Kann meine Mutter Geld von mir einfordern?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde mit meinem Vater sprechen, wenn ich Du wäre.

Du bist nicht ohne Grund bei Deiner Mutter ausgezogen.

Deine persönlichen Papiere und Unterlagen hast Du, hoffentlich. Alles andere kannst Du Dir neu oder Second Hand besorgen.

Ich sehe keine Chance, daß eine Klage Deiner Mutter erfolgreich wäre. Lass es darauf ankommen!

Giwalato

LoriFori858 
Fragesteller
 17.01.2023, 21:30

Mein Vater weiß von der ganzen Sache bescheid und weiß selber nicht mehr weiter. Er hat das schon bei meinen Geschwistern mit ihr durchgemacht. War immer das gleiche Theater.

Aber gut, das wichtigste habe ich zum Glück hier.

Danke für die Hilfe :)

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Fordere sie nachweislich und schriftlich auf dir deine persönlichen Sachen rauszugeben.

Handy: der Vertrag läuft auf sie, das Handy hast du?

Dann ist ja eigentlich klar, dass du auch für die Rechnungen aufkommen solltest. Zu wann könnte sie den Vertrag kündigen? Das soll sie machen und du holst dir dann dein eigenes Handy mit Vertrag.

Außerdem möchte sie meine Verdienstbescheinigungen und Meldebestätigung da ihr sonst ein Teil des Bürgergeldes gestrichen wird. Ich habe eingewilligt ihr diese Unterlagen zu geben und ein Teil des Geldes.

Die Verdienstbescheinigungen hoffentlich nur für die Zeit wo du noch dort gewohnt hast?

Die Meldebestätigung, dass du zum Vater gezogen bist? Das muss sie natürlich dem Amt melden, weil sie dann ja auch kein Geld mehr für dich bekommt. Wobei: bekam sie ja aufgrund deiner Ausbildungsvergütung eh nicht mehr, oder?

LoriFori858 
Fragesteller
 17.01.2023, 21:37

Ich habe schon so oft mit ihr diskutiert und geschrieben. Selbst meine Schwester versucht zu verhandeln aber keine Chance bei der Frau.

Handy: der Vertrag läuft auf sie, das Handy hast du?

Das Handy habe ich hier und bin gerade dabei den Vertrag auf mich zu überschreiben. Allerdings sehe ich nicht ein ihr das Geld von den 4 Monaten davon zurückzuzahlen, da sie ja trotzdem noch Geld für mich bekommen hat.

Die Verdienstbescheinigungen hoffentlich nur für die Zeit wo du noch dort gewohnt hast?

Ja nur von den 4 Monaten.

Die Meldebestätigung, dass du zum Vater gezogen bist? Das muss sie natürlich dem Amt melden, weil sie dann ja auch kein Geld mehr für dich bekommt.

Das hat sie bereits gemeldet, deshalb fordert das Amt nun die Verdienstbescheinigungen der 4 Monate weil sie wohl irgendwie nachweisen muss dass ich Geld verdient habe und wie viel.

Wobei: bekam sie ja aufgrund deiner Ausbildungsvergütung eh nicht mehr, oder?

Ich meine einen Teil bekam sie noch, bloß eben nicht mehr so viel wie zuvor.

Aber danke schonmal für die Antwort :)

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Das mit dem Geld fürs Handy müsst bzw.solltet ihr unter euch klären, aber wenn Du das Handy nutzt, solltest Du auch für die Rechnung aufkommen.

Deine Mutter ist natürlich verpflichtet, den Auszug beim Jobcenter nachzuweisen und auch was Du in diesem Zeitraum an Einkommen hattest.

Sollte es auf Grund deines Einkommens zu einer Überzahlung gekommen sein, bist Du natürlich auch verpflichtet, diese zu erstatten, ob nun an deine Mutter oder das Jobcenter würde sich dann zeigen.

Denn die Überzahlung würde dann dir angerecht, selbst wenn deine Mutter deine Aufstockung vom Jobcenter erhalten hat, wenn sie zu viel für dich bekommen haben sollte, dann könnte das ja mit den Rechnungen fürs Handy verrechnet werden, müsst ihr dann unter euch klären.

LoriFori858 
Fragesteller
 18.01.2023, 11:18
Das mit dem Geld fürs Handy müsst bzw.solltet ihr unter euch klären, aber wenn Du das Handy nutzt, solltest Du auch für die Rechnung aufkommen.

Der Vertrag läuft ab Februar über mich weiter. Es war eben abgemacht dass die das Handy für mich bezahlt bis ich 18 bin und ab da bezahle ich selber. Die Summe von Dezember und Januar bin ich ja bereit ihr zurückzuzahlen.

Sollte es auf Grund deines Einkommens zu einer Überzahlung gekommen sein, bist Du natürlich auch verpflichtet, diese zu erstatten, ob nun an deine Mutter oder das Jobcenter würde sich dann zeigen.

Aber warum sollte ich es zurückzahlen. Im Endeffekt habe ich mit dem Harz 4 ja nie etwas zu tun gehabt. Für mich bekam sie Unterhalt von meinem Vater und eben Wohngeld und Kindergeld aber kein Harz 4.

