Hallo!
Ich habe eine Frage zu folgenden Bescheid im Anhang.
Wenn ich für 2020 eine Betriebskostenabrechnung nun erstellen will, für 2020, muss ich doch die 513,65€ an den Mieter umlegen, richtig? Ich komme etwas durcheinander wegen den Zeitraum und da ich das Haus neu gekauft habe frage ich lieber nochmal nach:)
Und unten sind die Forderungen für 2021, die dann jeweils teils gezahlt werden.
(EFH, Betriebskostenverordnung und Vorauszahlung alles vertraglich geregelt)