Mit Deutsche WfbM auswandern?

Hallöchen.

Ich arbeite seit ich 21 Jahre alt wurde in der Behinderten Werkstatt, wo ich die 20 Jahre voll arbeiten muss um die Frührente zu bekommen. Ich habe auch eine Gesetzliche Betreuerin, die für vermögen, Ärzte und Geld zuständig ist. Dann kommt noch dazu, daß ich neuerdings bis 10000€ im Besitz haben darf, mehr nicht! Denn ich arbeite zwar, aber bekomme Unterstützung vom Amt. Ich weiß in anderen Ländern wird man nicht vom Amt unterstützt, was für mich völlig in Ordnung ist! Hauptsache ich gehe arbeiten! Nun stellt sich die Frage wegen das auswandern nach Amerika oder die Schweiz, Niederlande etc? Denn wir haben hier eine Lebenshilfe und ein Mitarbeiter der zwar selbständiges leben führen kann, trotz seine kleine Einschränkung, konnte er ganz allein ohne Familie in die Schweiz ziehen. Klar wird die Verpflegung auf kleine Unterstützung schon Geld kosten als in Deutschland! Ich würde am liebsten auch auswandern mit vielen freundlichen Menschen drum herum haben und das hauptsächlich in Amerika! Ja ich weiß, daß viele Deutsche Gerüchte kommen mit keine Krankkasse, keine Unterstützung für eingeschränkte Menschen..... Was auch nicht ganz so stimmt! Denn Eingeschränkte Menschen mit guter Selbständigkeit als Behinderung, konnte auch jemand nach Amerika oder nach Kanada ziehen. Denn ich muss sagen, die Lage in Deutschland und gesamte EU Länder sieht die Situation wirklich sehr schrecklich aus was das Thema Weltkrieg betrifft und sich alles auf spritzt mit der NATO und Putin noch dazu.

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Amerika oder die Schweiz, Niederlande etc?

das sind nun sehr unterschiedliche Ziele.

  1. Auswandern darfst du immer. In deinem Fall hat der Betreuer etwas mitzureden.
  1. Niederlande, da hast du Niederlassungsfreiheit als Europäer. Es gibt aber keine staatliche Hilfe für Nicht- Niederländer.
  2. Schweiz, da brauchst du einen Job, dann gibt es eine Arbeitsbewilligung. Keine Hilfe aus der öffentlichen Hand.
  3. USA, dort gibt es für dich gar keine Visumskategorie, die dir eine Arbeitsaufnahme ermöglichen würde.
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Wie steht Ihr zu Koranverbrennungen?

Von Bücherverbrennung halte ich grundsätzlich nichts.

Wie steht Ihr zur verbrennung von religiösen Schriften der kontroversen Religion des Islams?

Davon halte ich nichts. Egal was verbrannt wird. Wer protestieren mag, der kann das tun. Es gibt geeignetere Formen meiner Meinung nach.

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Nein, Israel macht was es will und für richtig hält.

Kann man ja auch am letzten Angriff auf den Iran sehen.

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Ja, das darfst du. Deutschland hält keine Bürger fest.

Ob du einwandern darfst in dein Wunschland, das wird dort entschieden.

Damit hat hat Deutschland nichts zu tun. Man stellt dir einen „guten“ Reisepass aus und wünscht dir alles Gute!

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Ja, würde ich, dass man als Tourist nicht willkommen wäre, wenn man sich nicht wie ein Asozialer verhält, habe ich noch nicht erlebt.

Die Insel lebt mit uns von Touristen. Dass sie nicht alle mögen kann ich verstehen. Dagegen kann man gezielt etwas unternehmen.

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Einen Schritt nach dem anderen. Ziel immer vor Augen, dann kann das klappen. Da müssen auch andere durch.

Mit 15 kann man noch sehr gut einen Abschluss machen. Du bist noch sehr jung.

Dann eine Ausbildung, dann kann man irgendwann an Familie und den Hausbau denken.

