Wie ist das eigentlich mit Sozialhilfe und Minijob?
Meine beste Freundin ist 17 und lebt alleine mit ihrem Vater,der nicht arbeitet.
sie geht noch zur Schule und bekommt Geld vom Jobcenter.
wenn sie jetzt einen minijob (unter 500€) anfängt wird ihres abgezogen das Geld oder darf sie das dazu verdienen ohne Abzüge?
4 Antworten
Nein
Seit Juli 2023 dürfen Kinder unter 25 die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.
Schüler dürfen seit Juli 2023 nun auch zusätzlich in den Ferien in einem Ferienjob unbegrenzt verdienen.
Melden und nachweisen muss man es aber dennoch beim Jobcenter.
100 EUR von ihrem Verdienst sind Anrechnungsbefreit, darf sie also behalten. Jeder weitere Euro wird mit 80% mit dem Bürgergeld verrechnet.
Verdienst du beispielsweise 400 EUR durch einen Minijob, wird dein Bürgergeld um 240 EUR reduziert.
Da sie Schülerin ist, wird nichts verrechnet und nichts abgezogen.
seit 01.07.2023 darf sie das Geld ohne Anrechnung behalten
Nein, das gilt so nicht mehr.