SgBII -Bezieher macht Minijob mit 450€. Weiß jemand wieviel das Jobcenter von der monatlichen Zahlung einbehalten?

3 Antworten

Ab dem 15 Lebensjahr gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll , dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag.

Dann kommen von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Von 1000 € - 1500 € Brutto und 10 % Freibetrag dann, wenn min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden muss.

Bei 450 € Brutto wären das also 170 € Freibetrag, wenn man diese dann auch Netto aufs Konto bekommt, dann werden diese 170 € Freibetrag theoretisch davon abgezogen und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen von 280 €, die dann vom Bedarf abgezogen würden.

Bis zu 280 €.

Das hängt von der genauen Minijob-Verdiensthöhe ab. Müssen ja nicht volle 450 € sein.

Der Freibetrag (das, was man behalten darf), liegt bei einem Minjob bei maximal 170 €.

isomatte  21.09.2021, 09:27

Der Freibetrag ( das, was man behalten darf ), liegt bei einem Minijob bei maximal 170 €.

Diese Aussage ist so pauschal nicht korrekt !

Mal sehen ob Du als Experte darauf kommst !

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Agamemnon712  21.09.2021, 10:09
@isomatte

Solange die/der FS meine Aussage versteht, ist für mich alles gut :)

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Agamemnon712  21.09.2021, 10:13
@Richi008

@isomatte versucht nur, mich vorzuführen bzw. sich selbst darzustellen. Nicht dran stören :)

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isomatte  21.09.2021, 10:15
@Agamemnon712

Deine Aussage ist aber wie gesagt so pauschal nicht korrekt, da spielt es auch keine Rolle, ob jemand etwas versteht oder nicht, wenn Du nur diese eine Möglichkeit angibst.

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isomatte  21.09.2021, 10:21
@Richi008

Das es nicht stimmt habe ich nicht behauptet, sondern nur, dass die Antwort so pauschal nicht korrekt ist, weil hier von max. 170 € bei 450 € Brutto ausgegangen wird und das muss nicht zwingend der Fall sein.

Verdient man im Monat mehr als 400 € Brutto, können zusätzlich zu den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll noch notwendige, berufsbedingt nachweisbare Aufwendungen abgesetzt werden.

Somit hätte man dann mehr als nur diese max. 170 € Freibetrag im Monat !

Denn in den 100 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kann jeder in Abzug bringen und muss im Monat dann für diese notwendigen Aufwendungen max. die verbleibenden 70 € einsetzen.

Auf Nachweis kann man den übersteigenden Betrag zusätzlich in Abzug bringen und hätte dann mehr als 170 € von seinen 450 € Brutto = Netto.

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isomatte  21.09.2021, 11:11
@Agamemnon712

Nichts anderes machst Du mit mir und nervst mich mit deinen sinnlosen und unnötigen Kommentaren.

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plohmann 
Fragesteller
 21.09.2021, 10:09

Das wollte ich wissen. Dankeschön

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(450-100)*0,8=280

plohmann 
Fragesteller
 21.09.2021, 09:14

Dankeschön. Werden die 280 abgezogen ? Dann verbleiben ja nur 230€?

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yamat501  21.09.2021, 09:16
@plohmann

jopp praktisch gesehen lohnt es sich nicht einen 450€ Job auszuüben also rein von der Bezahlung her.Daraus kann sich halt eine Vollzeitstelle ergeben und das ist dann der eventuell lohnende Aspekt

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berlina76  21.09.2021, 09:17
@plohmann

Nein, man bekommt, was man verdient, das Geld wird vom ALG2 abgezogen nicht vom Einkommen.

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