Auszug/Hartz IV?
Hallöchen, mein Papa und ich beziehen Hartz IV. Mit 18 möchte ich zu meinem Freund ziehen, er kann für uns beide Sorgen. :) dort möchte ich dann auch Arbeiten gehen. Kann ich mich einfach so Ummelden lassen als Hartz IV und kann auch auf Hartz IV verzichten? Ich habe gehört, ich muss bis 25 bei meinem Papa wohnen bleiben, da ich mich aber schnellstmöglich Ummelden lassen möchte und auch somit auf Hartz IV verzichte, geht das??? Oder gibt es dort Probleme? 🙄 Aiaiaiii. Liebe Grüße 😊🌻
5 Antworten
Wenn du 18 bist, kannst du ziehen wohin du möchtest, auf jeden Fall dann, wenn du auf keine Sozialleistungen wie z.B. ALG - 2 mehr angewiesen bist.
Denke aber auch an deine KV - solange du noch unter 23 bist und nicht selber eine betriebliche Ausbildung machst oder einen sozialversicherungspflichtigen Job, dann kannst du ggf.über einen Elternteil kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden, wenn sie Mitglied einer gesetzlichen KV - sind.
Es kann dann aber durch deinen Auszug passieren das auch dein Vater in eine angemessene Wohnung ziehen muss, denn nach deinem Auszug wird die Wohnung dann für ihn alleine sicher nach dem SGB - ll nicht mehr angemessen sein.
Wenn er dann nach einer Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten ( solange würde das Jobcenter im Regelfall weiter die hohe Warmmiete zahlen ) diese Kosten nicht senken könnte oder wollte und auch nicht umziehen möchte, dann müsste er den Differenzbetrag dann aus eigenen Mitteln selber zuzahlen.
Bei Verzicht auf Leistungen bist Du völlig unabhängig von irgendwelchen Vorschriften des Jobcenters.
Du begibst Dich aber in eine andere finanzielle Abhängigkeit.
https://www.hartziv.org/umzug-bei-hartz-iv.html
Also mich schockiert was ich da lesen, dass das so in Deutschland geregelt ist.
Lass dich nicht abschrecken. Wenn dein Freund für dich sorgt ist alles Paletti.
Besondere Vorsicht bei Jugendlichen unter 25 Jahren:
Wenn ein Leistungsempfänger unter 25 Jahre ohne Genehmigung auszieht, kann der Anspruch auf Sozialleistungen komplett erlöschen. Hartz IV Bezieher müssen nämlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei den eigenen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben bleiben. Nur triftige Gründe würden einen Umzug eines U25-jährigen Hartz IV Empfängern in eigene vier Wände rechtfertigen.
Such dir vor dem Auzug eine Ausbildungsstelle oder Arbeit. Dann kann dir das Amt den Auszug nicht verwehren.
Grundsätzlich hast du in Deutschland das Recht auf freie Wohnungswahl, bekommst du allerdings Gelder vom Amt, so kann dir das Amt auflagen machen oder ansonsten die Gelder kürzen oder auch ganz streichen.
Ich möchte freiwillig verzichten, da mein Freund für uns beide sorgen kann. Trotz das ich unter 25 bin.
Er verdient soviel, das er neben deinem Lebensunterhalt auch deine Krankenversicherung zahlen kann?
Und er ist auch bereit das zu zahlen?
Dann steht einem Auszug nichts im Weg.
Ob das die richtige Lebensplanung für dich ist, dich abhängig von deinem Freund zu machen, keine Ausbildung, keine Arbeit zu habe, musst du für dich selbst entscheiden.
Deutschland ist ein freies Land und Du kannst als Volljährige tun und lassen, was Du willst.
Klar kannst Du zu Deinem Freund ziehen, wenn es finanziell paßt.
Dein Vater bekommt dann allerdings den Regelbedarf für Dich nicht mehr und Dein Mietanteil, den bislang das Jobcenter erstattet, entfällt durch Deinen Auszug.
Sofern die jetzige Wohnung für 1 Erwachsenen angemessen ist, sehe ich keine Probleme. Andernfalls könnte er eine Kostensenkungsaufforderung bekommen = müßte sich eine preiswertere Wohnung suchen.
Ich würde ja freiwillig auf Hartz IV verzichten! 🤔🤷♀️ Soll ich mich einfach ummelden lassen gehen? 😂😁🤔🤷♀️