Bin ich im Unrecht (WG)?

6 Antworten

Also ich finde, die Nachzahlung sollte halbiert werden. Du wohnst da immerhin und verbrauchst augenscheinlich mehr als sie. Wieso sollte deine Mitbewohnerin alles alleine zahlen? Würde ich genauso machen.

Ich lege auch viel Wert auf Sauberkeit. Versuch ihr doch einfach entgegenzukommen

Pandasen 
Fragesteller
 27.01.2022, 00:52

Also mit dem putzen versuche ich wirklich mein bestes. Jedoch finde ich es nicht in Ordnung das Sie obwohl es anders geregelt ist und wir einen sehr niedrigen Verbrauch für einen zwei Personen Haushalt haben das zahlen soll. Ich weiss den genauen Verbrauch natürlich nicht. Jedoch zahl ich ziemlich viel Miete in denen die Nebenkosten enthalten sind und Sie hat es nicht eingesehen mehr zu zahlen obwohl es offensichtlich ist das ein zwei Personen Haushalt mehr verbraucht als eine Person. Lieg ich damit so sehr im Unrecht?

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DerCaveman  27.01.2022, 01:24
Also ich finde, die Nachzahlung sollte halbiert werden.

Aber doch nicht bei einer Inklusivmiete, in der der Strom bereits enthalten ist!

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Du hast nicht mit deiner Mitbewohnerin sondern mit deiner Vermieterin ein Mietzahlungsproblem, das keines ist, weil dein Pauschalmietvertrag vermutlich keine Nachzahlungsklausel enthält, vermutlich auch keine Anpassungsklausel, also ein Versäumnis deiner Vermieterin. Ihre Buchführung über deinen Stromverbrauch ist also auch obsolet. Der Mietvertrag kann nicht einseitig geändert werden.

Bedenke aber, dass deine Vermieterin nach § 573 a BGB ein erleichtertes Kündigungsrecht hat und somit dich mit 6-monartiger K.-Frist ohne Grund ordentlich kündigen kann.

Die Sauberkeitsprobleme sind peripher und bestimmt lösbar.

Schließlich könntest du freiwillig eine Beteiligung an der Stromnachzahlung leisten.

Pandasen schreibt:

Zahle meine Miete all inclusive mit Strom etc

Und Pandasen kommentiert:

Jedoch zahl ich ziemlich viel Miete in denen die Nebenkosten enthalten sind und Sie hat es nicht eingesehen mehr zu zahlen obwohl es offensichtlich ist das ein zwei Personen Haushalt mehr verbraucht als eine Person.

Man kann schon davon ausgehen, dass in einer Wohnung ein Grundverbrauch an Strom vorhanden ist (für Licht im Flur, WLAN usw.), der sich pro dort wohnender Person um einen Teil dieses Grundverbrauchs erhöht. Zwei Leute in zwei unterschiedlichen Zimmern verbrauchen also mehr als eine Person, aber in der Regel nicht doppelt so viel.

Damit musste dein Vermieter rechnen, als er den Untermietvertrag aufgesetzt hatte, bei dem "die Nebenkosten enthalten sind" im Mietpreis, also pauschal.

Nun gibt solch eine Regelung dem Untermieter sich nicht das Recht, etwa eine elektrisch beheizte Sauna in seinem Zimmer oder im Keller zu betreiben mit den entsprechenden Stromkosten. Aber auch ein dauernd laufender elektrischer Heizlüfter sollte nicht umfasst sein von einer pauschalen Stromversorgung.

"65 Euro Nachzahlung" nach einem Jahr sind aber nur 5,42 € im Monat, also ein zu erwartender höherer Betrag bei einer Person mehr in einem eigenen Zimmer. Ich kenne den Fall von 400,- € Nachzahlung wegen eines veralteten Plasmafernsehers, dessen Schlummer-Funktion nicht genutzt wurde, so dass er vom Einschlafen bis zum Aufstehen durch lief. Ein Jahr lang, bis die Stromrechnung kam ;-).

