haus verkauft..neueigentümer weigert sich grundsteuer zu zahlen

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Soweit ich im unteren Link verstanden habe, muß der Neueigentümer ab 1.1. bezahlen, d.h. deine Eltern müssten noch Nov. und Dez. zahlen - im Zweifelsfall sollten Deine Eltern einen Anwalt konsultieren!

Verkauf während des Jahres ändert nichts an der Steuerschuld: Wer sein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft, zahlt trotzdem die Grundsteuer für’s ganze Jahr. Die Veräußerung wirkt sich erst zum 1. Januar des nächsten Jahres steuerlich aus. Eine davon abweichende Vereinbarung im Kaufvertrag hat nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berührt die Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde nicht. http://www.erwin-ruff.de/grundsteuer.html

Ginger1970  21.03.2013, 08:53

Danke für das Sternchen! :-)

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Die Grundsteuer ist Sache des Finanzamtes, diese stellt eine "Bringschuld" des Käufers ans Finanzamt dar, deine Eltern sollten eine Kopie des Kauvertrages ans Finanzamt schicken. Das Finanzamt wird dem neuen Käufer daraufhin erklären, dass ihre Steuer-einnahmen nicht als Ausgleich für evtl. Mängel herangezogen werden können.

;-))

BluePapillion  17.03.2013, 20:32

§ 11 Persönliche Haftung (1) Neben dem Steuerschuldner haften der Nießbraucher des Steuergegenstandes und derjenige, dem ein dem Nießbrauch ähnliches Recht zusteht.

(2) Wird ein Steuergegenstand ganz oder zu einem Teil einer anderen Person übereignet, so haftet der Erwerber neben dem früheren Eigentümer für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergegenstandes entfallende Grundsteuer, die für die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres zu entrichten ist. Das gilt nicht für Erwerbe aus einer Insolvenzmasse und für Erwerbe im Vollstreckungsverfahren.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/grstg_1973/gesamt.pdf

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Tut mir leid, die Alteigentümer, also deine Eltern, bleiben bis zum Ende des Kalenderjahres steuerpflichtig, man kan nur im Kaufvertrag vereinbaren, das der neue Eigentümer den alten dafür entschädigt. Ist dies nicht geschehen müssen deine Eltern zumindest bis einschließlich Dezember zahlen und können ihr Geld beim neuen Eigentümer nicht einmal einklagen. Seht zu das der Eigentümerwechsel jetzt aber beim Katasteramt registriert wurde, sonst bekommt ihr auch noch Rechungen für städtische Gebühren wie Schneeräumung usw..

Wenn der Verkauf ordnungsgemäß abgewickelt wurde und die Eintragungen im Grundbuch geändert wurden, dann ist der neue Eigentümer vom Tag der Gültigkeit der Grundbucheintragung grundsteuerpflichtig. Für die Monate vor diesem Termin muss der Alteigentümer, sprich deine Eltern, aufkommen.

Deine Eltern sollten sich an die Stelle wenden, die die Grundsteuer erhebt und belegen, dass das Haus zum Zeitpunkt der Forderung nicht mehr in ihrem Besitz war, das kann man anhand eines Kaufvetrages, eines Grundbuchauszuges usw. beweisen, damit dürfte sich die Angelegenheit für deine Eltern erledigt haben.