Zählen Räume die keine Heizmöglichkeit haben zur Wohnfläche?
(Grundsteuererklärung Bayern) In unserem Haus gibt es keine Heizung. Im Winter gibt es in unserem Haus Temperaturen unter 0 Grad. Die meisten Zimmer sind im
Winter nicht nutzbar. Nur die Küche ist warm. In der Grundsteuererklärung Bayern wird nach der Wohnfläche gefragt. Muß ich für diese Flächen Steuern zahlen.
2 Antworten
Unerheblich
Berechnet wird gem. WoFlV
Wohnfläche ist die Fläche von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden. Die Wohnflächenverordnung regelt genau, welche Räume bei der Wohnflächenberechnung in welchem Umfang berücksichtigen müssen. Dazu zählen etwa:
- Schlafzimmer
- Esszimmer
- Kinderzimmer
- Wohnzimmer
- Küche
- Bad
- Flure
- Nebenräume wie Speisekammer oder Abstellräume, wenn sie sich innerhalb der Wohnung befinden.
Alternativ kannst du auch die DIN 277 anwenden. Die DIN 277 funktioniert in der Berechnung etwas anders als die WoFlV. Denn dabei wird keine Wohnfläche ermittelt, sondern Nutz- und Verkehrsflächen. Dabei kommt unterm Strich eine höhere Grundfläche heraus.
Du hast ein Grundstück mit zwei Nutzungsarten: Wohnbaufläche 700qm und die Industriefläche mit den 2000 qm. - wenn die Gesamtfläche des Flurstückes bei 2700qm.liegt - würde ich dies so interpretieren.
Ich nehme an hier gelten dann auch verschiedene Bodenrichtwerte.
Wohnbaufläche solltest du an Hand der Nutzung der Zimmer wie oben beschrieben selbst ausrechnen,
Sofern auf gleichem Grundstück noch eine gewerbliche Nutzung statt findet - solltest du das Geld in den Steuerberater investieren um die Erklärung auszufüllen.
Bitte wende Dich an einen Steuerberater bzw. an das zuständige Finanzamt.
Im BayernAtlas-Grundsteuer steht bei mir 2000 m2 Industrie und Gewerbe,
700 m2 Wohnbaufläche. Wie trage ich das in der Grundsteuererklärung ein?