Nebenkosten Abrechnung Vermieter Wechsel?
folgendes ich habe versucht es selber herauszufinden aber ich finde kein eindeutiges Ergebnis und schätze Erfahrungswerte. Wir haben vor kurzem die Nebenkosten Abrechnung erhalten. Unsere Mietdauer hat am 01.06.2023 angefangen. Am 01.09.2023 hatten wir einen Vermieter Wechsel. Bei der nebenkosten Abrechnung ist dort jetzt das Datum ab dem 01.09.2023 notiert. Was ich mich nun frage wo sind dann die eingezahlten Monate vorher. Diese wurden nämlich nicht berücksichtigt. Werden die Nebenkosten Zahlungen nicht mitgegeben bei Änderung des Hausbesitzers? Hat da jemand Erfahrung. Ich meine es ist ja auch eine Menge die man monatlich bezahlt.
4 Antworten
Da braucht man keine Erfahrungswerte, sondern es ist im Gesetz genau geregelt. Das Mietverhältnis muss aus Sicht des Mieters so weiter laufen, als wenn es keinen Eigentümerwechsel gegeben hätte. Das bedeutet, der Abrechnungszeitraum muss weiterhin über 12 Monate gehen. Falls dies bisher dem Kalenderjahr entsprach, also der 1.1. bis 31.12.2023. Der Nutzungszeitraum wäre in diesem Fall 1.6.2023 bis 31.12.2023.
Es müssen also zunächst die Kosten des gesamten Jahres angesetzt werden, und das wird dann auf den Nutzungszeitraum runter gerechnet. Es geht hier keineswegs nur um die berücksichtigte Vorauszahlung. Die Kosten müssen erstmal richtig erfasst werden, sonst wird alles falsch.
Durch den falschen Abrechnungszeitraum ist die Abrechnung formell unwirksam. Das bedeutet, es ist ungefähr so, als hätte man noch gar keine bekommen. Somit gibt es auch nichts, wogegen man widersprechen kann, sondern man fordert den Vermieter auf, eine gesetzeskonforme Abrechnung vorzulegen.
Wenn der neue Eigentümer die Abrechnung ab dem 01.09. datiert, dann beziehen sich alle Einzelposten auch nur auf diese 4 Monate.
Das heißt, auf der Abrechnung von dem neuen Vermieter müßte drauf stehen:
"Gesamtabrechnungszeitraum: 365 Tage
Ihr Abrechnungszeitraum: 122 Tage"
Ungefähr so etwas in der Art.
Das ist vor allen Dingen wichtig für fixe Kosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr, Versicherungen, etc., damit ihr nur den Anteil für 122 Tage bezahlt.
Vielleicht hat sich der Neue Vermieter auch nur vertippt, und wollte eigentlich 01.06. drauf schreiben.
Könnt ihr nachrechnen, für wieviel Tage der neue Vermieter alles berechnet?
Der neue Vermieter muß über den gesamten Abrechnungszeitraum abrechnen, nicht nur über die 4 Monate ab seinem Eigentumsbeginn.
Der neue Eigentümer muss die Zahlungen dir anrechnen und wie er es macht, ist sein Problem.
Er muss sich darüber mit dem alten Eigentümer einigen.
Heist umgangssprachlich das er den eingezahlten Beitrag den wir geleistet haben mit berücksichtigen muss richtig? Ist also auch ein Grund nun Widerspruch einzulegen