Kaution bei Wasserschaden?

Gerhart  13.10.2024, 07:30

Hast du keine Haftpflichtversicherung? Da wird nichts zurück gezahlt. War hier die Gebäudeversicherung tätig?

Lucae879 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 08:42

Leider nicht, hab erst 2 Tage dort gewohnt und noch nicht abgeschlossen

4 Antworten

Wenn der Schaden beseitigt wurde, hat der Vermieter keinen Grund sie einzubehalten. Zumindest nicht deswegen. Das schließt ggf. andere Gründe nicht aus.

Hallo Lucae879,

es ist etwas undurchsichtig, die Versicherung des Vermieters hat den Schaden reguliert und hält sich nun an Dich, da Du (leider ohne) Versicherungsschutz warst! Also ist die Versicherung Dein Ansprech/Geschäftspartner die sich das Geld von Dir wieder holt, somit ist der Vermieter daran nicht mehr beteiligt, da sich die Versicherung auch nach Deinem Auszug an Dich hält um ihr Geld zu bekommen!

Fazit: Somit ist das einbehalten der Kaution nicht berechtigt!


Lucae879 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 05:48

Danke dir

Oft vereinbaren Versicherungen mit ihren Kunden Selbstbehalte.

Ein vom Vermieter möglicherweise getragener Selbstbehalt, darf dieser durchaus von Kaution einbehalten. Im Gegenteil. Da der Mietvertrag ja offenbar noch läuft, darf der auch die Wiederauffüllung der vollen Kaution verlangen.

wenn die Versicherung bezahlt hat, dann ist der Schaden ja schon bezahlt...

die Kaution ist für Schäden, die nicht bezahlt sind... z. B. wenn du die Miete nicht zahlst oder wenn du die Wände total versifft hinterlässt...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lucae879 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 07:10

Danke dir

LUKEars  13.10.2024, 07:17
@Lucae879

welche Versicherung verlangt denn, das Geld von dir zurück? hast den Schaden ja nich mit Absicht gemacht... oder?

Lucae879 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 07:20
@LUKEars

Naja, hab meinen Niederdruckboiler falsch angeschlossen und zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Hausratversicherung. Die Versicherung von meinem Vermieter hat die dann übernommen und an die zahle ich den Betrag zurück

LUKEars  13.10.2024, 07:23
@Lucae879

verstehe... aber der Vermieter hat seinen Schaden ja schon erstattet bekommen...

bezahlt sowas nicht eigentlich die Privathaftpflichtversicherung?

hast mal beim Amtsgericht gefragt, ob du den Schaden wirklich selbst bezahlen musst? es war ja keine Absicht... nichtmal n Raucher muss seine Herz-Op bezahlen...

Lucae879 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 07:48
@LUKEars

Müsste ich mal, zu mir wurde gesagt das keiner den Schaden ohne Versicherung übernimmt. Habe die leider zu spät abgeschlossen