Arbeitsamt/Arbeitslosengeld?

4 Antworten

Wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, dann hättest Du dich schon 3 Monate vorher arbeitsuchend melden müssen.

Hast Du das nicht, dann kann es eine Sperre von 1 Woche nach Paragraf 159 SGB - lll wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung geben.

Wurde denn die Kündigungsfrist eingehalten, oder hat dir der Arbeitgeber nicht genommenen Urlaub ausgezahlt, also abgegolten ?

Sollte das der Fall gewesen sein, dann verschiebt sich der Anspruch auf ALG 1 um die Tage der Abgeltung in die Zukunft.

Du würdest dann also erst später arbeitslos gewesen sein und somit erst später Anspruch auf Leistungen haben.

Schau bitte auf die Antwort von Sabsi665 und prüfe die Abrechnung oder Arbeitsbescheinigung deines ehemaligen Arbeitgebers.

Die Agentur für Arbeit muss für die Zeit, die dem Urlaubsabgeltungsanspruch entspricht, kein Arbeitslosengeld bezahlen.

Simon910 
Fragesteller
 14.09.2021, 10:06

Das heisst ? Ich habe meinen Urlaub im Mai abgefeuert und im Juli endete mein Vertrag. War ja bis zum Schluss in der Firma?

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Dein Arbeitgeber hat wohl in der Arbeitsbescheinigung angegeben, dass eine Urlaubsabgeltung gezahlt wurde! Das bedeutet, dass du noch Urlaubstage übrig hattest, die nicht in Anspruch genommen wurden und deshalb vom AG ausbezahlt wurden. Für die Anzahl von Urlaubstagen bekommst du kein Alg.