Wie ist das eigentlich mit Sozialhilfe und Minijob?

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Nein

Seit Juli 2023 dürfen Kinder unter 25 die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Schüler dürfen seit Juli 2023 nun auch zusätzlich in den Ferien in einem Ferienjob unbegrenzt verdienen.

Melden und nachweisen muss man es aber dennoch beim Jobcenter.

isomatte  23.12.2023, 11:19

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100 EUR von ihrem Verdienst sind Anrechnungsbefreit, darf sie also behalten. Jeder weitere Euro wird mit 80% mit dem Bürgergeld verrechnet.

Verdienst du beispielsweise 400 EUR durch einen Minijob, wird dein Bürgergeld um 240 EUR reduziert.

Da sie Schülerin ist, wird nichts verrechnet und nichts abgezogen.