Einen "Durchnittsverdienst" gibt es nicht, da es natürlich auf Dienstgrad, Dienstjahre und Verwendung ankommt. Weiterhin können nicht unerhebliche Zulagen hinzukommen, was auch wieder davon abhängig ist, in welchem Regiment man dient und selbst regimentsintern kann es von Kompanie zu Kompanie verschieden sein und von Monat zu Monat, je nachdem was die Kompanie im jeweiligen Monat so macht (nur Kasernendienst oder z.B.2 Wochen in einem Biwak in Frankreich, oder den ganzen Monat für Operation Sentinelle eingesetzt=Bahnhöfe, Flughäfen, Touristenhotspots bewachen, oder für 3 Monate in ein Trainingszentrum in den Senegal, oder nach Guyane, oder, oder, oder...)

Das absolute Grundgehalt beim Eintritt ohne jegliche Zulagen sind aktuell 1380,00 netto plus freie Unterkunft und Verpflegung (in der Kaserne)

Maximales Eintrittsalter ist 39,5 Jahre am Tag der Vorstellung im Rekrutierungsbüro.

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Hamburger02 hat es im großen und ganzen richtig getroffen. Nur ein paar kleine Ergänzungen:

Das Lehrgangsziel ist nicht zwangsläufig die Qualifikation zum Adjudant-Chef (ADC) gewesen (dafür gibt es keinen Lehrgang als solches, allenfalls für eine(n) spezielle(n) Verwendung/Dienstposten, für die ein Unteroffizier in diesem Rang vorgesehen ist). Das ADC steht dort, weil der 139. Lehrgang der ENSOA nach Adjudant-Chef (ADC) Joseph MIX benannt wurde: "Lehrgang Adjudant-Chef MIX", bezieht sich also auf den Dienstgrad von MIX, nicht auf das Lehrgangsziel. Das Abzeichen hat jeder Teilnehmer am Lehrgang bekommen. Möglicherweise (und nicht ganz unwahrscheinlich) war das Lehrgangsziel die Befähigung zum Zugführer (Chef de Section). Diesen Lehrgang besuchte man, wenn man den Rang eines Sergent (entspricht Unteroffizier oder Stabsunteroffizier) oder Sergent-Chef (entspricht Feld-/Oberfeldwebel) hatte und das Bestehen war Voraussetzung, um dann in der Folge zum Adjudant befördert zu werden. Adjudant entsprach gem. NATO-Rankcode dem Stabsfeldwebel, faktisch eher dem Hauptfeldwebel, für den es bis vor 2-3 Jahren keine Entsprechung im franz. Heer gab, bis der Dienstgrad "Sergent-Major" (offiziell: Sergent-Chef BM2) wieder eingeführt wurde. Seitdem entspricht dieser wieder eingeführte Grad gem. NATO-Rankcode dem Hauptfeldwebel (wobei das BM2 bedeutet, dass der Inhaber den Zugführerlehrgang bestanden hat). Bei den Lehrgängen/Patenten wurde in den letzten Jahren einiges geändert.

Was die Plakette angeht ist meine Vermutung(!!) , dass dem "Graveur" ein Fehler unterlaufen ist. Das hört sich erstmal seltsam an, kommt aber vor. Selbst auf der Marmor-Gedenktafel des 1995 in Bosnien gefallenen Legionärs Ralf Günther aus dem 1er REC war sein Name falsch eingraviert (Rolf Gunther) Ich denke, das "Major Ross" sollte eher Major Roos heißen. Damit wäre dann der (in Legionskreisen) berühmte deutsche Oberstabsfeldwebel (Major) Horst ROOS gemeint, der 40 Jahre lang (bis 1991) in der Fremdenlegion gedient hat und (bis heute) der höchst-dekorierte Unteroffizier der französischen Armee ist. Wie der jetzt zum 139. Lehrgang der ENSOA passen könnte, weiß ich allerdings auch nicht. Evtl. war er in seinem letzten Dienstjahr als Ausbilder an die ENSOA abgeordnet und war der Lehrgangsleiter. Das ist aber, wie dieser ganze Absatz zur Plakette, nur Vermutung/Spekulation.

Was das Verkaufen angeht: Würde ich nicht machen. Rein materiell ist das Teil nicht viel wert. Bekommt man für 10,00 - 12,00 Euro bei Sammlerbörsen.

