Zählt ein Gästezimmer im Keller zur Wohnfläche?

Aus Anlass der dieses Jahr von allen Grundsteuerpflichtigen abzugebenden Steuererklärung und der dabei in vielen Bundesländern (nicht hier in Ba-Wue) maßgebenden Wohnfläche stieß ich auf die Frage, ob ein im Keller befindliches

  • Gästezimmer
  • Gästebad
  • Hobbyraum

mit zur Wohnfläche zählen. Wie meist im Keller haben sind die Fenster klein bis nicht vorhanden, die Decken niedrig.

Die wohl maßgebende - IMO einzige - Regelung dafür ist die

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

und die besagt, dass nicht mitgezählt werden "Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen".

Der Knackpunkt ist das "an ihre Nutzung". Die Landesbauordnung BW besagt in Par. 34, dass diese Räume als Aufenthaltsraum ungeeignet sind (Deckenhöhe, Fensterfläche). Und erklärt Aufenthaltsraum in Par. 2 als

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=t%20rue&aiz=true

Nach meiner Interpretation würde

  • Gästebad mitgezählt - es ist zum nur kurzfristigen Aufenthalt bestimmt
  • Gästezimmer nicht mitgezählt - es ist zum "nicht nur vorübergehenden" Aufenthalt bestimmt und damit laut Bauordnung ungeeignet
  • Hobbyraum - keine Ahnung :-(

Hat jemand Wissen oder fundierte Interpretationen hierzu?

Grundsteuer, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung
Haus verkauft trotzdem Grundsteuer fällig?

Hallo, ich habe am 15.09.2019 mein Haus verkauft. Jetzt flattert wieder eine Rechnung von der alten Gemeine ein da wo ich wohnte bzw. die buchen die Grundsteuer ab.

Habe denen geschrieben was das soll und habe diese Antwort erhalten:

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Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass es uns bekannt ist, dass Sie nicht mehr Eigentümer des Objektes XXXXXXXX sind.

Wegen des Eigentümerwechsels müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie für uns solange Zahlungspflichtiger sind, bis eine entsprechende Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist.

In Sachen Grundsteuer ist bei einem Verkauf folgendes mitzuteilen. Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgendenKalenderjahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Die dingliche Haftung des Grundstücks aufgrund gesetzlicher Regelung bleibt hiervon unberührt. Andere vertragliche Abmachungen ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. (siehe auch Rückseite Grst.-Bescheid)

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Ist das wirklich so? Und muss der neue Eigentümer nicht ebenfalls das Gleiche zahlen? Kann man da irgendwie sein Geld wieder zurück bekommen?
DANKE!

Steuern, Recht, Grundsteuer, Wirtschaft und Finanzen
Mietnebenkosten - Schlüssel + Grundsteuer?

Hallo zusammen,

anbei zwei Bilder von Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

Vorausgeschickt - Mietwohnung, 104 m², 9 Parteien im Haus, gesamt 746 m², bis 2015 im Eigentum einer Erbengemeinschaft, ab 2016 in eine WEG umgewandelt. Etwa die Hälfte der Parteien sind Mieter.

Jetzt die Fragen bzw. die Ungereimtheiten:

(1.) In 2015 wurde eine Grundsteuer von 335,09 € abgerechnet. (Normal in den Vorjahren um die 50 €). Der Betrag ist offensichtlich falsch und deckt sich auch nicht mit anderen Mietern des Objektes. Auch die Kommune weiß davon nichts. (6,5-fach höher?)

Kann man da jetzt noch erfolgreich Einspruch erheben? (Oder verfristet? Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016. Bezahlt ist alles.)

(2.) In 2016 werden die Verteilerschlüssel wohl auf MEA (Miteigentumsanteile der WEG) abgestellt. Auch ist ein Schlüssel komplett geändert worden.

2.1 Ist so eine Umstellung (zum Nachteil) zulässig? (Nur weil die WEG es gerne so hätte.) Warum einmal gesamt 1000 MEA und andermal gesamt 990 MEA?

2.2 Weiß jemand von Euch was "Eigentumsanteil o. GA" bedeutet? (Garage macht keinen Sinn.)

2.3 Der Allgemeinstrom wurde immer pro Partei berechnet (1/9), nun nach MEA? (Die drei größeren Wohnungen haben jetzt den Nachteil - und der ist nicht unerheblich.) Ist das zulässig?

Im Voraus für Eure Hilfe besten Dank

Gruß Dietmar Bakel

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Miete, Mietrecht, Abrechnung, Betriebskosten, Grundsteuer, Mietnebenkosten, Nebenkosten

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