Wie verrechnet das Jobcenter einen 450€ Basis Job?
Hallo, ich (20) lebe mit meinen Eltern und meinem kleinen Bruder in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Meine Eltern beziehen Hartz IV. Ich arbeite grade als Aushilfe für 450€ Basis. Ich hab gelesen dass das Jobcenter 100€ mir lässt und die 350€ so verrechnet dass meine Eltern 350€ weniger an Leistungen bekommen. Stimmt das?
5 Antworten
Ja, das stimmt. Genau beziffern kann man es nicht, aber du musst deine Einnahmen angeben und deinen Eltern wird etwas dafür abgezogen.
Ja diese Art von Sippenhaft gibt es leider. Was du machen kannst ist dir das nicht gefallen zu lassen und dir einen "inoffiziellen" Nebenjob zu suchen wo du das Geld bar auf die Hand bekommst wie beispielsweise babysitten oder alten Leuten bei den Einkäufen helfen.
Oder in der Kneipe - das Trinkgeld
Wenn Du als Mitglied einer BG mit einem "Minijob" 450 Euro im Monat verdienst, so bleiben von diesem Verdienst die ersten 100 Euro , vom darüber hinaus erzielten Einkommen weitere 20 % anrechnungsfrei, so dass Du insgesamt 170 Euro "behalten" darfst.
280 Euro werden auf den Bedarf der Familie angerechnet - sprich die Zahlung des JC an Deine Eltern wird um diesen Betrag gekürzt - und Du musst ihnen dies dann überweisen.
Und Afd wählen ^_^ .
Ab dem 15 Lebensjahr gilt man als erwerbsfähige Person,dann stehen dir auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu,dass wären dann vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag !
Von 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und in deinem Fall ( Single ohne minderjährigem Kind ) ab 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.
Diese Freibeträge werden addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen,also von dem was du dann aufs Konto bekommst,dass ergibt dein anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu kämen dann ggf.noch sonstige Einkommen wie z.B. Kindergeld was deine Eltern für dich bekommen.
Das gesamte anrechenbare Einkommen wird dann auf deinen Bedarf ( Leistungsanspruch ) angerechnet und du musst deinen Eltern dann die Kürzung von deinem Leistungsanspruch aus deinem Einkommen selber zahlen.
Bei 450 € Brutto = Netto wären das dann 170 € an Freibetrag und 280 € würde das anrechenbare Erwerbseinkommen betragen,dass müsstest du dann deinen Eltern geben.
von den 450 euro erhältst du einen freibetrag von 170 euro, 280 euro werden deinem bedarf angerechnet. das kindergeld wird genauso deinem bedarf angerechnet.
wenn du bedarfsdeckend einkommen hast - lohn und kindergeld, dann bist du aus der bedarfsgemeinschaft deiner eltern raus. bedarfsüberdeckendes kindergeld wird deinen eltern vom bedarf abgezogen. du zahlst dann von deinem einkommen deinen eltern deine anteile: miete, strom, lebensmittel etc und mit dem rest kannst du machen was du willst.
Und da wird sich dann gewundert, weil viele dann einfach weiter einen auf arbeitslos machen. 😂