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Wenn man in die franz. Fremdenlegion eintritt bekommt man vorübergehend eine "identite declaree", eine angenommene Identität (anderer Name, andere Geburtsdaten usw.) Das ist aber keine (neue) Staatsbürgerschaft, sondern man wird nur legionsintern unter dieser Identität geführt und bekommt einen Militärdiensausweis auf diesen Namen, keine sonstigen Papiere. Man bleibt aber die ganze Zeit deutscher Staatsbürger (natürlich nur, wenn man beim Eintritt Deutscher ist). Nach ca. 1,5 Jahren kann/muss man wieder seinen richtigen Namen führen (von speziellen, seltenen Ausnahmen abgesehen).

Die französische Staatsbürgerschaft kann man nach einigen Dienstjahren annehmen, wenn man möchte (und Frankreich es auch möchte). Der Antrag darauf ist am Ende des 3. Dienstjahres möglich. Bis man die Staatsbürgerschaft bekommt, dauert es aber deutlich länger. Als Deutscher kann man sich dann aussuchen, ob man die französische statt der deutschen haben will, oder beide haben will (doppelte Staatsbürgerschaft)

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Otto Payments?

Hallo zusammen

ich bin weiblich 39 Jahre alt und behindert und muss mein ganzes Leben lang bis ich tot bin bei meinen Eltern leben. Meine Eltern bestimmen mein ganzes Leben, sie betrachten mich als ihr Eigentum.

Meine Mutter ist seit Jahren Kunde bei Otto und leider gibt es ja keinen Otto Katalog mehr, sodass man alles im Internet bestellen muss.

Deshalb habe ich mit Erlaubnis mal für meine Mutter ein Kundenkonto bei Otto erstellt. Leider habe ich meine E Mail Adresse angegeben und nicht die E-Mail von meiner Mutter.

Ich dürfe nur mit Erlaubnis von meiner Mutter aus auf ihren Namen bei Otto etwas bestellen, natürlich immer nur auf Rechnung.

Es hat deshalb nie Probleme gegeben, aber seit neuesten geht nur noch Vorkassen Zahlung (egal welche Produkte oder Verkäufer).

Leider haben wir die 33,17 Euro übersehen, sodass 0,21 € Verzugskosten und 1,25 Mahngebühren entstanden sind, die wir sofort bei Otto beglichen hatten.

Leider hat sich die Zahlungsart bei Otto nicht mehr geändert und sich wohl auch nicht mehr ändern wird. Ich habe ich gestern beim Kundenservice bei OTTO Payments angerufen, der Mann vom Kundenservice meinte es gibt wohl irgendwelche Unklarheiten deshalb hat er mir diese E- Mail geschickt, wo meine Mutter ihre Identität nachweisen muss.

Meine Frage an euch: kann es sein, dass es nur an der E-Mail Adresse liegt, weil die auf meinen Namen ist und nicht auf den meiner Mutter?

Oder liegt es wirklich an den 33,17 Schulden, die meine Mutter bei Otto hatte?

An den ganzen Schlamassel den wir haben.

Meine Mutter meint aber wir sollen es so lassen wie es ist und einfach nie mehr wieder bei Otto was bestellen, weil sie keine Lust hat das Formular von Otto Payments auszufüllen und ihre Identität zu beweisen, damit wir wieder auf Rechnung bestellen können.

Da aber meine Eltern über mich bestimmen und ich keine einzigen Rechte habe und auch keine Meinung haben darf und auch keine eigene Entscheidung treffen darf und meinen Eltern gehorchen muss, muss ich das leider akzeptieren, dass ich nie mehr wieder bei Otto bestellen kann und darf.

Und ein eigenes Otto Konto auf meinen Namen darf ich leider von meiner Mutter aus nicht erstellen.

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Hallo,
auch wenn die Frage schon ein paar Tage älter ist...

Otto hat jetzt im November 2023 komplett auf Otto-payments umgestellt. "Alt-Kunden" haben zuvor immer noch direkt an Otto gezahlt (auch Ratenzahlungen mit Otto direkt vereinbart). Seit der Umstellung auf die Unterfirma Otto-payments haben auch Altkunden die bisher immer alles gezahlt haben und nie im Rückstand waren teilweise Probleme auf Rechnung und auf Raten zu bestellen, da Otto-payments offensichtlich strenger bei der Prüfung der Bonität ist, als Otto selbst es war.

