Student und 2 Minijobs?
Ich bin Studentin, ledig, keine Kinder (wg. Steuerklasse) und habe bereits einen Minijob als Arzthelferin (Aushilfe). Da ich nebenbei gerne noch eine weitere Beschäftigung als Studentische Hilfskraft ausüben möchte, müsste ich ja einen der Jobs (oder beide?) versteuern.
Ich verdiene aktuell genau 450€ und die Beschäftigung als Hilfskraft würde mit 436€ monatlich entlohnt werden. Muss ich beide Jobs versteuern und wie viel würde mir letztendlich noch bleiben?
Ich finde so viele unterschiedliche Informationen, vielleicht kennt sich in diesem Dschungel ja jemand von euch aus.
Danke im Voraus!
3 Antworten
Hallo,
liegt die Arbeitszeit beider Jobs zusammen über oder unter 20 stunden pro Woche?
Eigenständige Krankenversicherung oder über die Eltern? Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Gruß
RHW
Wenn der gesamte Bruttoverdienst 450 Euro monatlich übersteigt, endet die kostenlose Familienversicherung über die Eltern (unter Umständen können noch 1000 Euro Werbungskostenpauschale pro Jahr vom Bruttoverdienst abgezogen werden). Dann wird der Studentenbeitrag von ca. 100 bis 110 Euro monatlich fällig (ohne Arbeitgeberbeteiligung).
Wenn die beiden Bruttoverdienste zusammen mehr als 450 Euro brutto betragen, werden in beiden Tätigkeiten Rentenversicherungsbeiträge fällig (Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer9. Eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht.
Es gibt auch Arbeitgeber, die "allergisch" reagieren, wenn zeitgleich ein 2. Arbeitgeber beteiligt ist.
Ggf. den 2. Job auf März 2020 verschieben.
Die Lohnsteuerregeln hat "siola55" bereits sehr gut erklärt.
Hi Lisus20, du weißt schon daß bei der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern Einkommensgrenzen gelten? Aktuell gelten 445€ mtl. Einkommen bzw. 450€ beim Minijob!
Falls deine Tätigkeit als stud. Hilfskraft erst ab April 2020 startet, wäre alles im grünen Bereich... ;-)
Die Frage war nach der Steuer bzw. evtl. Lohnsteuer:
Ich verdiene aktuell genau 450€ und die Beschäftigung als Hilfskraft würde mit 436€ monatlich entlohnt werden. Muss ich beide Jobs versteuern und wie viel würde mir letztendlich noch bleiben?
Ja, die Frage nennt das Wort Steuern. Erfahrungsgemäß verwenden viele das Wort Steuern auch für die Sozialversicherungsbeiträge. Wenn dann eine Antwort kommt, dass die Bezüge steuerfrei sind, sind die Fragesteller böse überrascht, wenn dann das Brutto nicht dem Netto entspricht.
Da ich nebenbei gerne noch eine weitere Beschäftigung als Studentische Hilfskraft ausüben möchte, müsste ich ja einen der Jobs (oder beide?) versteuern.
Beim Minijob mußt du gar nichts versteuern, falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet; du mußt dann diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Somit hast du für deine stud. Hilfskraft den Grundfreibetrag für Singles von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale, also insgesamt über 10.000€ einkommensteuerfrei ;-)
Gruß siola55
Du kannst eine Job auf Steuerklasse 1 laufen lassen, den anderen auf 6. Steuerklasse 6 bedeutet allerdings bis zu 50% Abzüge.
Beim Minijob auf 450-Euro-Basis kann der AG wählen: entweder entrichtet er die 2% Pauschalsteuer - dann wird gar keine Lohnsteuerklasse benötigt - oder es wird individuell nach der Lohnsteuerklasse abgerechnet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Bei der Pauschalsteuer für den Minijob wäre dann für die stud. Hilfskraft als Single in Lohnst.klasse 1 erst ab ca. 1060€ mtl. Bruttolohn Lohnsteuer fällig ;-)
Autsch. Okay, danke! Das klingt sogar noch ganz annehmbar. :)
Die Arbeitszeit liegt insgesamt bei genau 20 Stunden, ich bin bis März 2020 über meine Eltern gesetzlich versichert, dann als Studentin eigenständig bei einer gesetzlichen KV versichert.