Man hat bei der Diskussion häufig die potentiellen Eltern, die geistig behindert sind, im Blick. Man möchte diesen Menschen keine unnötigen Einschränkungen in den Weg legen. Ob sich daraus ein Recht auf Kinder ableiten lässt, müssten Juristen zu klären versuchen.
Man muss auch an das Kind denken. Es braucht Unterstützung. Die Eltern müssen wichtige Entscheidungen fällen, Wohnort, Schule usw. Sie müssen dem Kind auch in schwierigen Situationen Beistand bieten. Das Kind wird nicht begeistert sein, wenn es den Schulkameraden erzählen muss, dass die Eltern schwachsinnig sind. - Ich habe große Zweifel, ob geistig behinderte Personen die schweren Aufgaben der Elternschaft bewältigen können.
Aber es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.