Unangekündigte Kontrollbesuche in einer WG?
Also in einer vermieteten Wohnung darf der Vermieter meines Wissens nach nicht unangekündigt z.B. auf Sauberkeit prüfen.
Meine Freundin wohnt in einer WG (zu viert). Die Zimmer sind einzeln vermietet und bei der Abnahme eines der Zimmer, war die Vermieterin nicht mit der Sauberkeit zufrieden.
Sie hat jetzt angekündigt, dass sie einmal die Woche die WG kontrollieren wird. Ihren Angaben nach aber nur die Gemeinschaftsräume.
Wie ist das rechtlich gesehen? Wenn sie nur Küche, Bad und Flur prüft. Sie selbst wohnt nicht im selben Haus.
5 Antworten
Nun in die Gemeinschaftsräume kann sie schon rein. Diese sind vermutlich zur Mitbenutzung, dass heißt nicht „wirklich“ Gegenstand der Miete. Es ist aber ein Grund dort auszuziehen.
In die Räume die Mietgegenstand sind, die darf sie nur nach Anmeldung und dann mit eurer Erlaubnis „durchsuchen“.
Edit: Warte mal ich sehe gerade bei dir das es „Österreich“ sein könnte, so dein Profil. Dort weiß ich NICHT wie die Rechtslage ist. Ich kann nur vermuten, dass sie ähnlich der deutschen ist.
Wenn sie im Mietvertrag stehen ist das so. Müssen sie aber nicht. Dort könnte man z.B. schreiben: Mietgegenstand 1 Zimmer 25qm
Küche, Bad, Flur in gemeinschaftlicher Nutzung, Mitbenutzungsrecht.
Damit ist es kein Mietgegenstand, sondern man hat im Mietvertrag das Mitbenutzungsrecht bekommen.
Die Vermieterin darf die Räumlichkeiten nur mit eurer Einverständnis durchsuchen.
Mfg, Tim
Gemeinschaftsräume
die sind nicht mit vermietet, die dürft ihr nur nutzen; da dürfte sie durchkommen.
Die Zimmer sind TABU
Da sie nur die einzelnen Zimmer vermietet hat, sind die Gemeinschaftsräume für sie offen und sie kann besonders in der Küche die Hygiene und Sauberkeit kontrollieren.
Da ist ja sehr schnell die Küche unbrauchbar, wenn sich einmal Ungeziefer eingenistet hat.
das erscheint mir auch zu oft. sie könnten zu einem anwalt gehen oder mitglied im mieterverein werden.
Ich nehme an, mit Gemeinschaftsräumen sind die von allen WG-Bewohner genutzten Räume wie Küche und Bad gemeint. Die sind natürlich Gegenstand des Mietvertrages und entsprechend für solche Kontrollen tabu.