Bin ich iranischer Staatsbürger?

4 Antworten

Von Experte Udavu bestätigt

Ja, dass du Iraner bist ist sehr wahrscheinlich.

Diejenigen, die im Iran oder außerhalb des Iran geboren wurden und deren Vater Iraner ist. Iranisches Staatsangehörigkeitsrecht -  https://de.abcdef.wiki/wiki/Iranian_nationality_law
https://de.abcdef.wiki/wiki/Iranian_nationality_law

Du hast wahrscheinlich auch die iranische Staatsbürgerschaft, da der Iran seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt.

Das wirst du auf dem Konsulat erfahren.  

Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Reise nach Iran geklärt werden.“

Das was für Deutschland gilt, wird auch für Österreich gelten. Die Staatsbürgerschaft wird auf jeden Fall über den Vater vergeben und kann nicht abgelegt werden.

Ron825 
Fragesteller
 13.02.2022, 18:26

Hat meine Mutter mit der Heirat dann auch die Staatsbürgerschaft erworben, wenn sie in Österreich geheiratet haben und mein Vater da dann schon die Staatsbürgerschaft hatte und meine Eltern sich vier Jahre später geschieden haben?

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Ron825 
Fragesteller
 13.02.2022, 19:10
@stufix2000

Nein sie hat sie nie beantragt. Meine Eltern haben auch nicht nach islamischen Ritus geheiratet, sondern nur standesamtlich. Und wie gesagt sind sie geschieden. Ich war nur neugierig, ob sie jetzt Staatsbürgerin im Iran wäre.

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stufix2000  14.02.2022, 18:58

Danke für den Stern ⭐️ Ron825

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Ich denke nicht, weil Österreich auch keine Doppelstaatsbürgerschaften toleriert

Ron825 
Fragesteller
 06.08.2022, 15:31

Doch tut sie. Aber ich such dir jetzt nicht die ganzen Links raus. Wesentlich ist der Aspekt der Geburt ... Wenn es dich interessiert such selber. Sorry ...

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https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260430.html (Hier steht's - nicht erlaubt)

Du kannst sie ja wenn du das kannst beantragen - dann ist die österreichische aber weg (außer du darfst sie beibehalten)

Ron825 
Fragesteller
 10.08.2022, 20:22

Nein, hat was mit dem Geburtarecht zu tun und doppelter Staatsbürgerschaft. Google Mal doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern.

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Tomonging  10.08.2022, 20:23
@Ron825

Ich weiß, aber dieses Gesetz ist erst 2011 in Kraft getreten.

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Tomonging  10.08.2022, 20:24
@Ron825

Und das gilt nun mal nur für ab 2011 geborene Kinder

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Ron825 
Fragesteller
 10.08.2022, 20:27
@Tomonging

Die Frage ist uralt ... Das Ganze wird gerade von der entsprechenden Magistratsabteilung überprüft und es ist davon auszugehen, sonst würden sie sich eine Überprüfung gar nicht antun.

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Tomonging  10.08.2022, 20:28
@Ron825

Kann sein - nur aus eigener Erfahrung war das nicht der Fall

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Tomonging  10.08.2022, 20:33
@Ron825

Das Herkunftsland meines Vaters sieht auch vor, dass ich automatisch Staatsbürger bin - war nach Überprüfung auch nicht der Fall

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Ron825 
Fragesteller
 10.08.2022, 20:34
@Tomonging

Weiß nicht, wird sich zeigen ... 🤷

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Ron825 
Fragesteller
 10.08.2022, 20:38
@Tomonging

Eigentlich ist es eh egal ... 🤷

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In meinen Augen klar ja, aber nur ein Gang zum nächsten iranischen Konsulat mit den Dokumenten deines Vaters sowie deiner Geburtsurkunde wird die eine klare Antwort bringen können. Wenn du das also so unbedingt wissen willst, dann geh dahin und gut ist. Und keine Angst wegen deines Vaters, dieser mag im Iran heute nicht mehr gerne gesehen sein, aber auch im Iran kennt man keine Sippenhaft.

Ron825 
Fragesteller
 12.02.2022, 18:23

In Österreich wird eine Doppelstaatsbürgerschaft soweit ich weiß nicht akzeptiert. Somit hat mein Vater damals die österreichische angenommen und das wars. Im Iran werden die ihn weiterhin als Staatsbürger gesehen haben und somit wäre ich das wohl auch.

Lese das grad bei Wiki: "Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ist im Falle der Einbürgerung gegenüber Doppelstaatsbürgerschaften sehr restriktiv. Die Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft führt – ohne vorhergehende Bewilligung des österreichischen Staates – automatisch zum Verlust der österreichischen.[11] Eine Ausnahme sind Kinder mit Eltern unterschiedlicher Staatsbürgerschaft, wo im Land des nicht-österreichischen Elternteils ebenfalls der ius-sanguinis-Grundsatz gilt. In diesem Fall ist das Kind von Geburt an Doppelstaatsbürger und muss sich nach österreichischem Recht auch bei Volljährigkeit nicht für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.[12]"

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ErzaehlerMann  12.02.2022, 18:25
@Ron825

Laut iranischem Gesetzt bist du, auch ohne das dieser Staat bislang von dir weis, von Geburt an Iraner, somit trifft diese Regelung Österreichs in meinen Augen auf dich zu. Glaub mir, du bist nicht der einzige Mensch in Österreich in dieser Lage, dafür haben die eine Lösung. Du nimmst die iranische Staatsbürgerschaft auch de jure gar nicht an, sondern du hast sie bereits. Es wird dir lediglich ein iranischer Paß ausgestellt.

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Ron825 
Fragesteller
 12.02.2022, 18:38
@ErzaehlerMann

Ich find das echt spannend. Werde mich mahl erkundigen.

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