Muss ich für ALG II Einkommensnachweise meiner Familie einreichen?
Liebe Community, ich bin dabei, ALG II zu beantragen und soll "sonstige Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen" nachweisen.
Es ist aber so dass ich nur temporär und kosten / mietfrei bei meinen Eltern wohne, das heisst ich bin doch eigentlich meine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Im Haus wohnen meine Eltern und mein Bruder. Muss ich deren Einkommensnachweise vorweisen?
Hat da jemand Erfahrung mit? Bin für jeden Tipp dankbar.
VG
3 Antworten
Wenn du min.25 bist,dann bildest du im Haushalt deiner Eltern eine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und mit deinen Eltern zusammen eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ),in dieser kann das Jobcenter aber auch eine Unterhaltsvermutung unterstellen !
Deshalb solltest du dem Jobcenter gleich den Wind aus den Segeln nehmen und zu deinem Antrag eine wahrheitsgemäße schriftliche Angabe hinzu fügen,dass deine Eltern oder sonst im Haushalt lebende Personen dich weder jetzt noch später wirtschaftlich wie finanziell unterstützen werden und auch keine Angaben über Einkommen und Vermögen machen.
Sollte ihnen das nicht passen,dann stellst du zu deinem ALG - 2 Antrag noch einen auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum,der steht dir nämlich auch ab deinem 25 Lebensjahr ohne Voraussetzung zu.
Dann kommen sie erst gar nicht auf den Gedanken ihnen das zu unterstellen und dein Antrag kann gleich dementsprechend bearbeitet werden.
Du solltest dann aber Nachweise in Kopie beilegen,die dann die Kosten für Neben / Betriebs / Heizkosten belegen,weil deinen Eltern in einer eigen bewohnten Immobilie keine Miete zusteht,also auch von dir nicht verlangen können.
Dir steht dann zumindest dein Regelsatz von 404 € zu + KK - Beitrag und dein Kopfanteil der oben genannten Kosten,die dann durch die Personen im Haus geteilt werden.
Danke dir für deinen Stern !
Du kannst mit der Begründung, dass du eine vom Einkommen der anderen Familienmitglieder unabhängige BG bist, die Vorlage von deren Einkommensbescheinigungen verweigern.
Ebenso können deine Familienangehörigen selbst dieser Forderung widersprechen. Das ist durchaus legitim.
Was du aber machen musst - du musst die Unterlagen über die Kosten des Hauses und die Nebenkosten einreichen. Da andere ALG II-Empfänger mit einem Mietverhältnis die KdU bekommen, können Hausbesitzer Kosten für Wasser und Abwasser, für Wärme (z.Bsp Heizöl) geltend machen.
Da du im Haus wohnst und eben auch Betriebskosten verursachst, würdest du eben anteilig je nach Personenzahl auch Leistungen zur Unterkunft bekommen. Da diese immer auf Basis der realen Kosten bezahlt werden, muss man die genannten Rechnungen und Nachweise mit einreichen.
Meine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Im Moment sehe ich das so nicht. Du musst die Nachweise natürlich erbringen.
Du willst doch etwas vom Amt oder?
Du schreibst doch selber, das du bei deinen Eltern wohnst. Danach wird dann anteilig deine Nebenkosten usw. berechnet. Zudem will das Arbeitsamt alles immer ganz, ganz genau wissen.
Die Antwort ist ziemich schwammig und irrational. Ich befrage dann lieber mal etwas weniger tendenziöse Quellen.
Danke für die Antwort, aber mit welcher Begründung?