Darf der Vermieter die gesamte Kaution wegen einer eventuellen Nebenkosten-Nachzahlung einbehalten?

3 Antworten

Der Vermieter verwechselt da etwas. Diese 6-Monatefrist bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Vermieter den ehemaligen Mieter wegen versteckter Mängel in der Mietwohnung haftbar machen kann. 6 Monate nach Mietende verjähren seine Ansprüche in dieser Hinsicht.

Auch der teilweise Kautionseinbehalt wegen möglicher Nachzahlung aus BK-Abrechnung ist nicht gesetzlich festgeschrieben, wird aber in der Praxis so gehändelt.

Fordere daher unter Fristsetzung den Vermieter zur Abrechnung der Kaution und zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung der Kaution getrennt von seinem Vermögen auf.

Er muss anhand der letzen Jahre schätzen, wie viel die Nebenkosten ca ausmachen..

diesen Teil darf er einbehalten.. das kann bis zu 12 Monaten dauern, bis er selber die genauen Daten hat

6 Monate: das stimmt.