ARD und ZDF verklagen die Regierung und wollen mehr Geld von uns allen. Wie findet ihr das? Brauchen wie ARD und ZDF noch?

Nach der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags sieht Bayerns Medienminister und Staatskanzleichef Florian Herrmann von der CSU die weiteren Beratungen der Länder zu einem neuen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefährdet. "Die Klage der Rundfunkanstalten ist ein unfreundlicher Akt", sagte Herrmann. "Das stellt alle Bemühungen um ein neues geordnetes Verfahren zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags infrage." Man habe sich "im Länderkreis auf einen klaren Zeitplan verständigt, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks offen zu diskutieren und zukunftssicher zu gestalten", sagte Herrmann. "ARD und ZDF ist das offensichtlich egal. Die Klage wirft uns erheblich zurück und hat viel Vertrauen zerstört."

Der bayerische Journalistenverband (BJV) wirft der Staatsregierung und anderen Länderchefs vor, mit einer Ablehnung der empfohlenen Erhöhung die Verfassung zu verletzen. "Ministerpräsidenten verstoßen wider besseres Wissen gegen die Verfassung und müssen vom Bundesverfassungsgericht eingefangen werden. Hier stehen nicht Akzeptanz und Vertrauen von ARD und ZDF auf dem Spiel, sondern Akzeptanz und Vertrauen der Rundfunkpolitik", sagte BJV-Chef Harald Stocker einer Mitteilung zufolge.

Extrem unfreundlich! 68%
Verständlich... 19%
Absolut gut! 14%
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Wie findet ihr meinen neuen Donald Trump Witz?

Donald Trump stirbt und kommt in die Hölle. Ein Dämon führt ihn und zwei andere kürzlich verstorbene Sünder nackt durch einen krummen Gang voller krummer Türen.

Nach einiger Zeit macht der Dämon an einer Tür halt. Die Tür öffnet sich und im dahinter liegenden Raum befinden sich nackte, alte, geifernde Zombie-Frauen mit langen Fingernägeln, die fauchen und schrill schreien. Der Dämon lässt einen der beiden verstorbenen Sünder vortreten, holt die Strafrolle hervor und verliest die Strafe: „Heinz K. Für die Verfehlungen deines erbärmlichen Lebens erhältst du hiermit diese gerechte Strafe bis in alle Ewigkeit!“ Er stösst den schreienden Sünder in den Raum. Die geifernden Zombie-Frauen machen sich über ihn her und kratzen und beissen ihn. Die Tür schliesst sich.

Der Dämon, Donald Trump und der weitere Sünder laufen weiter durch den krummen Gang, bis sie irgendwann an einer anderen Tür ankommen. Die Tür öffnet sich und im dahinter liegenden Raum befinden sich nackte, haarige, geifernde Zombie-Männer mit Bierbäuchen, die grölen und beissen. Der Dämon lässt den Sünder vortreten, holt die Strafrolle hervor und verliest die Strafe: „Himari T. Für die Verfehlungen deines erbärmlichen Lebens erhältst du hiermit diese gerechte Strafe bis in alle Ewigkeit!“ Er stösst den schreienden Sünder in den Raum. Die beissenden Zombie-Männer machen sich über ihn her und vergewaltigen ihn. Die Tür schliesst sich.

Der Dämon und Donald Trump gehen schweigend weiter durch den krummen Gang. Donald Trump fängt an nervös zu werden. Sein einstmals durch einen eleganten Anzug verhüllter nackter Leib ist faltig, haarig und stinkt. Kalter Schweiss perlt an seinem orange geschminkten Gesicht herab, als sie an einer weiteren Tür ankommen und Halt machen. Die Tür öffnet sich, doch zu seiner Verwunderung wird Trump vom Dämon in eine Penthouse-Suite geführt. Auf einem Sofa liegt dort vollständig entkleidet das ebenso kürzlich verstorbene Topmodel Heidi Klum. Der Dämon zeigt mit dem Zeigefinger auf Donald Trump, holt die Strafrolle hervor und verliest die Strafe: „Heidi Klum. Für die Verfehlungen deines Lebens erhältst du hiermit diese gerechte Strafe bis in alle Ewigkeit!“ Die Tür schliesst sich.

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Wird das Gesundes-Herz-Gesetz trotz Zusammenbruch der Ampelkoalition noch verabschiedet?

Das Gesundes-Herz-Gesetz sah folgende Punkte vor. Kommt dieses Gesetz noch?

  • Kinder und Jugendliche haben künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen. Damit sollen insbesondere Kinder mit familiärer Hypercholesterinämie frühzeitig erkannt und behandelt werden. Diese angeborene, durch Lebensstiländerungen nicht ausreichend beeinflussbare Krankheit bedeutet ein sehr hohes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bereits im jungen Erwachsenenalter. 
  • Um Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren gezielt zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen und möglichem Risikoverhalten anzusprechen, lädt die jeweilige Krankenkasse individuell zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ein. Insgesamt sollen die Teilnahmeraten erhöht werden.
  • Für Erwachsene wird die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert. 
  • Gesetzlich Versicherte werden zu den Check-ups von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingeladen und erhalten außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken. 
  • Apotheken werden verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden. Für niedrigschwellige Beratungsangebote in Apotheken werden neue pharmazeutische Dienstleistungen etabliert.
  • In mehreren großen Studien wurde nachgewiesen, dass Lipidsenker (Arzneimittel bei Fettstoffwechselstörungen) in vielen Fällen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und die Lebenserwartung verlängern können. Deshalb wird ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkerngeregelt. Lipidsenker können so frühzeitiger als zuvor und entsprechend dem individuellen Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verordnet werden.
  • Arzneimittel zur Tabakentwöhnung können nachweislich die Erfolgsquote beim Verzicht auf das Rauchen steigern. Der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung wird ausgeweitet. Er ist künftig nicht nur auf eine „schwere Tabakabhängigkeit“ beschränkt und wird häufiger als alle drei Jahre finanziert. 
  • Die Erteilung einer ärztlichen Präventionsempfehlung zur Tabakentwöhnung und zum Ernährungsverhalten außerhalb der Gesundheitsuntersuchungen wird regelmäßig extrabudgetär vergütet.
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