbenutzung der Flure, Treppenhaus, Küche, Esszimmer, Terrasse und Garten. Die Wohnfläche der Zimmern und Bad beträgt 50qm.
Die Antwort von meinem Vermieter war: "im Mietvertrag steht Gesamtfläche der Wohnung 50qm!"
In der eigenen Wohnung ist klar dass das Bad, die Küche, etc. dazu zählen, aber wie ist es bei Gemeinschaftsräumen? Vielen lieben Dank für HILFREICHE Antworten :)
3 Antworten
Der Grundriss deines Zimmers ergibt eine Fläche von 30m², was aber um die Flächen unter den Dachschrägen reduziert werden könnte. Bis 2m Raumhöhe wird die Fläche voll angerechnet, ab 1m bis 1,99m werden nur 50% der Fläche auf die Wohnfläche angerechnet. Nun bist du in der Lage, deine Wohnfläche selbst festzustellen.
Im Mietvertrag dürfte ein erheblicher Fehler liegen. Wenn du davon ausgehst, dass noch weitere Mieter die Sanitär- , Küchen- und weitere Gemeinschaftsräume nutzen, dann kann nicht die Gesamtfläche deiner Wohnung aus Teilen der Gesamtfläche bestehen, denn die Teile sind nicht mitvermietbar. Der Eigentümer/Vermieter kann dir aber Nutzungsrechte gegen Bezahlung (wie auch immer) in den Gemeinschaftsräumen gestatten. Treppenhaus wird generell nicht mitvermietet. Die Gartennutzung ist auch nur allgemein gestattet. Terrasse/Balkon wird nur mit 25% oder 50% auf die Wohnfläche angerechnet (Ausstattungsabhängige Verhandlungssache)
Immerhin bezeichnet der Vermieter nicht im MV die Wohnfläche sondern nur die FLÄCHE der Wohnung. Ich vermute, dass die anderen Mieter ähnlich schlechte Mietvertäge haben.
Das Problem der Betriebskosten wäre noch zu diskutieren. Trinkwasser nach Verbrauch sollte unter diesen Bedingungen nach Personenzahl in der Wohnung abgerechtet werden. Die Kosten der Heizung sind zwingend nach Verbrauh in den einzeln vermieteten Zimmern abzurechnen, Der Verbrauch in den Gemeinschafträumen sollte auf die Personen aufgeteilt werden. Hier hast du noch Möglichkeiten, dem Vermieter auf die Füße zu treten.
Geld will dir der Vermieter nicht zurück geben. Du hast aber noch bis 31.10. zwei Mietzahlungen zu leisten, hier kannst du die Überzahlungen aufrechnen.
Eigentlich geht es doch Dich überhaupt nichts an, wie der Vermieter das inseriert. Was kümmerst Du Dich darum? Er will einen Vertrag mit einem neuen Mieter oder Mieterin machen und nicht mit Dir.
Wenn mir jedoch auffällt dass auf dem Skizzenplan Mein Zimmer nur 30qm hat und ich jedoch für 50qm bezahlt habe, dann ist es sehr wohl mein Recht! Zumal er plötzlich das Inserat auf 30qm abgeändert hat. Du als "Experte" müsstest ja Wissen, dass ich dadurch Geld zurück bekomme. Soviel dazu mit Hilfreiche Antworten.
... bist Du Dir sicher? Wir vermieten immer die Wohnung/das Zimmer, nicht die Fläche.
So "meckert" ja auch immer wieder der Börstinghaus, wenn wir es anders machen.
Du hast ein Zimmer gemietet, dass Dir gefallen hat und der Mietpreis war offenbar auch in Ordnung.
Kein Mensch wird Dir abnehmen, dass Du von 50 m² ausgegangen bist. Den Unterschied zwischen 50 m² und 30 m² merkt man auch unter Dachschrägen sehr wohl. Dir fallen die 30 m² erst jetzt im Skizzenplan auf. Vorher war es Dir offenbar egal.
... Küche, Bad, Abstellfläche, Flur sind auch bei uns Wohnfläche, oft sogar auch die Balkone und Terrassen.
Zudem vermieten wir keine Fläche. Entweder ganze Zimmer oder die ganze Wohnung.
Das ist schon klar. Jedoch wohne ich in einer Wohngemeinschaft. In meinem Vertrag steht zum Beispiel auch, dass mein Vermieter jederzeit die GEMEINSCHAFTSRÄUME betreten darf. Und da ich die Küche nicht alleine benutze wie es in einer eigenen Wohnung üblich wäre sondern nur das Recht der Mitbenutzung habe, frage ich mich, ob die Küche dazugezählt wird....
... natürlich zählt die Küche zur Wohnung, denn ohne ist es ja keine Wohnung, wer sonst sollte sie auch bezahlen?
Der Mieter hat hier aber keine Wohnung gemietet sondern nur ein Zimmer sowie Nutzungsrechte an gemeinschaftlich zu nutzenden Räumen und den Garten.
Hier liegt doch keine Überzahlung vor. Bei der Anmietung eines WG-Zimmer und Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen kommt es doch nicht auf die m² Zahl an, die bei "Wohnfläche" steht. Man schaut sich das Zimmer an und erkennt sofort, dass es niemals 50 m² hat, sondern sich diese Zahl wohl auf die ganze Wohnung bezieht.
Man sieht das Zimmer, findet auch den Preis ok und dann wird gemietet.
Da gibt es nichts zurück.
Anders, wenn z. B. für die Größe des Zimmers 20 m² angegeben wurden und beim Nachmessen stellt man fest, dass es nur 17 m² hat, aber nicht bei einer so offensichtlich krassen Abweichung.