Bei Euch kann es natürlich an der vergessenen Zahlung liegen. Letztendlich gilt: Otto-payments bestimmt die Regeln. Wenn sie dieses und jenes wollen, damit ihr wieder auf Rechnung bestellen könnt, werdet ihr das erfüllen müssen, oder halt per Vorkasse zahlen.

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Wie schon jemand schrieb, kannst Du nach den ersten 5 Jahren nicht nur "kurz" weitermachen, sondern auch "lang", näml. bis zur Altersgrenze für aktive Legionäre (die nichts mit den Altersgrenzen für eine Bewerbung dort zu tun haben). Für Mannschaftsdienstgrade beträgt die Altersgrenze aktuell 57 Jahre, für Unteroffiziere 62 Jahre. Man kann bei der Legion auch eine zivile Ausbildung machen, das läuft aber nicht wie z.B. bei der Bundeswehr. Nur wenn die Legion gerade Bedarf an bestimmten Berufen hat und Du dafür ausgewählt wirst (was alleine die Legion entscheidet) geht das. Denn in erster Linie ist die Legion natürlich nach wie vor eine Kampfeinheit, die aber natürlich auch über Versorgungs- Logistik- usw. Einheiten verfügt. Du machst z.B. sehr sicher einen LKW-Führerschein, weswegen es später möglich wäre als Berufskraftfahrer zu arbeiten. Auch ein BUS-Schein (also Personenbeförderung) ist grds. möglich oder auch Fahrlehrer. Ansonsten gibt es auch Ausbildungen zum Koch, Bürokaufmann, Buchhalter, IT-Fachmann und einiges mehr. Ob, ich wiederhole mich, man eine solche Ausbildung angeboten bekommt, ist aber wieder ein ganz andere Frage.

Wenn man beim Ausscheiden min. 8 Dienstjahre hat, hat man Anspruch auf eine bezahlte Umschulung (min. 1 Jahr). Bei mehr Dienstjahren auch 2 oder 3 Jahre. Die genaue Staffelung hab ich jetzt nicht im Kopf.

Bei langgedienten Legionären ist auch die Legion sehr dabei behilflich in einen zivilen Job für danach zu kommen (meist in Frankreich). Man kann zu einer Behörde wechseln, oder sonst was. Ich kenne ehem. deutsche Legionäre, die später z.B. bei Air France tätig waren oder als Fahrer in Personalunion mit Personenschützer bei einer franz. Botschaft oder einem franz. Generalkonsulat im Ausland.

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Ich weis das es damals leicht war reinzukomment

Das ist aber gute 50 Jahre her, dass es noch -relativ- leicht war.

aber ich weis nicht wie es jetzt ist

Heute wird im Durchschnitt (es ändert sich von Jahr zu Jahr ein wenig) 1 von 10 Bewerbern genommen.

Ob sie noch deutsche nehmen

Natürlich. Die Nationalität spielt keinerlei Rolle.

Wenn Du tatsächlich ein ernsthaftes Interesse hast Dich bei der Legion zu bewerben, solltest Du Dich vorab mal sehr gründlich informieren, was Dich dort erwarten würde. Das vermeidet Überraschungen.

http://lalegion.info/rekrutierung/

http://lalegion.info/f-a-q/#aktuell

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Pros und Kontras für mich ?

Ohne Dich und vor allem Deine Erwartungen an den Dienst bei der Legion zu kennen, kann man keine "Pro und Kontras" für Dich nennen.

Wenn man einige allgemeine Dinge nennen soll (bei manchen davon musst Du selbst entscheiden, ob sie für Dich "Pro" oder "Kontra" sind):

