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Scheitert die neue Grundsteuer an falschen Boris-Daten?

Die Bewertung von Grundstücken durch einen Bodenrichtwert wird in Dtld. in der Boris-Daten-Bank abgebildet.

In der kartenbasierten Boris-Datenbank werden aber nicht nur Bodenwerte aus den Gutachterausschüssen eingetragen, sondern zugleich auch ohne jede gemeindlichen Satzungsgrundlagen Grenzen zwischen Innen- und Außenbereich gezogen, es werden aus nachweislichen Grünflachen im Außenbereich kartenlogisch Wohnbauflächen im Innenbereich gezaubert, also praktisch aus dem Nichts generiert, ohne dass diese nach gültigen Baurecht jemals als solche rechtlich betrachtet werden dürften.

Zudem werden Grundstücke im unbeplanten Innenbereich aufgrund des geltenden Baurechtes (z.B. Fluchliniengesetz 1870er Jahre) zwar als Wohnbaufläche ausgewiesen sind, aber aufgrund der Fluchtlinienziehung kaum bebaubar, wodurch i.d.R. 80% der korekten Wohnbauflächen WBFs gar nicht baulich nutzbar sind.

Die meisten Grundstücke in Deutschland sind deshalb lediglich ungenutzte Platzhalter-Grundstücke, die deshalb auch nur einen sehr geringen Wert haben.

Nun werden diese ca.80% ungenutzten Grundstückanteile in Deutschland/in allen Bundesländern (Ortsränder, unbeplante Innenbereiche, Innenbereichsgrünflächen, usw.) plötzlich mit Steuern belastet, als wären es Baugrundstücke in Toplage.

Die CAD-Daten der Boris-Datenbank wurden mit heißer Nadel gestrickt, was man besonders dadurch erkennen kann dass die Boris-Daten und der Katasterplan nicht übereinstimmen.

Im Katasterplan werden i.d.R. im unbeplanten Innenbereich ganz andere Trennlinien zwischen Innen- und Außenbereich - oder zwischen Grünfläche und WBF gezogen.

Als ob das nicht schon falsch genug wäre kreuzt dann die Baubehörde ein - wenn es konkret bebaut werden soll und legt durch das Fluchtliniengesetz ganz andere Maßstäbe an, nämlich Maßstäbe aus dem Jahre 1870.

Boris ist eine sehr ungenaue, mit heißer Nadel gestrickte GIS-Datenbank die von Fehlern in der Grundstückszuordnung nur so strotzt.

Das Auseinander-Klaffen der Katasterpläne und der Boris-Pläne - macht die GroßSchlamperei in der Bewertung von Grund und Boden erst richtig sichtbar.

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Wann wacht die Gesellschaft eigentlich aus ihrem Dornröschen-Schlaf auf, und drängt auf eine Unwirksamkeitserklärung der Boris-Datenbank und aller damit festgelegten Bodenrichtwerte ?

Was natürlich die Ungerechtigkeit der ganzen Grundsteuer-Misere nochmals etwas mehr auf die Spitze treibt.

Grundsteuer, Grundsteuerreform

Zählt ein Gästezimmer im Keller zur Wohnfläche?

Aus Anlass der dieses Jahr von allen Grundsteuerpflichtigen abzugebenden Steuererklärung und der dabei in vielen Bundesländern (nicht hier in Ba-Wue) maßgebenden Wohnfläche stieß ich auf die Frage, ob ein im Keller befindliches

  • Gästezimmer
  • Gästebad
  • Hobbyraum

mit zur Wohnfläche zählen. Wie meist im Keller haben sind die Fenster klein bis nicht vorhanden, die Decken niedrig.

Die wohl maßgebende - IMO einzige - Regelung dafür ist die

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

und die besagt, dass nicht mitgezählt werden "Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen".

Der Knackpunkt ist das "an ihre Nutzung". Die Landesbauordnung BW besagt in Par. 34, dass diese Räume als Aufenthaltsraum ungeeignet sind (Deckenhöhe, Fensterfläche). Und erklärt Aufenthaltsraum in Par. 2 als

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=t%20rue&aiz=true

Nach meiner Interpretation würde

  • Gästebad mitgezählt - es ist zum nur kurzfristigen Aufenthalt bestimmt
  • Gästezimmer nicht mitgezählt - es ist zum "nicht nur vorübergehenden" Aufenthalt bestimmt und damit laut Bauordnung ungeeignet
  • Hobbyraum - keine Ahnung :-(

Hat jemand Wissen oder fundierte Interpretationen hierzu?

Grundsteuer, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung

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