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isomatte  18.01.2023, 11:30
@LoriFori858

Wohngeld glaube ich nicht, wenn Du im Bescheid vom Jobcenter mit einem Betrag aufgeführt warst.

Was hast Du denn an Brutto und Nettovergütung gehabt, was wurde an Unterhalt vom Vater gezahlt, was musste die Mutter für die Warmmiete zahlen, was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom und habt ihr alleine gewohnt ?

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LoriFori858 
Fragesteller
 18.01.2023, 11:37
@isomatte

Doch Wohngeld hat sie auf jeden Fall bekommen das habe ich gelesen.

Ich habe monatlich 920€ netto bekommen und mein Vater hat ab dem Zeitpunkt ab dem ich in Ausbildung war nur noch 80€ an Unterhalt gezahlt. Die Warmmiete müsste bei 600-700€ liegen, Strom weiß ich leider nicht und ja wir haben alleine gewohnt.

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isomatte  18.01.2023, 11:55
@LoriFori858

Was hat denn der Vater vorher gezahlt ?

Bei dieser Nettovergütung hast Du ja sicherlich um die 1100 € an Brutto gehabt und darauf hätten dir nach Paragraf 11 b SGB - ll 290 € Freibetrag zugestanden, die das Jobcenter vom Netto theoretisch abgezogen hätte.

Man wäre dann auf angenommen max. um die 630 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen gekommen.

Mit den 80 € Unterhalt und 219 € Kindergeld käme man ggf.auf um die 930 € anrechenbares Einkommen.

Dein Bedarf lag dann bei min. 378 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch deinen Kopfanteil von der gesamten Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, bei 2 Personen und angenommen 700 € Warmmiete käme man auf jeweils 350 €.

Dann hätte dein Bedarf min. bei um die 728 € gelegen !

Selbst wenn sie tatsächlich Wohngeld für dich bekommen hätte, käme das zu deinem anrechenbarem Einkommen dazu und dieser übersteigende anrechenbare Betrag, den Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt hast, würde bis zur Höhe des Kindergeldes dann als Einkommen deiner Mutter auf ihren Bedarf angerechnet.

Du hättest ihr dann entsprechend deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw. selber zahlen müssen, unter Berücksichtigung der 80 € Unterhalt die sie für dich noch bekommen hat, dass Kindergeld konnte man dann ja nicht mitzählen, weil deiner Mutter dieses als Einkommen mindernd von ihren Leistungen abgezogen wurde.

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LoriFori858 
Fragesteller
 18.01.2023, 12:01
@isomatte

Also meine Mutter hat meinen Ausbildungsvertrag am Anfang eingereicht um nachzuweisen wie viel Gehalt ich bekomme und da wurde nie erwähnt dass ich auch etwas zahlen muss, weil die wohl nicht an mein Ausbildungsgehalt rangehen dürfen.

Was hat denn der Vater vorher gezahlt ?

Müssten 480€ gewesen sein. Er hat die Hälfte vom Kindergeld bekommen aber das wurde direkt mit dem Unterhalt verrechnet und meine Mutter hat eben die andere Hälfte bekommen.

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isomatte  18.01.2023, 12:14
@LoriFori858

Alleine der Azubivertrag reicht da nicht aus, man muss das Einkommen durch eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und Nachweise erbringen, wann Geld z.B. auf dem Konto eingegangen ist, dann wird es entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet, nennt sich deshalb auch Zuflussprinzip.

An deine Vergütung durfte das Jobcenter natürlich nicht ran, aber eben auf deinen Bedarf anrechnen und deine Mutter hat dann nur noch Geld für ihren eigenen Bedarf bekommen, also dann auch nur noch 50 % für die Warmmiete und ihren Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 449 € + Alleinerziehenden Mehrbedarf von 12 % berechnet aus ihrem Regelbedarf.

Davon dann wie gesagt max. das volle nicht mehr benötigte Kindergeld abgezogen.

Dir musste da auch nichts gesagt werden, aber deine Mutter hat ja entsprechend min. einen Änderungsbescheid vom Jobcenter bekommen und wusste dann was sie noch bekommt und was nicht und was sie von dir hätte verlangen müssen.

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LoriFori858 
Fragesteller
 18.01.2023, 12:24
@isomatte
Alleine der Azubivertrag reicht da nicht aus, man muss das Einkommen durch eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und Nachweise erbringen, wann Geld z.B. auf dem Konto eingegangen ist, dann wird es entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet, nennt sich deshalb auch Zuflussprinzip.

Ja genau. Die haben am Anfang meine Bankauszüge verlangt zusammen mit dem Vertrag und das haben sie auch bekomme und wollen nun noch die Gehaltsabrechnungen sehen, ansonsten werden ihr 30% vom Bürgergeld abgezogen. Wäre ich ja auch bereit vorzuzeigen.

An deine Vergütung durfte das Jobcenter natürlich nicht ran, aber eben auf deinen Bedarf anrechnen und deine Mutter hat dann nur noch Geld für ihren eigenen Bedarf bekommen

Genau das meine ich auch. Ihr wird zwar was abgezogen aber ich bin nirgends verpflichtet meinen Anteil irgendwo zu zahlen oder?

