Kaution behalten bei nicht einhalten der Kündigungsfrist Untermiete?
Ich habe mal eine Frage ich habe eine 1 monatige Kündigungsfrist für mein wg Zimmer da ich aber eine Wohnung gefunden habe wollte ich fragen wenn ich nicht die Frist einhalte das der Vermieter die Kaution einbehalten darf
4 Antworten
wenn ich nicht die Frist einhalte das der Vermieter die Kaution einbehalten darf
Ja, der Vermieter darf sich die Miete aus der Kaution holen. Denn man hat die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen unabhängig davon wann man auszieht.
Zudem könnte der Vermieter auch auch Zahlung klagen. Denn die Kaution ist für eventuelle Beschädigungen da und nicht dafür, dass ein Mieter die Kündigungsfrist verkürzen könnte.
Wenn du deine Kündigungsfrist nicht einhältst, ändert das nichts daran, dass du die Miete bis zum Ende der Frist schuldest. D.h. solltest du deine Miete nicht zahlen, wird dein Vermieter sich aus der Kaution bedienen.
Die Kaution ist eigentlich nicht dafür da, sie mit der ausstehenden Miete zu verrechnen. sie dient dazu, andere Forderungen aus dem Mietverhältnis abzusichern (z.B. Nachzahlungen der Nebenkosten, Renovierungskosten).
Das Mietverhältnis endet nach mit Ablauf des vertraglich festgesetzten Mietzeitraumes, wenn Du früher ausziehst, mußt Du die Miete weiterhin bis zum Ablauf zahlen, außer der Vertrag wird in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst.
Kaution darf u. a. für Mietrückstand verwendet werden. Nach Ende des Mietverhältnisses.
Früher als was?
Es kann deiner Vermieterin doch völlig egal sein, wann du ausziehst, solang du du Miete zahlst.
Wenn Du vor Ende der Kündigungsfrist ausziehst aber die Miete zahlst darf sie die Kaution nicht einbehalten. Außer für evtl. Schäden oder Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen.
Ich habe ja kein miet Rückstand meine Vermieterin meinte sie behält die Kaution ein wenn ich früher ausziehen sollte