Hartz IV Bezieher auf Hausboot wohnen

7 Antworten

Hallo Kikiecht,

ich denke mal schon, dass Du auch für ein Hausboot Deine Unterkunftskosten erstattet bekommst. Es ist ja ein Boot, was vor allem zum Wohnen gedacht ist und Du wirst doch auch dort gemeldet sein - oder etwa nicht?

Postalisch bist Du doch auch dort zu erreichen. Es kann aber durchaus sein, dass ein Sachbearbeiter Stress macht, doch dann solltest Du in jedem Fall dagegen angehen.

Liebe Grüße

die Welfenfee

Guten,

nein darf man nicht, du musst postalisch erreichbar sein und soweit mir bekannt ist kannst du das so nicht einfach mal eben umschreiben lassen.. Plus das wenn der Wert über 9000euro ist das Amt kommt es es gleich als einkommen berechnet...is wie mit Autos

VirtualSelf  31.10.2014, 08:22

Auf einem Hausbott kannst du postalisch erreichbar sein.

Und als selbstbewohntes Wohneigentum spielt der Wert - woher hast du die 9000€ ? - auch keine Rolle, sondernnur die Größe.

AnnJabusch  02.11.2014, 12:43

Warum sollte man auf einem Hausboot postalisch nicht erreichbar sein?

resaone  20.11.2014, 06:56
@AnnJabusch

Habe nie geschrieben das es nicht machbar ist, nur ist es mit viel Aufwand verbunden. Bitte erst lesen. Ah okay, also ist es okay wenn ich mir einen aktuellen Ferrari zulege? Ich mein, der ist ja bekanntlich kleiner als ein T4. Leute wirklich, null aussage diese Gegenspieler hier.

Das Gesetz ist da sehr einfach - es passt also auch für Baumhäuser, Wohnwagen und Hausboote:

SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Es gibt allerdings nur dann mehr ALG II für Wohnen und Heizen als in der alten Bude, wenn der Umzug "erforderlich" war - nicht, wenn man nur zur Gaudi in ein Hausboot gezogen ist:

Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. (Satz 2 in obiger Quelle.)

Zudem muss beurteilt werden, ob das Hausboot nicht die Grenzen für § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen überschreitet.

Für Häuser gibt es Richtlinien - etwa max. 80 m² für bis zu zwei Personen. Für Boote kenne ich keine Richtlinien. Also müsste bzw. könnte das Jobcenter analog (s. Wikipedia) verfahren: Welchen Marktwert hat das Boot - welchen Marktwert hat ein Haus mit 80 m²?

Beachten muss man evtl. noch § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten: Hat man sein Vermögen verschleudert mit der Absicht, ALG II oder mehr ALG II zu erhalten, dann kann das ALG II zurückgefordert werden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn dieser Liegeplatz eine zustellungsfähige Adresse ist, ist diese Unterkunft wie jede andere.

Es heißt schließlich Kosten der Unterkunft und nicht Kosten der Wohnung.

Es wäre dann höchstens möglich, dass diese Kosten unangemessen hoch sind.

Das Hausboot hat einen Wert, das muss er verkaufen und von dem Geld leben, auch wenn das Amt hinterher mehr für die Miete zahlen muss. Die sind da stur. Ein Harzer darf nichts besitzen. Wäre ja noch schöner.

Zur Miete dürfte er selbstverständlich auf dem Hausboot wohnen. Dazu sind die gedacht.

AnnJabusch  02.11.2014, 12:42

Blödsinn.