  1. Die 5 (oder mehr) Jahre bei der Legion prägen einen für's Leben, sowohl auf die eine als auch die andere Art, und man schließt Freundschaften für's Leben, wenn man will.
  2. Man lernt Bescheidenheit.
  3. Man lernt, dass die eigenen Grenzen nicht dort liegen, wo man sie bisher vermutet hat.
  4. Man kommt in Länder (jedenfalls als Angehöriger einer Kampfkompanie), in die ein "Otto-Normalverbraucher" in aller Regel nie kommt.
  5. Man läuft Gefahr sich während eines Einsatzes (jedenfalls als Angehöriger einer Kampfkompanie) eine PTBS einzuhandeln, genauso wie das bei allen anderen Soldaten aller anderen Armeen der Welt der Fall ist, die an Kampfeinsätzen teilnehmen.
  6. Zumindest in den ersten paar Jahren: Keine Heimfahrten am Wochenende; keine eigene Wohnung, sondern wohnen in der Kaserne auf einer Stube mit min. 5 Mann, usw.
  7. Jede Menge stumpfsinniges Zeug - wie in jeder Armee.
  8. Ab Feldwebeldienstgrad und je nach genauem Karriereverlauf relativ gutes Geld.
  9. Die Möglichkeit nach knapp 20 Dienstjahren also bspw. wenn man mit 20 Jahren eintritt, bereits im Alter von unter 40 in Pension gehen zu können, mit einer sofortigen Pensionszahlung, die es einem erlaubt (jedenfalls wenn man nicht Mannschaftsdienstgrad geblieben ist, sondern als Feldwebeldienstgrad abgeht) nicht mehr unbedingt arbeiten zu müssen, wenn man nicht will und -je nach dem- mit grob gesagt 1.700,00 bis 2.000,00 Euro/mtl. Netto klar kommt (wie gesagt: wenn man als Sergent-Chef oder Adjudant/Adjudant-Chef abgeht). Nicht wenige langgediente Legionäre lassen sich nach ihrem Ausscheiden aus der Legion in Ländern nieder, wo man mit diesem Geld recht gut auskommen kann, z.B. auch in franz. Überseegebieten in der Karibik oder in Franz. Polynesien, wo -zum Teil- (kommt auf das genaue Überseegebiet an) noch Aufschläge auf die Pension gezahlt werden. Natürlich kann man auch noch weiterhin arbeiten, sich selbständig machen, whatever ... hat aber schon mal eine ordentliche finanzielle Grundlage, die jeden Monat auf dem Konto einschlägt.
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Bei den Logik- und Psychotechniktests fällt man nicht durch, wenn man über halbwegs normale Fähigkeiten im Bereich sprachliches, mathematisches und räumliches Denken verfügt. Zumal die Fehlerquote dort, die man haben darf und dennoch "besteht", recht hoch ist.

Bei den Sporttests fällt man auch nicht durch, wenn man nicht gnadenlos unsportlich ist und sich ausreichend vorbereitet.

Wenn man jetzt mal Dinge wie Krankheiten, zu viele oder zu heftige Vorstrafen, oder sonstige Sicherheitsrisiken außer Acht läßt, fällt man am ehesten durch, weil beim sog. "Motivationsgespräch" festgestellt wird, dass man "nicht zur Legion passt" (um es mal pauschal zu sagen).

Wenn man relativ viel Pech hat, kann es auch passieren, dass bei dem jeweiligen Bewerbungsdurchgang an dem man teilnimmt,. eine überdurchschnittlich große Anzahl gut geeigneter Bewerber vertreten ist. Wenn (die Zahlen sind nur beispielsweise) aus dem Durchgang 50 Bewerber eingestellt werden sollen und 75 es bis zur Vorstellung vor die Auswahlkommission schaffen (sie also prinzipiell genommen werden könnten), müssen halt 25 aussortiert werden, die eigentlich geeignet wären. Wenn man dann nicht zu den besseren 2/3 gehört, sondern zum schlechteren 1/3 hat man Pech gehabt. In einem anderen Bewerbungsdurchgang, mit weniger gut geeigneten Bewerbern, wäre man bei gleichem Ergebnis seiner Tests usw. genommen worden. In der Vergangenheit kam es auch öfter vor, dass bei "zu vielen" gleich guten Bewerbern die ältesten aussortiert wurden, in erster Linie die über 30jährigen (je älter desto eher).

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Nein, kann man nicht. Sobald die Legion erfährt, dass man wegen Mordes gesucht wird, schmeißt sie einen raus, oder nimmt einen erst gar nicht.

Auch das mit der "neuen Identität" ist nicht so, wie man sich das landläufig vorstellt, bzw. wie es an den Stammtischen der Nation erzählt wird.