Wenn der Vermieter allerdings der Ansicht ist, die Nachzahlung wäre so exorbitant wie anlässlich einer Sauna oder eines veralteten Plasmafernsehers ohne Schlummer-Funktion, kann er durchaus eine Änderung des Mietvertrags vorschlagen, also einen Änderungsvertrag.

Das hat er nun offensichtlich getan. Der Untermieter kann nun

  1. diesen Vorschlag annehmen,
  2. ihn pauschal ablehnen oder
  3. einen eigenen Gegen-Vorschlag unterbreiten - einen eigenen Änderungs-Vertrag vorschlagen.

Bei Nummer 2 kann der Vermieter wohl kaum außerordentlich kündigen, aber sicher ordentlich.

Ich würde dem Untermieter mit seinem elektrisch betriebenen Musikalien-Bestand ja zu Nummer 1 raten, oder, wenn er dafür gute Gründe aufführen kann, zu Nummer 3.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Was die Sache mit der Sauberkeit betrifft, da kann und will ich mir kein Urteil anmaßen. Da müsst ihr euch zusammen setzen!

Was den Strom angeht: rein theoretisch hast du Recht. du hast pauschal mit Strom gemietet, und es ist, wenn du nicht gerade durch "Fehlverhalten" wie z.B. der Betrieb einer Minieng Farm oder der gleichen auffällst, hat deine Mitbewohnerin keinen Rechtsanspruch auf die Beteiligung an der Nachzahlung.

Rein praktisch betrachtet ist es nun mal so, dass Ihr beide gemeinsam mehr Strom verbraucht habt. und wie du schon sagtest, es ist ja nicht mal viel. Ich würde mich also an deiner Stelle zur Hälfte daran beteiligen. 65 € durch zwei, das macht 32½ € also nicht mal ganz 3 € pro Monat.

Sieh die Sache mal so: Rein rechtlich betrachtet, hat deine Mitbewohnerin das Recht dich quasi von heute auf morgen sprichwörtlich vor die Tür zu setzen. Bei Untervermietung ist das immer so eine Sache. Deswegen würde ich mich, und auch weil ihr ja in gewisser Weise zusammen leben müsst, nicht auf Kleinkrieg einlassen.

lg, Anna

Sie benimmt sich korrekt.

Dass sie "Buch" führt, über den Stromverbrauch, musst du in Anlehnung auf deine Reaktionen sehen. Ich würde dir vorschlagen einen geeichten Zwischenzähler für deine Geräte zu kaufen. Dann hast du selbst auch eine Kontrolle über konkrete Stromkosten. Ich habe so ein Teil für meine Musikalien Gekauft. Diese ziehen pro Stunde knapp 1,4 KW. Das summiert sich, auf den Monat betrachtet.

Mit der Variante kommst du ihr auch in ihrem Sinne entgegen.
So einen Zähler bekommst du für < 50.- €.

Wenn du dann noch in der Qualität auf Reinlichkeit achtest, dass ihr jederzeit fremden Besuch empfangen könntet, mag sie dich ;)

Pandasen 
Fragesteller
 27.01.2022, 01:06

Ich würde jetzt nicht sagen das ich auserordentlich dreckig bin. Ich sauge 1-2x die Woche und wische mindestens einmal die Woche. Ich spüle meine Sachen entweder direkt ab oder spätestens am Abend.

Ich habe tatsächlich nichts über die Nebenkostenabrechnung gesagt. Bin erst heute wieder nachhause gekommen und hatten noch keine Zeit gehabt zu reden, da sie auch seit 3 Wochen Besuch da hat der am Mittwoch "mal kurz" vorbeikommen wollte.

Vielleicht sind da einfach die Fronten schon zu gehärtet weil sich einige Sachen anhäufen. Ich gebe auch zu das ich definitiv genervt bin und mich teilweise deswegen quer Stelle.

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LinusMemdos  27.01.2022, 01:16
@Pandasen
Ich würde jetzt nicht sagen das ich auserordentlich dreckig bin.

Das wollte ich auch nicht unterstellt haben. Ich wollte verdeutlichen, dass zwischen eurem Verständnis über Reinlichkeit eine Differenz besteht. Daher das Beispiel des fremden Besuchs. Dann habt ihr beide die gleiche Qualität vor Augen.