Auf dem Weg dahin, nicht die Schuld bei anderen suchen, wenn etwas nicht klappt, sondern das Beste aus Situationen macht.

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Schwangerschaft geplant, Visum?

zu jeder Schwangerschaft gehören zwei

- Frau und ihre Familie kommen aus einem nicht europäischen Raum

Also aus einem Drittstaat.

- sie ist *geplant* schwanger geworden, um ich glaub ein Visum zu erhalten

Vaterschaft ist festgestellt?

- ich werde nur ausgenutzt und das baby ist zu 80% bei ihr und ihre Familie zuhause, meine nicht

Wo lebt ihre Familie denn? Wenn die/deine Frau durch dich ein Visum bekam, dann konnte ihre Familie dennoch keines bekommen. Da stimmt etwas nicht.

- mir kommts so vor das das von ihren Eltern geplant wurde um das Visum zu bekommen.

Dann lass die Vaterschaft prüfen. Großeltern bekommen kein Visum zum Nachzug zu den Enkeln.

Kann man was dagegen tun? Gibt es nicht rechtliche Konsequenzen?

Welche sollten das sein? Wenn die Mutter bei einem (deutschen) Kind in Deutschland leben will, kann sie das. Du kannst dich aber von der Mutter trennen.

Wer kriegt das Sorgerecht? Der Inländische Vater oder Sie?

Ihr beide, wenn ihr verheiratet seid. Sonst bekommst du es nur aufgrund von Gerichtsentscheid.
Und sie kann in Deutschland bleiben, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Es sei denn sie zieht zurück in den Drittstaat, dann muss du das Sorgerecht gerichtlich klären lassen.

Wie wirds verlaufen? 

du bezahlst für das Kind. Der Rest wird von der Gesellschaft übernommen.

Danke!
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Visum zur Familienzusammenführung trotz Vorstrafen?

Hallo zusammen,

ich bin serbischer Staatsangehöriger und war über 31 Jahre lang in Deutschland geduldet, bevor ich im Jahr 2019 abgeschoben wurde. Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit 2021 erloschen. Seitdem reise ich regelmäßig als Tourist für mehrere Monate nach Deutschland ein.

Meine Lebenspartnerin ist deutsche Staatsbürgerin. Wir leben in einer gefestigten Beziehung in Deutschland und haben den gemeinsamen Wunsch, eine Familie zu gründen. Im vergangenen Jahr mussten wir leider eine Fehlgeburt verkraften – ein sehr schmerzhaftes Erlebnis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit zusätzlich verstärkt hat.

Wir hatten in der Vergangenheit einen Antrag auf ein Visum zur Eheschließung gestellt. Dieser wurde zwar von der zuständigen Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt in Belgrad abgelehnt – unter anderem wegen einer Vorverurteilung in Deutschland (drei Jahre auf Bewährung). Im Nachhinein wurde mir klar, dass ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall sinnvoller gewesen wäre.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes gemeinsames Leben in Deutschland:

  • Der Lebensunterhalt ist gesichert
  • Eine passende Wohnung ist vorhanden
  • Alle geforderten Unterlagen liegen bei den zuständigen Behörden vor
  • Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an und habe alternativ mehrere direkte Jobmöglichkeiten
  • Zudem engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer

Ein besonderer Aspekt ist mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Für mich zeigt das, dass ich bereit bin, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und mich aktiv für andere einzusetzen.

Ich wende mich nun an euch mit der Frage:

Gibt es trotz meiner schweren Vorverurteilung eine realistische Chance auf ein Visum zur Familienzusammenführung?

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt Beispiele, in denen ein solcher Antrag trotz Vorstrafe genehmigt wurde?

Ich bin dankbar für jeden Hinweis, jede Erfahrung oder Empfehlung – egal ob rechtlich, persönlich oder organisatorisch.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Beste Grüße

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Visum zur Familienzusammenführung trotz Vorstrafen?