Eine "neue Identität" gibt es in der Form nicht und gab es auch nie. Aktuell bekommt man für noch max. 1 Jahr eine vorübergehende "identité declarée", d.h. einen Militär -Dienstausweis auf einen anderen Namen. Nach dem 1. Dienstjahr wird das sog. RSM-Verfahren eingeleitet, die "Wiederherstellung der echten Identität". Nur in speziellen Ausnahmefällen darf man die "deklarierte Identität" während der gesamten Zeit seiner Legionszugehörigkeit behalten, etwa dann, wenn man durch den Beitritt zur Legion Probleme in seinem Heimatland bekommt/bekäme (z.B. Schweiz). Bis vor ein paar Jahren konnte man die deklarierte Identität für die gesamte Legionszeit behalten, auch ohne ein "Ausnahmefall" zu sein. Für heutige Legionäre, die schon viele Jahre dienen, gilt diese alte Regelung auch noch. Spätestens mit dem Austritt aus der Legion erlischt die deklarierte Identität wieder - für alle.

Näheres dazu hier: http://lalegion.info/f-a-q/ in den FAQ (etwa bis zum Ende des oberen Drittels scrollen)

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Sie sehen von einem Gerichtsverfahren ab, wenn ich zu einer Suchtberatung gehe, die ich logischerweise auch machen werde. Nun meine Frage an die Community, stehen genannte Straftaten danach im Führungszeugnis

Nein. Im Führungszeugnis keinesfalls.

Falls die Verfahrenseinstellung (das absehen von der Verfolgung) nach einer Vorschrift des Jugendrechts erfolgt (wenn dann wird das zu 99% § 45 JGG sein) steht es im Erziehungsregister.

Wenn es nach einer Vorschrift des allg. Strafrechts erfolgt (z.B. § 153a StPO) kommt es für 2 Jahre ins zentrale Register der Staatsanwaltschaft.

und habe ich überhaupt nun eine Anzeige? 

Natürlich

Und was passiert mit meinem beschlagnahmten Handy?

Wahrscheinlich bekommst Du es zurück.

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Das Gerichtsurteil beinhaltet eine Drogentherapie,

Als Bewährungsauflage?

Oder soll die Strafe im Vollstreckungsverfahren nach § 35 BtmG zurückgestellt werden?

Unter dem Strich kommt aber bei Beidem das selbe raus (nur der "weitere Weg" wäre etwas unterschiedlich).

was passiert wenn jetzt die Suchtberatung feststellt das ich zu instabil für eine reha bin?

Dann musst Du vor dem Antritt der eigentlichen REHA in einer geeigneten Einrichtung stabilisiert werden.

Oder halt die Therapie knicken und die Strafe absitzen.

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Letztendlich entscheidet es der Meister, wenn Du gemeinsam mit ihm im Firmenauto nach Hause fährst. Seine Firma (nehme ich an), sein Auto, seine Entscheidung.

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Wer will das Geld denn? Die Fahrschule wahrscheinlich?! Dort wird die Gebühr schon für die "Vorstellung zur Prüfung" fällig, also das Anmelden durch die Fahrschule bei der Prüfung. Ob man letztlich teilnimmt ist egal.

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Je nach vorgesehener Verwendung gibt es unterschiedliche Sicherheitsüberprüfungen. Ein "Schreibstubenhengst" braucht eine andere als ein Tornado-Pilot. Ein Soldat auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldat benötigt mindestens SÜ 2 nach dem SÜG

Ausführlich:

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/mad-bundesamt-fuer-den-militaerischen-abschirmdienst/sicherheitsueberpruefung-bundeswehr-mad

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Weil die Polizei die Aussage zunächst mal braucht, um das Ermittlungsverfahren führen zu können und der Staatsanwaltschaft anschließend die Akte vorlegen zu können. Erst die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, es also überhaupt eine Gerichtsverhandlung gibt, bei der man nochmal aussagen müsste.

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Gefährliche Körperverletzung = § 224 StGB = 6 Monate bis 10 Jahre.

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Rein theo. ein Bußgeld bis zu 10.000 €, § 69, Abs. 2 und Abs. 3, Alt. 2 KrWG. Real wird es natürlich nicht so viel werden. Irgendwas im unteren bis mittleren 3-stelligen Euro-Bereich, wahrscheinlich. Dazu ggf. eine Kostenrechnung für die Entsorgung (also dafür, dass jemand von den Entsorgungsbetrieben da hinfährt und den Müll abholt)

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