Wird Geld von meinem Minijob von meinen Eltern abgezogen?

4 Antworten

Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, leider ja. Du bekommst dann automatisch auch Leistungen und dein Minijob zählt als Einkommen. Bei Erwachsenen darfst du ca. 150 Euro frei verdienen und jeden Euro ab dieser Grenze, den du mehr verdienst, geht wieder ein kleiner Teil an dich. Die genaue Formel kenne ich nicht. Also 150 Euro darfst du im Normalfall behalten, damit Hartz4ler überhaupt noch arbeiten gehen. Das ist der Hintergedanke. Es zählt als Einkommen und du solltest das auch angeben, sonst bekommen deine Eltern ernste Probleme.

Es sei denn, du bist Angehörige eines mächtigen und kriminellen Familienclans, dann werden die Sachbearbeiter einfach mit Mordandrohung eingeschüchtert. Ein Kumpel von mir ist Sachbearbeiter und der hat mir davon erzählt, aber das wäre schon krass und dann würdest du auch nicht so eine Frage stellen.

Saraa109 
Fragesteller
 12.03.2020, 23:16

Nun hat mein Arbeitgeber Post vom Arbeitsamt bekommen. Weil wir nicht wussten dass wir dies angeben müssen... Was für Probleme können denn jz auf uns zu kommen weil ich nicht mehr als 200€ verdiene. Kann oder muss mein Arbeitgeber mich deswegen kündigen?

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HausFerkel  12.03.2020, 23:18
@Saraa109

Nein natürlich nicht. Dein Arbeitgeber kann nichts dafür, dass ihr euch "dumm" stellt. Du kannst das gerne deinem Sachbearbeiter erzählen, aber mir nicht. Zeige dich einfach einsichtig und wie gesagt darfst du 150 Euro pro Monat, theoretisch, behalten. Wie lange machst du das denn schon? Sagen wir 10 Monate 200 Euro, dann sind das erst mal grob 500 Euro, die ihr zurückbezahlen müsst. Aber es kommt ja von den 50 Euro noch ein kleiner Betrag drauf, den du auch behalten darfst und wie gesagt, kenne ich die Formel nicht. Sagen wir 400 Euro Schulden bei 10 Monate mit 200 Euro und da vereinbart ihr eine Ratenzahlung. Sei lieb und ehrlich zu den Sachbearbeitern, die haben wirklich einen Scheißjob. Wenn ihr lieb seid, können die auch lieb sein.

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Saraa109 
Fragesteller
 12.03.2020, 23:24
@HausFerkel

ich arbeite seid 5 Monaten und das als

Stundenaushilfe das heißt ich hab nicht jeden Monat das gleiche Geld auf der Monatsabrechnung.
Also ist es eigentlich nicht möglich dass ich wegen diesem Fehler der nicht extra gemacht wurde gekündigt werde ?

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HausFerkel  12.03.2020, 23:26
@Saraa109

Der Fehler war, dass du dem Amt nicht bescheid gesagt hast. Dein Arbeitgeber hat keinen Fehler gemacht, wenn er dich bezahlt. Er muss dich nicht kündigen und wenn er dich lieb hat, wird er das auch nicht machen. Sei also unbesorgt, freundlich und ehrlich.

Bei 5 Monaten würde ich grob schätzen, dass ihr so 200 Euro an das Amt zurück zahlen müsst und das geht wie gesagt auch über Raten, 20 Euro im Monat, 10 Monate lang. Kein Grund zur Panik, ich habe über 70.000 Euro Schulden und ich nehme das ganz locker. :)

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Saraa109 
Fragesteller
 12.03.2020, 23:30
@HausFerkel

Das heißt ja mir würden in Monat bei 200€ 120€ verbleiben stimmt’s ?

ich danke dir dass du dir die Zeit genommen hast mir das zu erklären !!:)

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HausFerkel  12.03.2020, 23:31
@Saraa109

150 Euro + x darfst du behalten, wenn du über 18 bist. Darunter weiß ich nicht genau, wie das geregelt ist. Es gibt noch andere Faktoren wie Kindergeld, falls du das beantragt hast. Weil auch das zählt als Einkommen, aber ich bin mir da gerade nicht wirklich sicher. Ich habe kein Jura studiert und mich auch nicht auf soziale Angelegenheiten spezialisiert, ich habe nur ein sehr grobes Bild.

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isomatte  13.03.2020, 07:45

Im SGB - ll gibt es keinen Freibetrag von 150 €, der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll liegt bei 100 € pro Monat.

Alles was darüber liegt wird dann zum Großteil angerechnet.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen dann 20 % und ab 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei z.B. 450 € Brutto wären das 170 € an Freibetrag, bekommt man diese 450 € dann auch Netto ohne Abzüge aufs Konto überwiesen, dann liegt das anrechenbare Erwerbseinkommen voraussichtlich bei 280 €, die würden also von den Leistungen abgezogen.

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Ja, aber nicht vom Geld deiner Eltern, sondern von dem was deine Eltern für deinen Bedarf vom Jobcenter erhalten.

Auf Erwerbseinkommen stehen dir nach dem SGB - ll nach § 11 b SGB - ll Freibeträge zu, diese berechnen sich aus dem Brutto und werden dann theoretisch vom Nettoeinkommen ( was du aufs Konto bekommst ) abgezogen und das ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen.

Diesen Betrag bekommen deine Eltern dann für dich nicht mehr, den müsstest du dann im Normalfall dann selber an deine Eltern zahlen.

Die ersten 100 € ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei z.B. monatlich 450 € Brutto wären das 170 € oder bei 200 € Brutto 120 € an Freibetrag, würdest du diese 450 € bzw.200 € dann auch Netto auf dein Konto bekommen, dann blieben nach Abzug deiner Freibeträge 280 € bzw.80 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig.

Wenn du noch zur Schule gehst und auch weiter gehen musst, dann such dir aus dem Internet mal ,, ALG - 2 Ferienjob ", da kannst du nämlich zusätzlich pro Jahr in den Ferien in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.

Sollte das Einkommen höher sein, dann gelten auf den übersteigenden Betrag die ganz normalen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll.

Kurz gesagt - ja.

Auch Du bist Teil der Bedarfsgemeinschaft.

Dein Anteil wird also gekürzt - und diese Summe musst Du Deinen Eltern geben.

Einen Freibetrag darfst Du behalten (100€ + 20%)

Ja, wird.