Schwierig.

ich bin serbischer Staatsangehöriger und war über 31 Jahre lang in Deutschland geduldet, bevor ich im Jahr 2019 abgeschoben wurde.

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Das weiß du auch.

Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit 2021 erloschen. Seitdem reise ich regelmäßig als Tourist für mehrere Monate nach Deutschland ein.

Zweite Chance hast du also.

Meine Lebenspartnerin ist deutsche Staatsbürgerin. Wir leben in einer gefestigten Beziehung in Deutschland und haben den gemeinsamen Wunsch, eine Familie zu gründen. Im vergangenen Jahr mussten wir leider eine Fehlgeburt verkraften – ein sehr schmerzhaftes Erlebnis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit zusätzlich verstärkt hat.

Verständlich.

Wir hatten in der Vergangenheit einen Antrag auf ein Visum zur Eheschließung gestellt. Dieser wurde zwar von der zuständigen Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt in Belgrad abgelehnt – unter anderem wegen einer Vorverurteilung in Deutschland (drei Jahre auf Bewährung). Im Nachhinein wurde mir klar, dass ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall sinnvoller gewesen wäre.

Nein, denn ohne Ehefrau oder leibliches Kind, gibt es diese Visum Kategorie nicht. Es hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes gemeinsames Leben in Deutschland:
  • Der Lebensunterhalt ist gesichert
  • Eine passende Wohnung ist vorhanden
  • Alle geforderten Unterlagen liegen bei den zuständigen Behörden vor
  • Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an und habe alternativ mehrere direkte Jobmöglichkeiten
  • Zudem engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer
Ein besonderer Aspekt ist mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Für mich zeigt das, dass ich bereit bin, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und mich aktiv für andere einzusetzen.
Ich wende mich nun an euch mit der Frage:
Gibt es trotz meiner schweren Vorverurteilung eine realistische Chance auf ein Visum zur Familienzusammenführung?

Nein, die Voraussetzungen sind nicht vorhanden. Es gibt keine Familie, die zusammengeführt werden könnte.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt Beispiele, in denen ein solcher Antrag trotz Vorstrafe genehmigt wurde?

Nein, das wäre auf jeden Fall nur im Rahmen einer Einzelfallentscheidung und Ermessensspielraums möglich

Ich bin dankbar für jeden Hinweis, jede Erfahrung oder Empfehlung – egal ob rechtlich, persönlich oder organisatorisch.

Heiraten wäre ein Schritt.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Beste Grüße

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eher nein

So wie er jetzt drauf ist, alles niederzureißen was die USA einst ausmachte.

Im Congress wird keiner dafür kämpfen. Das ist dort keinem wichtig genug.

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Mach‘ alleine Urlaub. Das ist besser für euch beide. Und schalte den Standort aus für alle auf deinem Handy.

Wollt ihr in einem Überwachungsstaat leben?

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Nein, die Zweistaatenlösung war immer das Ziel der UN.

Neben Norwegen, Irland und Spanien haben bereits 143 UN-Länder die palästinensischen Gebiete als unabhängigen Staat anerkannt. Das hat insbesondere politisch eine hohe Bedeutung, erklärt der Völkerrechtler Pierre Thielbörger. Quelle
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Würdet ihr sagen, dass Israel das Recht auf Selbstverteidigung hat?

Nein, der Angriff ist völkerrechtswidrig.

Trotzdem finde ich, dass der Angriff auf den Iran rechtswidrig war.

Das sehe ich auch so. Völkerechts-Experten ebenso

Nur unser Außenminister steht auf dem Schlauch.

Ansonsten stellt sich Wadephul hinter Israel, das jedes Recht habe, sich zu verteidigen. Iran lege es darauf an, den Staat Israel zu vernichten und dürfe auf keinen Fall in den Besitz von Atomwaffen kommen.
Die Bundesregierung werde Israel in seinem Recht auf Selbstverteidigung weiter "solidarisch begleiten", sagt er. Quelle
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