Ünterstützt das Jobcenter uns dann weiterhin?

4 Antworten

Kindergeld ist schon seit 2012 nicht mehr vom Einkommen abhängig, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft, unter 18 Jahren wird das Kindergeld eh ohne eine Voraussetzung gezahlt.

Dein Erwerbseinkommen wird dann unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet.

Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest Du angenommen 450 Euro Brutto verdienen und auch Netto aufs Konto bekommen, dann wird der Freibetrag davon angezogen und die verbleibenden voraussichtlichen 280 Euro als anrechenbares Erwerbseinkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Deine Mutter bekäme diese dann nicht mehr für dich und Du müsstest diese dann selber an deine Mutter zahlen, dir würde dann zumindest dein Freibetrag bleiben.

Nein, die Unterstützung fällt nicht weg.

Es wird lediglich der anrechenbare Teil* Deines Minijobeinkommens von Deinem ALG 2 abgezogen.

Auch das Kindergeld wird von einem Minijob nach meiner Kenntnis nicht berührt.

*Aktuell bis zu 280 €

Also ruhig Blut :)

Kindergeld fällt nie weg wenn man dazu berechtigt ist. Das einzige ist das dein Einkommen auf dein ALG 2 (Hartz4) angerechnet wird und vielleicht dein Regelsatz sich mindert oder entfällt. Da das was du verdienst nicht auf deine Geschwister angerechnet wird oder auf deine Mutter wird sich sehr wahrscheinlich der gesamte auszahl Betrag mindern, aber ein gesamter Wegfall kann ich mir nicht vorstellen.

Dein Einkommen wird angerechnet. Wenn du dich damit selbst versorgen kannst oder auch nur zum Teil, dann bekommt deine Mutter nichts mehr oder eben weniger für dich. Ist ja logisch, oder? Das Kindergeld fällt nicht weg.