Jobcenter fordert Unterlagen nach (Einkommensnachweise): Wieso?
Habe per 1.7.11 einen Weiterbewilligungsantrag auf ALG II gestellt. Das Jobcenter fordert nun Einkommensnachweise für November+Dezember 2010 nach. Wieso??? Eigentlich ist der Antrag vollständig. Arbeits- und Einkommensbescheinigung war alles anbei.
7 Antworten
Hast du da gearbeitet und es nicht angegeben? Könnte von einem Datenabgleich kommen dass sie die alten Sachen jetzt haben wollen.
Mh, dann kann es sein dass die einfach nur fehlten und sie die Akte vollständig haben wollten.
Mit Datenabgleich meine ich, dass die Agentur für Arbeit und die Kommunalen Träger nach § 52 SGB II Ihre Daten zB. über Rentenbezug, Erwerbseinkommen, Leistungen nach dem SGB III oder XII, Zinßeinkünften usw. mit anderen Behörden abgleichen um Betrügern auf die Schliche zu kommen oder einfach nur Eingabefehler von Seiten der Agentur für Arbeit aufzudecken. Die Abgleiche passieren automatisch zu bestimmten Stichtagen im Jahr und dann bekommt man nette Post vom Amt und darf alte Unterlagen zusammensuchen.
Es ist durchaus möglich, dass sie jetzt einen Datenabgleich durchgeführt haben, aber keine Lust hatten nachzuschauen, ob der darin angegebene Job schon gemeldet wurde. Das hatte ich mal bei Bankzinsen. Da wollten sie plötzlich die Zinseinkünfte aus den Sparkonten haben, obwohl ich die längst gemeldet hatte und sie auch schon verrechnet worden waren.
Das "Warum" lässt sich von hier aus nicht klären.
Am Besten schaust du auf deine Bescheide, ob dieses Einkommen schon bei der Berechnung des damaligen Alg2-Anspruchs berücksichtigt wurde.
Ist das der Fall, verweise auf eben diese Anrechnung.
Hat man vergessen anzurechnen, wird es diffizil. Solltest du die Unterlagen nachweislich eingereicht haben, wirst du dich möglicherweise auf einen Vetrauensschutz berufen können; hast du nichts in der Hand und wurde bisher nicht angerechnet, solltest du dich auf eine Neufeststellung für den Zeitraum gefasst machen.
Sei es wie es sei: fordere auf jeden Fall eine schriftliche Begründung für die eher ungewöhnliche Forderung mit Nennung der gesetzlichen Grundlagen.
Vielen Dank. Also alle diese Angaben über mein Einkommen im Nov+Dez 2010 liegen dem jobcenter vor! Die haben ja auch sogar die Kontoauszüge, wo der Lohneingang draufsteht. Musste ich ja alles im Rahmen der Antragsstellung für den Bezug für den Zeitraum 1.1.11-30.6.11 einreichen. Außerdem: Was hat das Einkommen von Nov+Dez 2010 mit meinem Weiterbewilligungsantrag für den Zeitraum 1.7.-31.12.11 zu tun??? (Hat DerHans ja auch unten geschrieben)
Na ja, also ich habe nichts zu befürchten, eigentlich kann ich die Einkommensnachweise da hinschicken.
Aber ich habe schon vom ersten Tag an mit diesem Sachbearbeiter so meine Probleme: Seine Entscheidungen sind regelmäßig falsch! Du kannst ja mal hier gucken: http://www.gutefrage.net/frage/regelmaessig-falsche-bescheidezu-wenig-leistungen-was-soll-ich-von-meinem-jobcenter-halten Deswegen will ich das nicht einfach so akzeptieren! Ja und der Knüller ist ja mein Post unten, wie Du siehst: Geld für Juli ist gestern eingegangen ...
Außerdem: Was hat das Einkommen von Nov+Dez 2010 mit meinem Weiterbewilligungsantrag für den Zeitraum 1.7.-31.12.11 zu tun??? (Hat DerHans ja auch unten geschrieben)
Ist möglich, dass ihm bei der Sichtung der Akte irgendetwas aufgefallen ist, was seiner Meinung nach fehlerhaft ist/war.
Frag halt nach,warum sie den alten Belegen nicht trauen. Du stellst ja außerdem jetzt einen Antrag. Von deinem Einkommen des letzten Jahres kannst du ja jetzt nicht leben.
Danke Hans. Genau, der Antrag bezieht sich auf den Zeitraum ab 1.7.11. Außerdem haben die doch für den Zeitraum Nov.+Dez 2010 sowieso schon Kontoauszüge für meinen Antrag ab 1.1.11 gehabt, wo das draufsteht ...
"Also alle diese Angaben über mein Einkommen im Nov+Dez 2010 liegen dem jobcenter vor! " Wenn du die jetzt verlangten Angaben bereits nachweislich früher eingereicht hast, dann verlange (nachweislich schriftlich) eine schriftliche Begründung, zu welchem konkreten Zweck diese Daten jetzt erneut erhoben werden sollen und auf welcher Rechtsgrundlage . http://hartz.info/index.php?topic=11507.0 (Eine doppelte Datenerhebung wäre unnötig und damit unzulässig. )
hast du Leistungen vom Jobcenter vom Nov bis Dez 2010 bezogen??
Danke. Ja, ich beziehe seit 1.7.10 ALG II.
für die Überprüfung wird der Antrag für die Zukunft rückwirkend 6 Monate berechnet.
Bitte erklären! =)
die möchten schauen ob du innherhalb der 6 Monaten irgendwelche Leistungen, Einkommen, Vermögen usw. hattest
Liegt doch im Rahmen des bewilligten Antrags für den Zeitraum 7/10-12/10 da alles vollständig vor ...
Doch doch. Ich beziehe seit 1.7.10 ALG II. Seit 1.10.10 mache ich nen kleinen Job. Alles korrekt angegeben! Was meinst Du mit Datenabgleich?