Kann ich die polizei gegen meiner Schwester anrufen?
Hi, seit wirklich MONATEN bricht meine schwester (16) in mein zimmer ein und stehlt meine sachen. Zuerst hab ich ein schloss mit schlüssel dran gemacht aber sie konnte es knacken. Dann hab ich ein schloss mit code angebracht aber dass konnte sie auch knacken.
Ich lebe nur mit ihr und meiner mutter und meistens glaubt meine mutter mir nicht. An manchen fällen wo ich beweis habe gibt sie meiner schwester für eine woche hausarrest aber dann lässt sie es nach einem tag fallen und meine schwester weiß dass sie damit davon kommen kann.
Im haus ist sehr oft geschreihe und ich kanns nicht aushalten. Meine schwester lügt immer und wenn ich meiner mutter beweise dass sie gelügt hat glaubt sie die nächste lüge meiner schwester. Meine sachen die ich voll viel geld für ausgegeben habe werden benutzt und gestohlen. Meine mutter hat aber gesagt dass ich eine kamera in meinem zimmer stellen kann. Also, wenn ich video beweis habe dass sie in mein zimmer einbricht und meine sachen benutzt und stehlt, kann die polizei was dagegen machen? Ich lebe auch in Großbritannien also vielleicht ist das Gesetz hier anders.
danke im voraus (ach ja und ich bin 19 aber kein geld um schon auszuziehen)
1 Antwort
Das kannst du! Ob es wirklich der richtige Weg ist, das muss man noch mal überlegen.
Was hier vorliegt, ist ein sogenannter Haus oder Familiendiebstahl. im Gegensatz zum "normalen" Diebstahl ist dies ein sogenanntes Antragsdelikt. d.h. Du musst als geschädigte keine Anzeige erstatten, sondern einen sogenannten Strafantrag stellen. Von der Form her ist das eigendlich das Gleiche, Mit einem entscheidenden Unterschied.
Hier hast DU! es in der Hand, ob (weiter) ermittelt wird oder eben nicht. d.h. du kannst jederzeit, Selbst bis zu dem Moment, wo der Richter ansetzt das Urteil zu verkünden, kannst du immernoch sagen, dass du den Antrag zurück ziehst. Du solltest dir allerdings im Klaren darüber sein, dass in dem Moment, wo du den Antrag zurück ziehst, du auch die angefallenen Gerichtskosten zu tragen hast.
Was du z.B. machen könntest, wäre z.B. einen Strafantrag zu stellen. das geht auch online. und nach dem die Polizei dann ermittelt hat, BEVOR es vor Gericht geht, zu sagen, wir haben uns geeinigt, vielen Dank, wir brauchen ihre Hilfe nicht mehr.
Dann der Schwester klipp und klar und unmissverständlich sagen, dass wenn es noch mal vorkommt, du den Antrag NICHT zurückziehen wirst.
lg, Nicki