Ich sehe es halt einfach nicht ein für diese Zeit auch nur einen Cent zu zahlen weil ich immer wie Dreck behandelt wurde von ihr und besonders von ihrem Freund, ich wurde ständig zusammengeschrien, immer gab es Streit sobald ich das Haus betreten habe und es hat auch öfters fast mit köperlicher Gewalt geendet. Besonders in den letzten paar Monaten. Am Ende wurde ich dann rausgeschmissen (womit ich auch gerechnet habe und was auch schon von mir geplant war).

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isomatte  18.01.2023, 13:36
@LoriFori858

Verpflichtet natürlich nicht, aber sie kann ja deinen Anteil nicht aus ihrem Regelbedarf tragen, dann bliebe wahrscheinlich nur noch die Tür !

Das müsst ihr wie alle anderen in solch einer Situation unter euch klären.

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LoriFori858 
Fragesteller
 18.01.2023, 13:42
@isomatte

Deshalb bin ich ja mehr oder weniger freiwillig gegangen. Mir ging es nur darum ob sie irgendein Recht hat jetzt Geld von mir einzufordern.

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isomatte  18.01.2023, 17:05
@LoriFori858

Du hast ja keinen Vertrag mit ihr, wobei dieser unter 18 eh nur bedingt eine Gültigkeit hätte.

Wenn ihr euch nicht einig werden solltet, dann wird sie oder Du dir wahrscheinlich einen Anwalt nehmen müssen, was aber innerhalb der Familie die letzte Option sein sollte.

Noch etwas zum Unterhalt und Kindergeld, darauf hatte ich noch nicht geantwortet.

Dein Vater hat das halbe Kindergeld nicht bekommen, er hat das vom Betrag für Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle abziehen können.

Das hat dann den Zahlbetrag an deine Mutter ergeben, dass gilt für minderjährige Kinder, die noch beim anderen Elternteil im Haushalt leben.

So sieht das dann auch mit deiner bereinigten Nettovergütung aus, davon konntest Du pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen.

Der Rest der Nettovergütung wurde dann gleichmäßig auf Mutter und Vater verteilt, also konnte dann dein Vater um die 400 Euro vom bisher gezahlten Unterhalt abziehen.

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LoriFori858 
Fragesteller
 18.01.2023, 17:11
@isomatte

Ja ich möchte es auch ungerne über den Anwalt regeln. Wollte nur wissen ob sie da überhaupt was mit einem Anwalt erreichen kann oder ob es nur leere Drohungen bleiben.

So meinte ich es auch mit dem Kindergeld, wusste nicht wie ich es korrekt ausdrücken sollte.

Auf jeden Fall danke für die Hilfe!

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isomatte  18.01.2023, 17:25
@LoriFori858

Ich denke was die Zahlung an Miete usw.betrifft, wird sie wohl keine Chance haben, weil keine rechtliche Verpflichtung nach dem BGB - besteht bzw.bestand.

Bitteschön

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Als Du zu Deinem Vater gezogen bist, solltest Du Dich ummelden, also bei Deinem Vater angemeldet sein.

Deine Mutter braucht Deine Verdienstbescheinigungen und die Meldebestätigung nicht. Sie wird nun mit weniger Geld klarkommen müssen.

Du solltest ihr auf jeden Fall sagen, dass Du Deine Sachen noch holen willst. Sonst kannst Du nämlich mit einem Anwalt drohen.

LoriFori858 
Fragesteller
 17.01.2023, 21:41
Als Du zu Deinem Vater gezogen bist, solltest Du Dich ummelden, also bei Deinem Vater angemeldet sein.

Das habe ich auch schon gemacht.

Deine Mutter braucht Deine Verdienstbescheinigungen und die Meldebestätigung nicht. Sie wird nun mit weniger Geld klarkommen müssen.

Habe ich mir auch schon gedacht aber die Hoffnung stirbt eben zuletzt dass ich meine Sachen vielleicht doch nochmal bekomme. Ohne das Geld und die Unterlagen will sie mir die Sachen nämlich nicht rausrücken.

Du solltest ihr auf jeden Fall sagen, dass Du Deine Sachen noch holen willst. Sonst kannst Du nämlich mit einem Anwalt drohen.

Sie weiß dass ich die Sachen haben will und ich habe ihr auch mit dem Anwalt gedroht nachdem sie es getan hat.

Aber schonmal danke. Schön zu lesen dass auch andere meiner Meinung sind :)

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Oma1705  17.01.2023, 21:43
@LoriFori858

Deine Mutter scheint nur auf sich selbst zu achten. Sie sollte sich eigentlich viel mehr um Dich kümmern.

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Erwin71770812  21.03.2023, 17:38

Soll er einem Anwalt € 150 Euro in den Rachen werfen. Der schreibt einen Brief. Die Frau ist dickffellig und reagiert nicht. Dann geht es weiter: einstweilige Verfügung, Gericht (Kosten bezahlt er).

Das ist doch ein junger, kräftiger Mann. Mit einer Begleitung reingehen und die Sachen holen.

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