Mit Hartz IV unter 25 bei den Eltern wohnen?
Ich beziehe Hartz IV und bin unter 25. Ich möchte aus persönlichen Gründen wieder zu meiner Mutter ziehen, möchte sie aber nicht finanziell belasten, da sie für mich teilweise auskommen müsste, weil wir dann wieder eine Bedarfsgemeinschaft bilden würden. Wenn ich wieder bei ihr wohne würde ich ihr Geld für Heiz- und Wohnkosten zukommen lassen. Insoweit könnte man doch einen Untermietvertrag vereinbaren. Würde meine Mutter somit aus dem Schneider sein und würde sie dann für mich nicht mehr aufkommen müssen?
Zu meinen Grund dazu: Meine Mutter lebte lange vom Amt selbst und hatte nie viel Geld. Da sie jetzt endlich eine Arbeit gefunden hat, mit der sie sich und meine 3 Geschwister finanzieren kann, möchte ich ihr den Stress rund um das Amt ersparen.
10 Antworten
Nach § 7, Abs. 3, Nr. 4 SGB II würdest Du (wieder) eine Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter (und Deinen Geschwistern) bilden.
Wie war es denn, als Du ausgezogen bist? Hattest Du da die Genehmigung vom Amt, oder hast Du zu dem Zeitpunkt keine Leistungen bezogen?
Wie gesagt: Besprich es mit Deinem Sachbearbeiter. Der kann Dir sagen, was in diesem -halbwegs speziellen- Fall geht und was nicht...
Das Amt hatte dem Auszug zugestimmt, da es schwerwiegende Probleme in der Familie gab
O.K., dann wäre es -vielleicht- möglich, dass Du Deine eigene Bedarfsgemeinschaft im Haushalt Deiner Mutter bilden darfst, da Du ja die Genehmigung hattest auszuziehen. Das ist mehr oder weniger ein "Spezialfall", den Du individuell mit Deinem Sachbearbeiter klären musst.
Wobei ich mir dann -wenn es überhaupt wird- vorstellen könnte, dass bei den Kosten der Unterkunft nur der entsprechende Anteil an den Nebenkosten gewährt wird, aber man Deiner Mutter nicht noch eine "Mieteinnahme" beschert, indem man Dir Miete gewährt, die dann an Deine Mutter fliesst und die ihr ja auch nicht mindernd angerechnet würde, da sie selbst ja offenbar nicht im Leistungsbezug steht aktuell. Oder stockt sie auf...?
Sobald du als unter 25 jähriges Kind wieder bei einem Elternteil einziehst, bildest du mit diesem eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) , wenn du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest, oder nicht mit min.einem eigenen minderjährigen Kind bei diesem wohnen würdest bzw. nicht mit einem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner !
Ein Untermietvertrag zwischen Verwandten gibt es in der Regel nicht, da werden die Wohnkosten kopfanteilig berechnet, also z.B. die Warmmiete durch die Personen im Haushalt geteilt.
Wenn du da also wieder einziehst, dann muss deine Mutter ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse wieder nachweisen und wäre wieder vorrangig für dich zuständig.
also bei einem Untermietvertrag ist auch der Vermieter gefragt, ob er " das Spiel " mitmacht... denn wahrscheinlich ist eure Wohnung dann " überbelegt " usw... auch deiner Mutter ist eher nicht damit gedient, denn " Gelder " beim eigenen Sohn einzutreiben, wenn,s mal eng wird, da zieht sie dann auch den Kürzeren
die Knackfaktor ist, erstens warum du arbeitslos bis und zweitens wie lange du das (noch) sein willst - das geht einfach nicht mit deinen jugendlichen 25... (!)
außerdem - persönliche Gründe hin oder her - was ist mit deiner jetzigen Bleibe... entscheidend ist hier nicht Hartz IV Bezug, sondern was deine Mutter dazu sagt...
Warte einfach, bis Du 25 bist.
Jetzt geltet Ihr noch als Bedarfsgemeinschaft und jegliches Geld wird verrechnet.
Ich habe deine Beiträge überflogen. Wenn deine Mutter klug Ist, dann nimmt sie dich nicht mehr auf. Es sieht nach Schwierigkeiten für deine Mutter aus.
Such dir einen Job und bewerbe dich nebenbei auf eine Ausbildungsstelle.
Lerne auf eigene Füße zu stehen, denn ohne Grund bist du sicher nicht so früh ausgezogen.
Alles Gute!
Wenn du arbeiten gehst, dann bleibt dir auch nicht viel Zeit für deine Geschwister. Ich weiß ja nicht, wie weit du von deiner Mama entfernt wohnst. Eventuell kannst du sie auch so unterstützen Was sagt denn deine Mutter dazu?
Danke ich stehe auf eigenen Füßen bin nur jetzt hin und hergerissen zwischen Ausbildung und einem Job bist nächstes Jahr zu einer Ausbildung. Zu faul zum Arbeiten bin ich nicht, zumal ich auch kürzlich erst arbeiten war. Meine Mutter muss ich unterstützen da sie 3 Kinder unter 14 zuhause hat und in Schichten arbeiten geht
Okay das scheint mir nachvollziehbar.Nein meine Mutter steht nicht im Leistungsbezug und das ist auch gut so. Das heißt für mich ich sollte lieber arbeiten als eine Ausbildung anzufangen, denn die würde mir über das Arbeitsamt finanziert werden und deshalb meine Frage hier. Vielen Dank