Kostenaufteilung WG?

sirigel  24.04.2024, 22:46

Ist die Mitbewohnerin Hauptmieter? Wie war denn die ursprüngliche Vereinbarung im Untermietervertrag?

FireBeat 
Fragesteller
 24.04.2024, 22:48

Die Mitbewohnerin deren Partner mit einzieht ist die Hauptmieterin. Im Vertrag wurde nichts für solch eine Situation festgelegt

Gerhart  24.04.2024, 22:51

Hat der Wohnungsvermieter diesen Zuzug erlaubt?

FireBeat 
Fragesteller
 24.04.2024, 22:56

Der Partner ist schon eingezogen aber unseres wissens nach noch nicht gemeldet. Da der Vermieter allerdings ein Bekannter von der Hauptmieterin ist, wirds wohl kein Problem sein..

2 Antworten

Ihr seid Untermieter. Eure Miete ist also durch den Vertrag als Untermieter festgelegt. Würde die zusätzliche Person eine Miete bezahlen, ändert das somit nichts an eurer Miete, welche trotzdem gleich bleibt wie vereinbart. Es kann euch von daher egal sein. Ich spreche nur von der Miete, denn für die Nebenkosten besteht ja schon Einigung

Rechtlich ist mir das auch unklar, aber rein rechnerisch ist es gut darstellbar. Wenn der Freund sich auch regelmäßig waschen und vor Ort essen möchte, fände ich diesen Mietanteil ebenso angemessen. Allerdings in einer Art, dass dabei der Mietanteil der Freundin auch etwas geringer wird. Der qm-Anteil des Zimmers kann, da doppelt belegt, aus der 2. 25% Kaltmiet-Anteil Rechnung (für den Freund) raus genommen werden, das wäre nach Gesamtquadratmeterkaltmietkosten grob zu errechnen. Somit dürfte der 2. Kaltmietkostenanteil dann bei geschätzt 15-20% liegen.

Somit steigen die Kaltmietkosten für Beide zusammen, von 33% auf 40-45%. Dafür könnte man bei den Nebenkosten, Teil Heizkosten, ebenso eine kleinere Summe als 25% ansetzen, da auch hier, das gemeinsam genutzte Zimmer, nur einmal geheizt werden muss. Der Betrag ist allerdings im Verhältnis zur zusätzlichen Kaltmiete wesentlich geringer.