Doppelte Staatsbürgerschaft Fremdenlegion?
Ich hab mal gehört, dass wenn man zur fremdenlegion geht, man eine neue Staatsbürgerschaft bekommt. Wie funktioniert das. Ist die dann echt und man ist in diesem Land als Staatsbürger registriert oder ist die dann gefaket?
3 Antworten
Leider komplett falsche Theorie.
Wenn jemand zur Fremdenlegion geht, verliert er automatisch seine frühere Staatsbürgerschaft.
In den Meisten Fällen ist man dann "staatenlos".
Es sei denn, in irgend einem obskuren Land, in dem die Fremdenlegion gerade aktiv ist, bietet die ihrige an (meist auf dem afrikanischen Kontinent).
Richtig, diese Regelung heißt "Français par le sang versé" und ist die 2. Möglichkeit neben dem unten von mir genannten "normalen Weg"
Prinzipiell nicht verkehrt, in Deutschland wird Erziehung ja auch von einem Franzosen gelehrt.
Wie kommst Du darauf, dass jemand der zur Fremdenlegion (wobei ich davon ausgehe, dass wir von der französischen reden), automatisch seine Staatsbürgerschaft verliert? Das völliger Mumpitz. Allenfalls bei Österreichern ist das der Fall, wenn Österreich Wind von dem Beitritt bekommt. Hat der österreichische Legionär ausschließlich die AT-Staatsbürgerschaft widerspräche der Entzug im Übrigen EU-Recht, da durchvden Entzug keine Staatenlosigkeit entstehen darf. Ein z.B. deutscher Staatsbürger verliert durch einen Eintritt in die Legion keinesfalls die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wenn man in die franz. Fremdenlegion eintritt bekommt man vorübergehend eine "identite declaree", eine angenommene Identität (anderer Name, andere Geburtsdaten usw.) Das ist aber keine (neue) Staatsbürgerschaft, sondern man wird nur legionsintern unter dieser Identität geführt und bekommt einen Militärdiensausweis auf diesen Namen, keine sonstigen Papiere. Man bleibt aber die ganze Zeit deutscher Staatsbürger (natürlich nur, wenn man beim Eintritt Deutscher ist). Nach ca. 1,5 Jahren kann/muss man wieder seinen richtigen Namen führen (von speziellen, seltenen Ausnahmen abgesehen).
Die französische Staatsbürgerschaft kann man nach einigen Dienstjahren annehmen, wenn man möchte (und Frankreich es auch möchte). Der Antrag darauf ist am Ende des 3. Dienstjahres möglich. Bis man die Staatsbürgerschaft bekommt, dauert es aber deutlich länger. Als Deutscher kann man sich dann aussuchen, ob man die französische statt der deutschen haben will, oder beide haben will (doppelte Staatsbürgerschaft)
Schade, dass ich die hilfreichste Antwort schon vergeben hab. Das war genau meine Frage. Danke sehr. :)
Frankreich kann nur die französische Staatsbürgerschaft erteilen. Einmal 43 Sekunden scharf nachdenken.
Fremdenlegionäre können per Gesetz aufgrund im Einsatz erlittener Verwundungen und unabhängig von der Dienstzeit die französische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn dies der französische Verteidigungsminister vorschlägt.