Minijob und Aufwandsentschädigung?
Hallo,
ich bin Studentin und kriege ein Stipendium. ich arbeite auch als studentische Aushilfe im Sinne von Minijob, trotzdem erreich ich nicht die 450 Euro pro Monat. Ich werde mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit bald anfangen, dabei kriege ich Aufwandsentschädigung.
Meine Frage ist wird die Aufwandsentschädigung meine Situation beeinflussen, also darf ich als Studentin mit Mini Job noch diese ehrenamtliche Tätigkeit durchführen?
2 Antworten
darf ich als Studentin mit Mini Job noch diese ehrenamtliche Tätigkeit durchführen?
selbstverständlich darfst Du dies - soweit Du damit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
Inwieweit Dein Stipendium von Deinen Einkünften abhängt, kannst nur Du wissen, bzw. beim Stipendiengeber erfahren.
Danke für die Antwort, aber meine zuständigen Sachbearbeiterin hat es mir erlaubt, solange die Arbeitsstunden insgesamt die 20 Stunden nicht überschreitet. Außerdem als Aufwandsentschädigung darf man 3000 Euro im Jahr bekommen.
Die Entschädigung wird verrechnet.
Mir wurde es verboten.
Danke für die Antwort, aber meine zuständigen Sachbearbeiterin hat es mir erlaubt, solange die Arbeitsstunden insgesamt die 20 Stunden nicht überschreitet. Außerdem als Aufwandsentschädigung darf man 3000 Euro im Jahr bekommen.