Wird Ehrenamtliche Arbeit an Bürgergeld-Empfänger angerechnet ?

2 Antworten

Wenn Du arbeiten darfst, was mit der Vollendung des 15 Lebensjahres im Regelfall möglich ist, weil man ab da als arbeitsfähige Person gilt, darfst Du auch einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen.

Auf jeden Fall sollte dann eine sogenannte Aufwandsentschädigung bis zu 250 Euro ohne Anrechnung bleiben.

Nein, das wird es nicht.

Ergo kein Grund sie abzulehnen.