2 Minijobs unter 450€ - Steuerklasse 6 für zweiten Nebenjob?
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich einen zweiten Minijob angenommen, bei dem ich etwa 160€ monatlich verdiene. Bei dem anderen Minijob sind meine Einkünfte sehr unregelmäßig. Bleibe aber in jedem Fall mit beiden Jobs zusammen (!) unter 450€ im Monat.
Da es sich bei dem einen Nebenjob um eine “Vertretungsarbeit” leistet, kann ich selbst recht gut steuern, wie viel ich verdiene bzw. Vertretungsanfragen ablehnen, damit ich monatlich nicht mehr als 450€ verdiene.
Bei der Abrechnung meiner neuen Tätigkeit wurde jetzt Steuerklasse 6 angewendet und mir wurden Lohn- und Kirchensteuer abgezogen. Ist das üblich? In diesem Monat habe ich zusammen auch nur 80€ verdient (Brutto) da ich mitte des Monats angefangen habe und den anderen Minijob gar nicht ausgeübt habe.
Falls es dabei bleibt, muss ich dann auch eine Steuererklärung schreiben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
Hallo Lena,
wir gehen davon aus, dass du keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübst.
Ist das der Fall, kannst du grundsätzlich mehrere 450-Euro-Minijobs gleichzeitig ausüben. Die Verdienste aus allen 450-Euro-Minijobs dürfen in Summe die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreiten.
Ein 450-Euro-Minijob kann auf zwei Arten versteuert werden. Entweder pauschal in Höhe von 2 Prozent oder individuell nach deinen Lohnsteuermerkmalen. Über die Art der Versteuerung entscheidet der Arbeitgeber. Entscheidet sich dieser für die Versteuerung nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen, kannst du diesen Minijob bei deiner Steuererklärung angeben.
Bei weiteren Fragen zum Steuerrecht empfehlen wir dir, dich direkt an dein zuständiges Finanzamt zu wenden.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Wenn der Arbeitgeber nach Steuerklasse 6 abrechnet, dann wurde entweder eine Abrechnung nach Steuerabzugsmerkmalen vertraglich vereinbart oder es handelt sich überhaupt nicht um einen Minijob. Du solltest das mit deinem Arbeitgeber klären.