Wg wird überbelegt?
Guten Tag,
ich wohne seit 1 jahr in einer wg, bei der jeder nur einem Mietvertrag für das einzelne Zimmer hat. Das bedeutet der Vermieter lässt wenn Zimmer frei sind, die Leute die er möchte einziehen.
Nun ist es jedoch so, das in einem Zimmer eine 5Köpfige Familie eingezogen ist die den ganzen Tag daheim ist und permanent besuch hat.
seit dem ist die küche und das bad non stop besetzt und ich kann das zimmer nicht mal kurz verlassen ohne abzuschließen.
dem vermieter Interessiert es aber nicht, kann ich etwas tun, würde lieber zu den Eltern zurück aber der Vermieter besteht auf die 3 monats kündigungsfrist…
3 Antworten
Hier ist allein das an die 5 Personen vermietete Zimmer überbelegt, denn die Küche, das Bad und der Flur sind nicht Bestandteil der Mietverträge. Erkläre dem Vermieter, dass du diesen Zustand der Überbelegung dem Bauamt/Wohnungsamt zur Anzeige bringst, wenn du nicht den Mietvertrag mit ihm unverzüglich AUFLÖSEN kannst.
Dabei wäre zu bemerken, dass die Auflösung eines Mietverrtrages keiner Schriftform bedarf. D.h. du ziehst aus und behauptest,du hättest einvernehmlioch mit dem Vermieter den Mietvertrrag aufgelöst infolge der Zimmerüberbelegung. Der Vermieter wirde klagen wollen auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aber du hast ja sicher einen Zeugen, oder?
Der Begriff "WG" hat hier in der Diskussion nichts zu suchen. Im Mietrecht wird nirgends von Wohngemeinschaften geschrieben oder gesprochen. Ein Anteil der Miete entfällt eben nicht auf die Sozialräume, sondern es besteht ein gemeinschaftliches Nutzungsrecht zusammen mit dem Vermieter für alle Mieter in den Sozialräumen der Wohnung und das lässt sich der Vermieter extra bezahlen neben der Zimmermiete. Wie die Betriebskostenbeteiligung nun zusehen ist, wurde bisher nicht diskutiert.
In einigen Bundesländern gibt es Gesetze, wieviel m² pro Person mindestens zur Verfügung stehen müssen, dann ist es eindeutig. In den Ländern, in denen es diese gesetze nicht gibt, treffen die Gerichte eine Annahme im Bereich der unten gesagt wurde. da liegen auch die Werte in den Gesetzen, wobei für kleine Kinder weniger gilt.
Ob du ihn zwingst, die Familie ausziehen zu lassen oder sagst du zeigst ihn an wenn er dir nicht bei der Kündigung entgegen kommt, ist deine Entscheidung. Ein angenehmes Verhältnis bekommt ihr in beiden Fällen nicht mehr
Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. In der Vergangenheit entschieden einige Gerichte, dass für jede Person etwa acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten.
Fordere ihn schriftlich auf, den Normalzustand herzustellen.
Wenn es eine WG ist, dann ist im Mietvertrag sicher auch die Nutzung der gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten mit festgelegt, worauf ein bestimmter Anteil der Miete entfällt (der vermutlich zu gleichen Teilen auf die Zimmer aufgeteilt ist). Kommt jetzt eine Mietpartei, die aufgrund einer höheren Personenzahl diese Räumlichkeiten (sowohl zeitlich als auch räumlich) überproportional nutzt, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man auch einen Anspruch darauf hätte, dass der Vermieter für die Dauer, in der die fünfköpfige Familie da lebt, die Aufteilung dieses Mietanteils neu berechnet oder für die anderen Mietparteien, die diese Räumlichkeiten entsprechend weniger Nutzen können (als zum Zeitpunkt als die Verträge geschlossen wurden ursprünglich vorgesehen und absehbar war) eine Minderung gewährt