Kann ich die polizei gegen meiner Schwester anrufen?

1 Antwort

Das kannst du! Ob es wirklich der richtige Weg ist, das muss man noch mal überlegen.

Was hier vorliegt, ist ein sogenannter Haus oder Familiendiebstahl. im Gegensatz zum "normalen" Diebstahl ist dies ein sogenanntes Antragsdelikt. d.h. Du musst als geschädigte keine Anzeige erstatten, sondern einen sogenannten Strafantrag stellen. Von der Form her ist das eigendlich das Gleiche, Mit einem entscheidenden Unterschied.

Hier hast DU! es in der Hand, ob (weiter) ermittelt wird oder eben nicht. d.h. du kannst jederzeit, Selbst bis zu dem Moment, wo der Richter ansetzt das Urteil zu verkünden, kannst du immernoch sagen, dass du den Antrag zurück ziehst. Du solltest dir allerdings im Klaren darüber sein, dass in dem Moment, wo du den Antrag zurück ziehst, du auch die angefallenen Gerichtskosten zu tragen hast.

Was du z.B. machen könntest, wäre z.B. einen Strafantrag zu stellen. das geht auch online. und nach dem die Polizei dann ermittelt hat, BEVOR es vor Gericht geht, zu sagen, wir haben uns geeinigt, vielen Dank, wir brauchen ihre Hilfe nicht mehr.

Dann der Schwester klipp und klar und unmissverständlich sagen, dass wenn es noch mal vorkommt, du den Antrag NICHT zurückziehen wirst.

lg, Nicki