2 Minijobs unter 450€ - Steuerklasse 6 für zweiten Nebenjob?

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Hallo Lena,

wir gehen davon aus, dass du keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübst. 

Ist das der Fall, kannst du grundsätzlich mehrere 450-Euro-Minijobs gleichzeitig ausüben. Die Verdienste aus allen 450-Euro-Minijobs dürfen in Summe die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreiten. 

Ein 450-Euro-Minijob kann auf zwei Arten versteuert werden. Entweder pauschal in Höhe von 2 Prozent oder individuell nach deinen Lohnsteuermerkmalen. Über die Art der Versteuerung entscheidet der Arbeitgeber. Entscheidet sich dieser für die Versteuerung nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen, kannst du diesen Minijob bei deiner Steuererklärung angeben. 

Bei weiteren Fragen zum Steuerrecht empfehlen wir dir, dich direkt an dein zuständiges Finanzamt zu wenden.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Wenn der Arbeitgeber nach Steuerklasse 6 abrechnet, dann wurde entweder eine Abrechnung nach Steuerabzugsmerkmalen vertraglich vereinbart oder es handelt sich überhaupt nicht um einen Minijob. Du solltest das mit deinem Arbeitgeber klären.