Eltern alg2 und Kind Vollzeit nach Ausbildung?

3 Antworten

das kind muss dem jobcenter garnichts mitteilen, da es weder leistungen erhält noch teil der bedarfsgemeinschaft ist. der elternteil der leistungen bezieht muss den auszug zeitnah und rechtzeitig mitteilen, damit wieder volle miete gezahlt wird.

es muss damit gerechnet werden, dass unter umständen die miete zu hoch ist lt. jc und ein umzug des elternteils ins haus steht.

Das Jobcenter muss im selben Monat des Umzugs spätestens informiert werden.

Deine Eltern als Leistungsempfänger melden diesen Auszug von dir und werden dann wieder neu berechnet.