Welches Recht habe ich meine Sachen aus dem Haus zu holen?

5 Antworten

Hallo

Einfach ins Haus kann keiner ohne Richterlichen Beschluss.

(Hausfriedensbruch §123StGB)


Sofern Du nachweißen kannst das es Deine Sachen sind ist Deine Mutter verpflichtet Dir Deine Sachen auszuhändigen

(Herausgabeanspruch §985 BGB)


Tut sie das nicht kannst Du sie darauf Verklagen. (Es ist natürlich am Einfachsten, wenn du das Eigentum auch nachweißen kannst)


Vielleicht hier nochmal ein Menschlicher Rat.  Versuche vorher nochmal mit Ihr vernünftig zu reden, nicht nur verlangen auch ihr etwas Entgegenkommen. (Natürlich sollst Du aber den Kontakt zu Deinem Vater aufrechterhalten)


Mfg

DeinRecht

Bonnieheart 
Fragesteller
 08.08.2017, 22:27

Wie soll ich denn nachweisen dass es meine Sachen sind. Ich hab keinr besitzurkunde oder so

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Bonnieheart 
Fragesteller
 08.08.2017, 22:29

zu dem menschlichen Rat. hab ich bereits mehrmals versucht. Entweder sie schreit mich nur an bis ich heulen muss oder sie ignoriert mich als wäre ich Luft. Sogar vor meinen Verwandten erzählt sie rum ich wär ohne Grund gegangen und ich sei ein miststück. Sagt sie Wortwörtlich. Also sie dreht wie immer alles um. Es geht also wirklich nicht mehr auf nettem Wege. Ihr Freund unterstützt Sie bei dem Getue auch noch

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DeinRecht  08.08.2017, 23:09

Wie Du nachweisen kannst das es Deine Sachen sind: Wenn Du glaubhafte Zeugen hast, diese glaubhaft bestätigen können das es Deine Sachen sind, wird das in vielen Fällen Akzeptiert. (Freunde die zum Beispiel dabei gewesen sind wo du Artikel gekauft oder geschenkt bekommen hast). Achtung: Es zählen NICHT die Anzahl der Zeugen sondern die Glaubwürdigkeit. Mfg DeinRecht

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"Jetzt die Frage, was kann ich dagegen unternehmen? Kann ich beispielsweise mit der Polizei ins Haus wenn es nicht anders geht? Oder mit dem Anwalt?"

Ins Haus nein. Sie können maximal verlangen dass sie "dein Zeug" rausrückt sondern es denn dein Eigentum ist. Aber das muss über den Anwalt geregelt werden, die Polizei macht das nicht.

Bonnieheart 
Fragesteller
 08.08.2017, 19:13

Dann gibt die hundert Prozent nicht alles mit und das is doch auch nicht rechtlich

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Die Frage ist: Bist du dort noch in der Wohnung gemeldet? Dann kannst du diese Wohnung eventuell mit Polizeilicher Hilfe auch betreten und deine Sachen heraus holen. Ich würde mich da an eine Dienststelle wenden. 

Bonnieheart 
Fragesteller
 08.08.2017, 22:20

Ich hab es so gemacht das sie als nebenwohnsitz noch eingetragen ist

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Landelgraf  09.08.2017, 21:26
@Bonnieheart

Das Problem bedenkt kaum oder keiner hier, dass vielleicht Dinge dabei sind, die dringend gebraucht werden und nicht mal eben so gekauft werden können. 

Bis eine Klage durch ist ,hat man schon alles ersetzt. Ich empfehle dir in einer Polizei Dienststelle mal nachzufragen, wenn du dort gemeldet bist und somit der Beweis schon vorliegt, das es deine Sachen sind. Anders kann man sowas schlecht beweisen, außer das Papiere es belegen.

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Du musst sie auffordern, das Eigentum heraus zu geben. Und zwar, um nachweisen zu können, dass du es getan hast, per Einschreiben. Mit detaillierter Auflistung aller Gegenstände.

Wenn sie darauf nicht eingeht, musst Du Zivilklage erheben.

Bonnieheart 
Fragesteller
 08.08.2017, 22:22

Aber ich weiß doch ned auswendig was ich alles hab. Das sind 19 Jahre 😅

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Na dann sollten Sie den Anwalt auch mit der Herausgabeklage für ihr nachweisbares Eigentum beauftragen.