Ich habe tatsächlich nichts über die Nebenkostenabrechnung gesagt.

Wenn du per Zähler einen Nachweis über Stromverbrauch deiner Geräte hast, dann habt ihr konkrete Kosten. Das gibt Gewissheit und löst Misstrauen auf.
Je mehr Gewissheit ihr erzeugen könnt, desto vertrauensvoller eure WG.

Vielleicht sind da einfach die Fronten schon zu gehärtet weil sich einige Sachen anhäufen. Ich gebe auch zu das ich definitiv genervt bin und mich teilweise deswegen quer Stelle.

Wenn du es bemerkt hast, ist es nichts schlimmes. Denn nun kannst du es ändern.

Viel Glück und Erfolg euch beiden.

PS: Und vermeide "Eifersucht" auf ihren Besuch. ;)

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DerCaveman  27.01.2022, 01:23
Ich würde dir vorschlagen einen geeichten Zwischenzähler für deine Geräte zu kaufen.

Wieso das denn? Es wurde doch anscheinend eine Inklusivmiete einschliesslich Strom vereinbart. Wozu dann ein Zwischenzaehler?

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LinusMemdos  27.01.2022, 01:28
@DerCaveman

Weil die Vermieterin die Stromkosten jederzeit erhöhen kann. Gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten. Zieht er nicht mit, kann sie ihm grundlos kündigen. (ja, grundlos) Also wozu Ärger provozieren, wenn er ganz einfach seinen Stromverbrauch kontrollieren und nachweisen kann?

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DerCaveman  27.01.2022, 01:45
@LinusMemdos

Wenn die Stromkosten bereits in der Miete enthalten sind, kann die Vermieterin die doch nicht erhoehen. Moeglich waere dann nur eine normale Mieterhoehung nach den gesetzlichen Bestimmungen (Fristen, Kappungsgrenzen u.s.w.).

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LinusMemdos  27.01.2022, 01:58
@DerCaveman

Wenn die Angaben alle stimmen. Ich sehe folgendes:
Mitbewohnerin = nicht Mitbewohnerin, sondern Vermieterin.
Miete all inclusive mit Strom = sie hat nach Einzug die Nebenkosten nicht erhöht.

In einem all incl. Untermietvertrag gibt es keine Nebenkosten, die erhöht werden können. Ergo hat er einen Mietvertrag, der zwar alle Kosten listet, aber rechtlich eben NICHT all incl. ist. Insoweit kann seine Vermieterin die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen.

Davon unabhängig kann sie im anderen Fall natürlich auch die Miete erhöhen.

Dessen ungeachtet kann sie ihm nach dem Sonderkündigungsrecht mit einer erweiterten Frist ohne Angabe von Gründen auf die Strasse setzen.

Was ist zu tun?

Gütliches Einigen. Wer dazu nicht imstande ist, sollte alleine wohnen.

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DerCaveman  27.01.2022, 02:26
@LinusMemdos

Alles richtig, was du schreibst.

Miete all inclusive mit Strom = sie hat nach Einzug die Nebenkosten nicht erhöht.

Darin liegt ein Widerspruch, der noch zu klaeren waere.

In einem all incl. Untermietvertrag gibt es keine Nebenkosten, die erhöht werden können. Ergo hat er einen Mietvertrag, der zwar alle Kosten listet, aber rechtlich eben NICHT all incl. ist.

Eben. Entweder ein Inklusivmietvertrag, bei dem alles bereits pauschal in der Miete enthalten ist, oder eben ein Mietvertrag mit Nebenkostenvorauszahlungen (und somit kein Inklusivvertrag).

Der/die FS sollte erklaeren, was denn nun eigentlich gemeint ist.

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LinusMemdos  27.01.2022, 02:29
@DerCaveman

Ja, volle Zustimmung.
Am Ende muss er so oder so handeln.
Ich würden icht wollen, dass die Person, mit er zusammen wohne, meinen Strombedarf ermitteln muss. Leben und leben lassen.

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