Kaution bei Wasserschaden?
Hallo zusammen,
Hatte als ich in meine Wohnung eingezogen bin einen Wasserschaden verursacht. Diese wurde von der Versicherung bezahlt und zahle dies nun zurück.
Meine Frage ist, ob mein Vermierteretwas von der Kaution einbehalten darf oder ist der Wasserschaden erledigt?
Danke im Voraus :)
4 Antworten
Wenn der Schaden beseitigt wurde, hat der Vermieter keinen Grund sie einzubehalten. Zumindest nicht deswegen. Das schließt ggf. andere Gründe nicht aus.
Hallo Lucae879,
es ist etwas undurchsichtig, die Versicherung des Vermieters hat den Schaden reguliert und hält sich nun an Dich, da Du (leider ohne) Versicherungsschutz warst! Also ist die Versicherung Dein Ansprech/Geschäftspartner die sich das Geld von Dir wieder holt, somit ist der Vermieter daran nicht mehr beteiligt, da sich die Versicherung auch nach Deinem Auszug an Dich hält um ihr Geld zu bekommen!
Fazit: Somit ist das einbehalten der Kaution nicht berechtigt!
Oft vereinbaren Versicherungen mit ihren Kunden Selbstbehalte.
Ein vom Vermieter möglicherweise getragener Selbstbehalt, darf dieser durchaus von Kaution einbehalten. Im Gegenteil. Da der Mietvertrag ja offenbar noch läuft, darf der auch die Wiederauffüllung der vollen Kaution verlangen.
wenn die Versicherung bezahlt hat, dann ist der Schaden ja schon bezahlt...
die Kaution ist für Schäden, die nicht bezahlt sind... z. B. wenn du die Miete nicht zahlst oder wenn du die Wände total versifft hinterlässt...
verstehe... aber der Vermieter hat seinen Schaden ja schon erstattet bekommen...
bezahlt sowas nicht eigentlich die Privathaftpflichtversicherung?
hast mal beim Amtsgericht gefragt, ob du den Schaden wirklich selbst bezahlen musst? es war ja keine Absicht... nichtmal n Raucher muss seine Herz-Op bezahlen...
Danke dir