Jobcenter weigert sich die Miete zu bezahlen?

10 Antworten

Was kann ich tun?

Du gar nichts, weil du nichts mehr mit de BG zu tun hast.
Das JC muss die Miete aber in voller Höhe für mind. 6 Monate weiter bezahlen.

Hier ist § 22 Abs. 1 SGB II zu nennen.

Und auch darüber hinaus muss das JC die Miete übernehmen, wenn sich bis dahin keine angemessen Wohnung gefunden hat. Also einfach die Mietzahlung einstellen, darf das JC hier nicht. Allerdings sind hier Nachweise der Wohnungssuche zu erbringen.

Sollte das JC jetzt schon Miete gekürzt haben, wie du sagst ziehen die einfach Geld ab, ist das rechtswidrig und das JC muss alles zurückzahlen was bisher rechtswidrig abgezogen wurde.

der Bedarf wurde nach deinem Auszug neu berechnet, damit dürfte die Wohnung für eine Person zu groß sein, das wird angepasst.

heist für Mami, dass Sie sich schleunigst eine kleinere Wohnung suchen muss.

du kannst gar nix, oder doch ... wieder zurück ziehen

Snatchednose 
Fragesteller
 29.06.2021, 12:50

voele Dank für die Antwort. Leider ist zurück ziehen keine Option. Ich bin selbstständig und brauche viel Platz für meine ganzen Kartons etc.

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DerHans  29.06.2021, 12:59
@Snatchednose

Das JobCenter müsste für deine Mutter und Schwester jedenfalls in den ersten 6 Monaten weiterhin die vollen Kosten der Unterkunft tragen. Erst dann kann die Reduzierung der Kosten verlangt werden. Sie muss zu ihrem jetzigen Änderungsbescheid Widerspruch einlegen.

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Comp4ny  29.06.2021, 12:59
heist für Mami, dass Sie sich schleunigst eine kleinere Wohnung suchen muss.

Das heißt für Mami erstmal, einen Widerspruch schreiben.
Den das JC ist in der Pflicht für mind. 6 Monate die volle Miete zu bezahlen.
Darüber hinaus weiterhin, wenn sie Nachweise erbringt, dass sie sich um eine Wohnung bemüht.

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Comp4ny  29.06.2021, 13:05
@peterobm

Wann er ausgezogen ist, spielt erstmal keine Rolle.
Das ändert nichts am Gesetz. 6 Monate mind. muss das JC. Darüber hinaus weiterhin, wenn Nachweise erbracht werden.

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Comp4ny  30.06.2021, 10:30
@GerdausBerlin

Danke für den Link den ich selber schon sagte.
Meine Aussage ist bereits begründet.

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GerdausBerlin  01.07.2021, 02:17
@Comp4ny

Der Unterschied zwischen "mindestens" (du) und "längstens" (§ 22) ist dir aber schon klar? Das eine ist nämlich das Gegenteil vom anderen!

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Comp4ny  01.07.2021, 03:39
@GerdausBerlin

Ja ist mir bewusst, jedoch ist beides richtig.
Den "längstens" stimmt hier inoffiziell nicht.

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Du kannst gar nichts tun.

Die Mutter soll sich an eine Arbeitslosenberatungsstelle oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Einfach so auszuziehen, war keine gute Idee von Dir und ggf. muß die Mutter in eine günstigere Wohnung umziehen.

Das Jobcenter handelt mutmaßlich zurecht. Man sollte das jedoch noch mal genau vor Ort anhand der Bescheide (über)prüfen.

Da du nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bist, kannst du erstmal nichts tun.

Deine Mutter muss dagegen vorgehen. Sie muss Widerspruch einlegen

Wenn du ausziehst, wird der Bedarf neu ermittelt. Da kannst du persönlich wohl nichts machen.